Genmais: Feldbefreier verurteilt
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Der zweite Verhandlungstag, der sich wie der erste zäh über vier Stunden hinschleppte, war erneut durch viele Unterbrechungen und politische Stellungnahmen der Angeklagten bestimmt. Ziel des 31-jährigen Mathematikers und der 27-jährigen „Bewegungsarbeiterin“ war es, die Gefahren der Gentechnik anzuprangern und ihr Zerstörungswerk auf dem Feld als „rechtfertigenden Notstand“ zu erklären.
Ihr Appell, die „kriminelle Verunreinigung“ durch die Gentechnik-Konzerne anzuerkennen und ihre Feldbefreiung durch einen Freispruch zu honorieren, war vergebens. Ebenso ein Befangenheitsantrag gegen Richter Marc Betz. Der betonte, dass die Zerstörungstaten auf dem Feld nicht als eine vom Gesetz erlaubte Notstands-Tat gegen eine unmittelbar drohende Gefahr zu sehen sei.
Schließlich sei klar gewesen, dass die Aktion auf dem kleinen Acker nicht die Gentechnik stoppen könne. Zudem sei der Genmais damals legal gewesen. Das Urteil, 1350 und 675 Euro, ist nicht rechtskräftig.



























