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aktualisiert: 21.07.2009 15:23 Uhr
KITZINGEN

Prozess-Spektakel der Feldbefreier

Erstes Verfahren gegen zwei Öko-Aktivisten nach Antragsflut vertagt
Gut ein Jahr ist es her, dass fast 60 "Feldbefreier" bei Westheim (Lkr. Kitzingen) ein Genmais-Feld zerstörten. Am Montag nun standen im Kitzinger Amtsgericht die ersten beiden Öko-Aktivisten vor Gericht – und der Prozess-Auftakt geriet zum Politik-Spektakel. Mit Chronologie der Ereignisse

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Eine Mini-Demo von Mitstreitern der Organisation Gendreck-weg und einige Transparente vor dem Gericht gaben für das Strafverfahren die Richtung vor. Die Gentechnik-Gegner wollten ihre spektakuläre Aktion vom 29. Juni 2008 als Akt zivilen Ungehorsams verstanden wissen.

Diese Marschroute im mit 40 Menschen überfüllten Sitzungssaal schlugen die beiden Ersten von 56 Angeklagten ein, eine 27-jährige „Bewegungsarbeiterin“ und ein 31-jähriger Mathematiker. Beide nutzten den Prozess für Plädoyers gegen die Gentechnik und die Saatkonzerne, die mit genmanipulierten Pflanzen die Umwelt gefährdeten und Landwirte in die Abhängigkeit zwingen wollten.

Nach rund 30 Minuten, geprägt von zwei Monologen, kam kurz das Thema des Verfahrens auf den Tisch: der frühe Morgen des 29. Juni 2008, als zwei Trupps von Feldbefreiern aus einem Wäldchen bei Westheim gestürmt waren und auf einem Acker mit Genmais Pflanzen niedergetrampelt oder ausgerissen hatten. Die Polizei, die damals in Bereitschaft stand, war von der Aktion überrascht worden und nahm die Feldbefreier erst fest, als der halbe Acker zerstört war.

Die Konsequenz waren 56 Anzeigen wegen Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch, ein Schaden von rund 1500 Euro für den Landwirt, der den Genmais-Anbau verteidigte: „Was ich gemacht habe, war legal.“ Das sehen die beiden Angeklagten, die die Zerstörungsaktion zugeben, anders. Ihr Vorgehen sei eine Tat des „rechtfertigenden Widerstands“ gewesen. Schließlich sei Genmais für die Umwelt gefährlich und inzwischen von der Bundesregierung und in anderen EU-Ländern verboten. Eine Reihe von Beweisanträgen zu diesem Thema lehnte Richter Marc Betz als unerheblich ab. Bei der Fortsetzung der Verhandlung will die 27-jährige Angeklagte nun die „Gefahr beweisen“ – durch den Antrag, per Gutachten die Risiken von Genmais offiziell feststellen zu lassen.



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