Die Folgen einer Falschaussage
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Dabei zeigte sich schnell: Ein Pärchen war sich bei seiner Zeugenaussage nicht wirklich einig. Der damals 20-Jährige und die 17-Jährige hatten in einem der beteiligten Unfallwagen gesessen. Zunächst wurde der Richter wegen der Widersprüche auf das Paar aufmerksam – einer von den beiden, das lag auf der Hand, muss definitiv etwas Falsches sagen.
Als nächstes kamen dem Verteidiger der Gegenseite die jungen Leute spanisch vor: Während sie vor dem Richter so taten, als hätten sie nichts miteinander zu tun, standen sie kurz darauf im Flur des Amtsgerichts sehr eng und überaus vertraut zusammen.
„Die Zeugen haben so getan, als hätten sie nichts miteinander zu tun“
Erinnerung eines Anwalts bei seiner Zeugenbefragung
Um den Ungereimtheiten auf die Spur zu kommen, bat das Gericht einen zufällig anwesenden Rechtsreferendar, vor dem Sitzungssaal vorsichtshalber ein Auge auf die jungen Leute zu werfen. Der Referendar beobachtete die Schülerin und den Leiharbeiter einige Minuten. Für ihn gab es keine Zweifel: Die beiden hatten sehr wohl etwas miteinander zu tun. Und: Sie unterhielten sich nicht etwa über Gott und die Welt – sondern über ihre gerade gemachte Aussage.
Nun sind enges Zusammenstehen und ein Plausch über die erlebte mündliche Verhandlung nichts, woran irgend jemand auf dieser Welt Anstoß nehmen würde. Doch dann passierte etwas Seltsames: Wahrscheinlich völlig verblüfft, ertappt worden zu sein, bestritten die jungen Leute, sich auf dem Gang über den Fall ausgetauscht zu haben. Eine Lüge ohne Not: Das Zwiegespräch über den Unfallhergang hätten alle Beteiligten zur Kenntnis genommen und möglicherweise auch Schlüsse daraus gezogen – ansonsten aber wäre rein gar nichts passiert.
So aber nahmen die Dinge ihren Lauf. Einmal in eine unschöne Lage manövriert, wurde die falsche Version aufrecht erhalten. Der 20-Jährige will seine damalige Freundin lediglich getröstet haben, weil bei ihr die Nerven blank gelegen hätten.
Wenn Zeugen dem Gericht die Hucke volllügen, kennt die Staatsanwaltschaft kein Pardon. Weshalb sich die inzwischen getrennten Jugendlichen auf der Anklagebank vor Jugendrichter Wolfgang Hülle wieder sahen. Der Vorwurf: falsche uneidliche Aussage.
Gesprächs-Notiz
Dass die Angeklagten mit ihrer Wir-haben-gar-nichts-getan-Version nicht durchkommen würden, war spätestens nach der Befragung des Referendars klar: Der hatte sich – weil er ahnte, was auf ihn zukommen würde – seinerzeit seine Eindrücke notiert und auch ein Zitat fein säuberlich aufgeschrieben.
Dem Richter frech ins Gesicht zu lügen – das hat Folgen: Die 17-Jährige wird nach Jugendstrafrecht verurteilt und muss an zwei Wochenenden ins Gefängnis. Den 20-Jährigen kostet seine Lüge 3600 Euro (90 Tagessätze zu je 40 Euro).





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