Hausräumung mit Erpressung
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Um es vorsichtig auszudrücken: Die unfreiwillige Hausübergabe bestand fast nur aus Hindernissen. Streit brach vom Zaun. Gerichte und Anwälte wurden eingeschaltet. Am Ende die Eskalation: Sachbeschädigungen, Drohungen und eine Hausräumung samt versuchter Erpressung – genügend Stoff für eine dreistündige Verhandlung vor dem Kitzinger Strafrichter.
„Ich war erschrocken, wie es in dem Haus ausgesehen hat!“Der neue Haubesitzer über eine erste Besichtigung
Der Fall hängt eng mit der Lebensgeschichte von B. zusammen. Die Aussicht auf einen selbstständigen Geschäftsbetrieb ruinierte den 48-Jährigen. Los ging das Drama damit, dass B. wegen falscher Kalkulation sein selbst gebautes Haus nicht halten konnte. Nach der bitteren Zwangsversteigerung zog B. mit seiner Familie zurück ins Elternhaus.
Die Geschäfte liefen alles andere als gut: Der Schuldenberg wuchs und wuchs. In seiner Not begann B. zu mauscheln. Immer wieder geriet er mit dem Gesetz in Konflikt: Betrügereien, eine falsche eidesstattliche Versicherung, Steuerhinterziehung, Urkundenfälschung – ab Ende der 90er Jahre kam einiges zusammen. Am Ende hatte B. viel Glück, dass er um das Gefängnis herum kommt und insgesamt nicht zwei Jahre und sechs Monate absitzen musste, sondern unter doppelte Bewährung gestellt wurde.
Weil das scheinbar alles noch nicht reichte, ging schließlich Mitte 2008 auch das Elternhaus verloren. Wieder das Ende eines Traums, wieder eine Zwangsversteigerung. Auch danach drückten die Schulden weiter, heute steht B. noch mit 60 000 Euro in der Kreide.
Der Verlust des Elternhauses verlief alles andere als geräuschlos. Was damit zusammenhängt, dass hier zwei unterschiedliche Lebensmodelle aufeinander trafen. Der Käufer: ein pensionierter Volksschullehrer, akkurat und bis hinters Komma genau. Auf der anderen Seite B., der Fünfe gerne mal gerade sein lässt. Um es bildlich zu beschreiben: Wenn ein Loch in der Wand ist, stellt er als Problemlösung schon mal ein Sofa davor.
Die Situation ist von Anfang an verfahren: Beide Parteien können nichts miteinander anfangen und sich auch nicht verständigen. Anwälte übernehmen das Kommando. Es gibt eine Räumungsklage und eine Gegenklage. Als B. schließlich im Februar 2009 seine Niederlage anerkennen und das Feld räumen muss, ist viel Porzellan zerschlagen.
Und das im Wortsinn: Der neue Hausbesitzer („Ich war erschrocken, wie es in dem Haus ausgesehen hat!“) glaubt mehrere Dutzend Fälle auflisten zu können, was B. aus Wut über den drohenden Auszug alles kaputt gemacht oder ausgebaut hat. Dass der Pensionär ganz genau hingeschaut und mit seiner akkuraten Art jede Schraube kontrolliert hat, hängt mit einem Telefonat zusammen. Dabei hatte B. gedroht, er werde in dem Haus einiges kurz und klein schlagen, wenn er nicht wohnen bleiben dürfe. Den Mietpreis von 400 Euro diktierte er dem Käufer obendrein auch noch.
Was genau wurde zerstört? Handelt es sich um eine versuchte Erpressung? Die Fragen gilt es vor dem Kitzinger Strafrichter Marc Betz zu klären, wobei B. zunächst alle Vorwürfe bestreitet. Weshalb sich eine ermüdende Beweisaufnahme anschließt, Dutzende Wohnungsbilder werden angeschaut, dazu juristische Spitzfindigkeiten ausgetauscht.
Derart aufgerieben, entschließen sich die Beteiligten, hinter verschlossenen Türen ein Gespräch zu führen. Dabei kommt heraus: B. räumt die versuchte Erpressung und einen Teil der Beschädigungen ein. Im Gegenzug gesteht ihm das Gericht aufgrund der lebensverändernden Vorgeschichten „eine Sondersituation“ ein. Das bedeutet: B. kommt mit einer Geldstrafe von 6750 Euro (150 Tagessätzen zu je 45 Euro) und einem blauen Auge davon.





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