Mittwoch der 17.03.2010 01:53 Uhr
Schließen
Benutzername
Passwort
Login merken   
aktualisiert: 12.05.2009 16:27 Uhr
KITZINGEN/WÜRZBURG

Mobilfunk-Prozess liegt bis Mitte Juli auf Eis

Verwaltungsgericht vertagt Entscheid
Den sechs Mobilfunk-Antennen auf dem Flachdach der Kitzinger Schützenstraße 6 droht vorerst kein Abriss: Das Verwaltungsgericht Würzburg vertagte am Dienstag den Prozess der Deutschen Funkturm GmbH gegen die Stadt Kitzingen (wir berichteten), deren Vertreter bei der Verhandlung nicht den sichersten Eindruck machten.

Einzig klares Ergebnis: Am 14. Juli treffen sich die Kontrahenten vor Gericht wieder. Und dabei könnte sich die Stadt Kitzingen ein Urteils-„Paket“ abholen: An dem Tag wird die 4. Kammer auch über Klagen von E-plus und Vodafone wegen weiterer Beseitigungsanordnungen für Mobilfunksender (mit)entscheiden.

Der Prozess dreht sich um sechs Sender auf dem Dach in der Schützenstraße. Deren Abriss forderte die Stadt im September 2008, da die Antennen dem Bebauungsplan für das Wohngebiet widersprächen: Der erlaubt nur eine Antenne pro Dach. Gegenwind kam prompt von der Funkturm GmbH, die gegen die Anordnung Klage erhob.

Ein Stück Rückendeckung für die Stadt war ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) München, bei dem es um einen Abriss-Erlass für ein Hochhaus in der Keltenstraße ging. Darin ließen die Richter der Stadt eine „Hintertüre“ offen, so der Vorsitzende Richter des Würzburger Verwaltungsgerichts, Dr. Werner Heermann. Danach müsste die Stadt per „Rückbaukonzept“ den Antennen-Wildwuchs auf den Häusern roden und könne damit die Ablehnung der Mobilfunkantennen begründen.

Das VGH-Urteil fiel in Kitzingen auf fruchtbaren Boden, wie Mobilfunkbeauftragter Jens Pauluhn informierte. In der Keltenstraße seien die Beseitigungsbescheide erlassen, rund 80 Prozent der Sat-Schüsseln abgebaut. Der Rest werde folgen, notfalls mit einem Zwangsgeld beschleunigt.

Und bei der Schützenstraße? Da seien alle Mieter angeschrieben, die Abriss-Bescheide in Vorbereitung, sagte Pauluhn. Dies bestätigte auch Rechtsrätin Susanne Schmöger. Deutlichen Zweifel daran machte der Rechtsvertreter der Funkturm GmbH deutlich – und behielt Recht. Gegen Ende der Verhandlung musste Schmöger (nach kurzem Geflüster mit Pauluhn) den Rückzug antreten: Die Schreiben an die Mieter seien noch nicht versandt, der Bescheid noch nicht mal vorbereitet.

Ob der Ausrutscher beim Prozess im Juli eine Wirkung hat, ist zweifelhaft. Gewichtiger könnte der Hinweis der Funkturm GmbH sein, dass das VGH-Urteil zur Keltenstraße ein „kompromisslos reines Baugebiet“ betraf, wo der Schutz vor stadtbild-störendem Antennen-Wald sehr hoch angesiedelt sei. Die Schützenstraße dagegen sei allgemeines Wohngebiet, wo einzelne störende Nutzungen möglich seien, so der Vertreter der Funkturm GmbH.

Der erinnerte auch an den Uralt-Bebauungsplan (1968) des Wohngebiets, der die Bedürfnisse des Mobilfunks nicht habe voraussehen können. Deshalb müssten hier Mobilfunksender im Sinne einer „Einzelfallgerechtigkeit“ zugelassen werden.

Keine Wirkung zeigte das Angebot der Stadt, Alternativstandorte für die Sendeanlage – wie im Mobilfunkgutachten ausgewiesen – vorzuschlagen. Der Funkturm-Jurist kannte das 130-Seiten-Papier angeblich nicht und beantragte die Vertagung um sich in das Werk einzuarbeiten. Für Pauluhn war das eine reine „Verzögerungstaktik.“

Diesen Artikel empfehlen:
Facebook Twitter StudiVZ / MeinVZ Webnews Google Del.icio.us Mister Wong Yigg Linkarena