An den Schwächsten soll gespart werden
(lsw) Pierre Mayer versucht die mitleidsvollen Blicke zu ignorieren, wenn er mit seinem Elektrorollstuhl in die Stuttgarter Stadtbahn fährt. Aber die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist für den Hartz-IV-Empfänger die einzige Möglichkeit, um sich ein Stück Mobilität zu erhalten. Eine Fahrkarte muss er für die Fahrt nicht lösen – Geld dafür hätte er ohnehin nicht, sagt er.
Doch die Freifahrt-Regelung, die Behinderten die kostenlose Nutzung des Öffentlichen Nahverkehrs erlaubt, könnte bald kippen. Die CDU/FDP-Landesregierung will den klammen Haushalt des Landes entlasten und daher prüfen, ob das Gratisticket abgeschafft werden kann. Laut Sozialministerium nutzen rund 130 000 körperlich oder geistig Behinderte im Land das kostenlose ÖPNV-Ticket.
„Das geht doch nicht, ich will mobil sein und auch mal Freunde treffen“, sagt Mayer. Jeden Tag fährt der 38-Jährige in eine Tagesstätte, um dort zu kochen, in der Werkstatt zu arbeiten oder – sein Hobby – am Computer mit Freunden zu chatten. Seit der Geburt sitzt Mayer im Rollstuhl. Inzwischen lebt er in einem betreuten Wohnheim, kann nur schlecht sehen und ist im täglichen Leben auf Hilfe angewiesen.
„Das ist doch wirklich eine Schnapsidee, gerade bei den Schwächsten zu sparen“, schimpft auch Rudi Sack, Geschäftsführer der Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung in Baden-Württemberg. Die Abschaffung der kostenlosen Fahrscheine verstoße gegen UN- Konventionen, in denen Behinderten ein Ausgleich für ihre körperlichen und geistigen Einschränkungen zugestanden werde. „Ich habe mich bereits an den Landesbehindertenbeauftragten gewendet“, sagt Sack. Auf eine Antwort warte er allerdings noch.
Ohnehin bezweifeln die Verbände, dass eine Abschaffung der Gratisfahrten den Landeshaushalt nennenswert entlasten könnte. „Die Einsparungen, die dadurch entstehen, können wir jetzt noch nicht beziffern“, sagt die Pressesprecherin des Sozialministeriums, Marion Deiß. Bis Behinderte im ÖPNV tatsächlich zahlen müssen, sind noch viele Hürden zu überwinden. Am Ende müsste Baden-Württemberg die Mehrheit der Bundesländer im Bundesrat auf seine Seite bringen. Denn die Freifahrtregelung ist Bundessache, das Land kann eigenmächtig nichts entscheiden.







