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aktualisiert: 08.02.2010 12:38 Uhr
SCHWEINFURT

Kind im Rollstuhl muss vom Eis

ERV-Zuständiger Dietmar begründet Verbot mit der Hausordnung und Haftungsfragen

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Samstag, 2. Januar: Tina Rudloff aus Bergrheinfeld ist mit ihren Zwillingsbuben Luka und Nils beim Schlittschuhfahren. Die Eisfläche des ERV in Schweinfurt ist gut gefüllt. Plötzlich winkt sie ein Mann an den Rand und erklärt: „Das mit dem Rollstuhl geht nicht, wenn was passiert, zahlt das keine Versicherung.“ Außerdem störe das die anderen. So schildert es Tina Rudloff.

Der achtjährige Luka ist schwer behindert und auf den Rollstuhl angewiesen. Sein Zwillingsbruder hält sich am Rollstuhl fest und schiebt ihn. „Da kann doch nichts passieren“, erwidert die Mutter, im Rollstuhl sei Luka doch sicherer als jeder andere auf dem Eis. Sie fragt eine Familie, die gerade Brotzeit macht, ob sie sich gestört fühle. „Nein, gar nicht“, sei die Antwort gewesen. Der Mann besteht trotzdem darauf, dass sie die Eisfläche mit dem Rollstuhl verlassen müssen. „Luka hat das ja mitbekommen, dass es um ihn geht und war fix und fertig, wir sind dann rausgegangen.“

Beim Verlassen, so Tina Rudloff, habe sich die Bedienstete im Schlittschuhverleih noch entrüstet, warum sie nicht einsieht, dass ein Rollstuhl auf dem Eis nicht erlaubt ist. Dabei sei Luka schon ein halbes Dutzend Mal in seinem Rollstuhl auf der ERV-Eisfläche gewesen: zweimal mit der Schule, einmal zusammen mit anderen Kindern bei einem Kindergeburtstag und dreimal privat mit der Familie.

„Mich hat das traurig gemacht und geärgert“, sagt die Mutter. „Er hat keinen gestört, überall wird versucht, behinderte Kinder ins normale Leben zu integrieren, im Kindergarten, in der Schule – und beim Eislaufen soll das nicht klappen?“ Tina Rudloff hatte das Gefühl, dass sie gehen mussten, weil an diesem Tag einfach so viel los war.

Der Mann, der Luka vom Eis geholt hat, ist Werner Dietmar, zweiter Vorsitzender des Eislauf- und Rollschuhvereins und zuständig für die Eishalle. „Wir können das nicht dulden“, sagt er mit Verweis auf die Hausordnung. Dort stehe, dass das Betreten mit Gegenständen nicht gestattet ist, dazu gehörten Eishockeyschläger, Schlitten – und eben auch Rollstühle. „Wir können die Verantwortung für Unfälle, die dadurch passieren, nicht übernehmen.“ Und wenn Schulen kommen? Es sei ein Unterschied, ob 20 Kinder oder 200 Personen auf dem Eis sind, sagt Dietmar. Wenn eine Schulklasse auf dem Eis ist, liege die Verantwortung bei der Aufsichtsperson der Schule. Wenn die Familie mit dem Kind im Rollstuhl schon einige Male auf der Eisfläche war, sei das eben nicht bemerkt worden, „sonst hätten wir darauf aufmerksam gemacht, dass das nicht erlaubt ist“.

Dietmar betont, das sei keine Böswilligkeit dem Kind gegenüber, aber die Hausordnung lasse es aus Haftungsgründen nun mal nicht zu. Wäre die Mutter nicht so aufgebracht gewesen, hätte er sie mit ihren Kindern nach der offiziellen Laufzeit vielleicht noch ein paar Minuten aufs Eis gelassen, sagt Dietmar.

Darauf wiederum hätte die Mutter dankend verzichtet: Luka wolle mit seinen Freunden und in Gesellschaft Spaß haben, nicht in einer Sonderveranstaltung. Am vorvergangenen Montag war die Schule wieder in der ERV-Halle – mit Luka, im Rollstuhl. Er hat sich nicht wohlgefühlt, sagt die Mutter. Der jüngste Kindergeburtstag, zu dem Luka eingeladen war, fand in einer Kegelbahn statt. Dort war er willkommen.

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