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aktualisiert: 08.02.2010 18:41 Uhr
REGION WÜRZBURG

Landkreis behält das Job-Center

Landrat Eberhard Nuß begrüßt Einigung – Mitarbeiter erleichtert
Landrat Eberhard Nuß begrüßt die Entscheidung der Bundesregierung, die Job-Center zu erhalten und damit weiterhin eine Betreuung von Langzeitarbeitslosen durch den Landkreis Würzburg zu ermöglichen. Damit ist auch die Übernahme der Aufgabe durch den Landkreis – das so genannte Optionsmodell – gesichert.

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In der seit 2005 gültigen Arbeitsmarktreform, besser bekannt als Hartz IV, war die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe, Sozialhilfe und Wohngeld zu einer allgemeinen Grundsicherung umgesetzt worden.

Den Sozialhilfeträgern, also den Landkreisen und kreisfreien Städten, war freigestellt worden, die Reform entweder in einer Arbeitsgemeinschaft mit der Bundesanstalt für Arbeit umzusetzen, oder im Alleingang.

Der Landkreis Würzburg entschied wie 69 der über 400 deutschen Landkreise und kreisfreien Städte für dieses so genannte Optionsmodell.

In Nordbayern haben sich außerdem nur noch die Städte Schweinfurt und Erlangen für die Option ausgesprochen. Die übrigen Kommunen bildeten Arbeitsgemeinschaften mit der Arbeitsagentur.

Partnerschaft mit Kolping

Grundlage für die Entscheidung des Landkreises war ein ähnliches Projekt, das man zuvor bereits mit der Kolping-Dienstleistungsgesellschaft für Sozialhilfeempfänger ins Leben gerufen hatte.

Allen voran der ehemalige Landrat und frühere Kolping-Diözesanvorsitzende Waldemar Zorn hatte sich für die Option und die Fortführung der Partnerschaft mit Kolping eingesetzt.

Das Projekt war zwischenzeitlich durch geringe Belegungszahlen und die daraus resultierenden Rückforderungen des Bundes ins Zwielicht geraten. Dem Landkreis entstand dadurch ein Schaden in Millionenhöhe, die für drei Jahre geltende Pauschalvereinbarung mit Kolping wurde gelöst.

An der grundsätzlichen Haltung des Landkreises hat dies nichts geändert. Man steht weiter zum Optionsmodell und war entsprechend verunsichert von den Einwänden der Karlsruher Verfassungsrichter.

Die hatten den durch die Job-Center ermöglichten Einfluss des Bundes auf Entscheidungen der Landkreise und kreisfreien Städte gerügt. Die von der Verfassung besonders geschützte kommunale Selbstverwaltung werde dadurch verletzt. Mit Hilfe einer Grundgesetzänderung soll diese Hürde nun beseitigt werden.

Landrat Eberhard Nuß begrüßt vor allem, dass wieder langfristig Rechtssicherheit geschaffen wird. Befristete Arbeitsverträge und eine ungewisse Zukunft hatten in der Vergangenheit dazu geführt, dass Stellen im Beratungs- und Eingliederungszentrum für Arbeitssuchende BEA nicht besetzt werden konnten.

44 Beschäftigte

„Sowohl für unsere Mitarbeiter, wie auch für die Klienten ist jetzt klar, dass wir in bewährter Weise weiterarbeiten können“, so Landrat Nuß in einer Pressemitteilung. Die Arbeitsplätze der insgesamt 44 BEA-Mitarbeiter seien damit über das Jahr 2010 hinaus gesichert.

Die Einigung der Koalition in Berlin über die Zukunft des Optionsmodells ist ein großer Erfolg der monatelangen Bemühungen um die Optionsmöglichkeit der Kommunen bei der Betreuung von Langzeitarbeitslosen, sagt Landtagsabgeordneter Manfred Ländner (CSU, Kürnach).

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