Das Recht auf Vorsorgeuntersuchungen
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•Gesundheitsuntersuchung
Diese Untersuchung, die Männer und Frauen ab 35 alle zwei Jahre in Anspruch nehmen können, soll chronische Krankheiten wie Diabetes, Bluthochdruck und Nierenerkrankungen aufdecken. Dazu bringt der Hausarzt zunächst einmal die individuelle Gesundheitssituation des Patienten in Erfahrung, fragt nach aktuellen Beschwerden, besonderen Lebensumständen und Erkrankungen in der Familie. Außerdem informiert er sich über den Impfstatus des Patienten.
Nach einer Gesamtkörperuntersuchung überprüft der Hausarzt die Cholesterin- und Glukose-Werte des Patienten sowie seinen Urin. Krankenkassen, die laut Geis einen besonderen Hausarztvertrag haben, finanzieren überdies „eine weitergehende Labordiagnostik“ und eine EKG-Untersuchung. Außerdem sei die Differenzierung der Laborbefunde ohne diesen Vertrag nicht so umfassend.
Seit Juli dieses Jahres ist auch beim Hausarzt ein Screening auf Hautkrebs möglich. Damit die Patienten dafür nicht mehr extra zum Spezialisten gehen müssen, haben viele Hausärzte Schulungen mitgemacht. „Stellt der Hausarzt einen verdächtigen Befund fest, bespricht er zusammen mit dem Hautarzt das weitere Vorgehen“, erklärt Geis.
Patienten bei Kassen mit einem Hausarztvertrag können den Gesundheitscheck jährlich durchführen lassen.
•Krebsvorsorge
Frauen können schon ab 30 Jahren regelmäßig ihre Brüste und den Unterleib überprüfen lassen. Der Hausarzt oder der Frauenarzt untersucht die Gebärmutter, den Muttermund, die Eierstöcke, Brüste und Brustdrüsen, um Krebs an diesen Stellen frühzeitig zu erkennen. Ab 50 haben Frauen alle zwei Jahre Anspruch auf ein Screening auf Brustkrebs. „Da die Röntgenbilder von zwei Ärzten untersucht werden, ist der Sicherheitsfaktor bei diesem Screening sehr hoch“, sagt Geis. Im Gegensatz zum Ultraschall ist das Screening eine routinemäßige Kassenleistung.
Männer haben erst ab 50 Jahren das Recht auf eine Untersuchung des Genitalbereichs, bei der der Arzt die Prostata abtastet. Um Krebs in dieser Körperregion völlig auszuschließen, kann der Arzt eine Gewebsprobe des sogenannten Prostata-spezifischen Antigens (PSA) entnehmen. Allerdings muss der Patient diese Untersuchung selbst bezahlen, weil die Krankenkassen sie nicht tragen.
•Darmspiegelung
Einmal im Jahr können Männer und Frauen ab 50 einen Papierstreifentest machen, der auf verborgenes Blut im Stuhl hinweist. Ab 55 haben alle Kassenpatienten Anspruch auf eine erste Vorsorgespiegelung des Dickdarms, da sie in diesem Alter besonders gefährdet sind. Eine zweite Spiegelung findet im Alter von 65 Jahren statt. Wenn auch bei dieser Untersuchung keine Polypen, aus denen innerhalb von zehn Jahren Darmkrebs entstehen kann, gefunden werden, ist in der Regel keine Erkrankung mehr zu befürchten. Falls Polypen bestehen, trägt der Arzt sie ab. Dann, so rät der Fachmann aus Randersacker, sollte alle zwei bis fünf Jahre eine Vorsorgespiegelung gemacht werden.





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