Verfassungsgericht verlangt neue Hartz-IV-Sätze
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Besonders für Kinder in Hartz- IV-Familien könnte es mehr Geld geben. Die Bundesregierung sagte eine rasche Neuberechnung der Hartz-IV-Sätze zu, ließ aber offen, ob Bezieher von Arbeitslosengeld II nun generell höhere Leistungen erwarten können. Das Gericht hatte die Höhe der Regelsätze nicht beanstandet.
Das Urteil vom Dienstag wurde allgemein begrüßt. Sozialverbände, Gewerkschaften und Opposition sprachen von einer «schallenden Ohrfeige». Sie gehen davon aus, dass die Regelsätze steigen.
Die noch von der rot-grünen Bundesregierung eingeführte Berechnungsbasis ist nach Ansicht der Karlsruher Richter nicht nachvollziehbar. Die Kalkulation sei intransparent und orientiere sich zu wenig an der Realität. Das Gericht forderte den Gesetzgeber bis zum 31. Dezember zu einer Neuregelung auf.
Damit muss eine der größten Sozialreformen in der deutschen Nachkriegsgeschichte erheblich nachgebessert werden. Erfolgreich geklagt hatten drei Familien aus Bayern, Hessen und Nordrhein- Westfalen. Bis zur Änderung bleibt die bisherige Regelung gültig. Hartz-IV- Empfänger können aber von sofort an einen besonderen Bedarf geltend machen, wenn dieser durch die bisherigen Zahlungen nicht gedeckt ist. Ein Beispiel dafür wäre der Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung. Allein durch diese Zahlungen für den besonderen Bedarf drohen dem ohnehin schwer gebeutelten Staat in diesem Jahr höhere Ausgaben für Hartz IV.
Besonders die rund 1,7 Millionen Kinder unter den mehr als 6,5 Millionen Hartz-IV-Beziehern sollten nach dem Urteil bessergestellt werden. «Kinder sind keine kleinen Erwachsenen», monierten die Richter. Sie rügten auch, dass die Ausgaben für Bildung und das gesellschaftliche Leben ausgeklammert sind - etwa für Internetnutzung, Kino und Theater oder die Mitgliedschaft im Sportverein. Für jüngere Kinder sind derzeit 60 Prozent vom Regelsatz für Erwachsene und damit 215 Euro vorgesehen.
Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) begrüßte das Urteil als Chance für Kinder. Der in der bisherigen Regelung vernachlässigte Bereich von Bildung und Schulbedarf müsse jetzt in den Vordergrund rücken. Familienministerin Kristina Köhler (CDU) sagte, die Regierung werde «schnellstmöglich» daran gehen, die Vorgaben umzusetzen.
Unions-Fraktionschef Volker Kauder (CDU) sagte: «Ob die Hartz-IV- Sätze jetzt steigen, lässt sich nicht sagen.» Es könne sogar zu Reduzierungen kommen. FDP-Fraktionschefin Birgit Homburger erwartet «überschaubare Folgen» des Urteils. Andere Koalitionsprojekte wie Steuerentlastungen würden dadurch nicht gefährdet.
Für die SPD ist mit dem Urteil auch die Mindestlohn-Debatte neu eröffnet. Es könne nicht sein, dass jemand ohne Arbeit mehr Geld bekommt als jemand, der den ganzen Tag einer Arbeit nachgeht, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Thomas Oppermann. Der DGB erneuerte seine Mindestlohn-Forderung. Der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) rief nach einer Grundsatzreform. «Hartz-IV war der größte Murks seit der deutschen Einheit», sagte Seehofer in München. «Das muss jetzt einer Generalrevision unterzogen werden.»
Der designierte Vorsitzende der Linken, Klaus Ernst, geht von einer Erhöhung der Regelsätze aus. Aus Sicht von Grünen- Fraktionschefin Renate Künast läuft es auf den Verzicht auf die Kopfpauschale für Kassenmitglieder und ein Aus für Steuerentlastungen für Besserverdiener hinaus - beides FDP-Projekte.
Nach Ansicht des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes führt das Urteil «zwangsläufig zu deutlich höheren Regelsätzen». Je nach Altersgruppe müssten sie um bis zu 20 Prozent angehoben werden. Der Sozialverband SoVD sieht die Chance für eine sozialpolitische Korrektur. Nach Ansicht der Kommunal-Verbände führt eine Neuregelung nicht automatisch zu höheren Sätzen. Das «Lohnabstandsgebot» müsse beachtet werden.
Die Berechnung muss laut Urteil nun in einem transparenten und sachgerechten Verfahren nach dem tatsächlichen Bedarf neu erfolgen. Geschätzte Abschläge «ins Blaue hinein» seien nicht angemessen. Da die Grundlage bei den Regelsätzen für Erwachsene nicht stimme, schleppe sich der Fehler bis zur Berechnung der Kinder-Sätze durch.
Bei der neuen Berechnung kann der Gesetzgeber laut Urteil an dem Statistikmodell festhalten, das er bislang gewählt hat. Grundlage könnten die Ergebnisse der Einkommens- und Verbraucherstichprobe 2008 sein, die das Statistische Bundesamt im Herbst 2010 vollständig vorlegt. Bei Kindern müssten sich die Regelsätze an deren speziellen Bedürfnissen orientieren, betonte das Gericht. Es bestehe die Gefahr, dass sie später nicht in der Lage seien, ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Dies sei mit dem Prinzip des Sozialstaates nicht vereinbar.
Der Hartz-IV-Regelsatz für Erwachsene beträgt derzeit 359 Euro. Kinder und Jugendliche erhalten nach Alter gestaffelte Leistungen, und zwar ausgehend vom Regelsatz: Unter sechs Jahren gibt es 60 Prozent (215 Euro), unter 14 Jahren 70 Prozent (251 Euro), darüber 80 Prozent (287 Euro).
Es kann wohl nicht sein, daß es kaum noch einen Unterschied gibt zwischen den Berufstätigen in unteren und normalen Berufen und Menschen ohne Arbeit. Ich bin der Meinung, daß es genügend Geld zum Leben ist. Es soll ja auch nur eine Grundsicherung sein, und ein Anreiz zur Arbeit bestehen. Leider können immer mehr Menschen nicht vernünftig mit Geld umgehen, und erwarten aus der Sozialkasse Gelder für Dinge, die man nicht zum Leben braucht. Vergleicht man die Heizungskosten eines Hartz 4 Empfängers mit dem eines Arbeitnehmers, wird man feststellen, daß der Arbeitnehmer weniger verbraucht, während für Hartz 4 kein Grund zum Sparen besteht, da die Kosten übernommen werden.
In einem bin ich mir jedenfalls sicher: egal wie hoch oder niedrig (das ist eine Sache der Perspektive) die Beträge sind, sie werden wind- und wetterfest sein und keinerlei Möglichkeiten bieten erneut dagegen zu klagen.
Grundsätzlich ist Armut ein Zustand der abgeschafft werden sollte , ABER , man sollte Hartz IV als das verstehn was es ist , nämlich als Grundsicherung , nicht als Sichgerung eines Mittelstandstandards .
Es darf nicht sein das Hartz IV Empfänger keinen Anreiz mehr haben arbeiten zu gehn wenn sie doch fürs Niichtstun das gleiche Geld und teilweise mehr bekommen als Menschen die Vollzeit arbeiten .
Was den Kinderregelsatz angeht so war der völlig ausreichend . Ich bin ein 73'er Jahrgang . Mein erstes Fahrrad hab ich mir vom Sperrmüll zusammen gebaut . Meinen ersten Fernseher und Video hab ich mir mit Ferienjobs verdient . Meinen ersten PC hab ich mit dem Lehrgeld mühevoll abgestottert . Aber ich hatte eine tolle Kindheit und Jugend . Die Kinder und Jugend von heute kennen nur zwei Worte - Haben will . Ich wüßte weiter nicht das Kinder und Jugendliche Miete , Versicherungen , Steuern bezahlen müßten . Kleidung , Bildung und Nahrung und hin und wieder mal ein Leckerli dazu ist Hartz IV gedacht und das reicht allemal . Zumal es die Tafeln gibt und da bekommt man Lebensmittel die ich mir als Vollzeitjobber so teilweise nicht leisten könnte . Es gibt Second Hand Geschäfte oder Sozialkaufhäuser wie die Intaktgeschäfte in LOH - GEM - MAR wo man für einen Spottpreis gute Sachen bekommt . Selbst ich hol mir hin und wieder da ein Schnäppchen . In WÜ gibt es das BRAUCHBAR , da bekommt man auch für wenig Geld gute Sachen . Wie gesagt Armut ist generell abzulehnen , aber verwechselt HartzIV nicht mit Jackpott . Ich hatte eine tolle Kindheit , auch ohne Markenklamotten , I-pod , Playstation und Co . Arbeit muß sich lohnen , also man muß davon leben können , keiner sollte für 5 € arbeiten gehn , aber Hartz IV ist kein Zuckerschlecken und es sollte nicht zu einem werden .
Damit das nicht falsch verstanden wird: auch wenn ich mich gelegentlich nach der Decke strecken muss, würde ich meine Kinder trotzdem nicht missen wollen!!!
eine der familien (2 erwachsene, 3 kinder), die gegen den staat klagt, bekommt 1631 € + 695 € für die Miete (warm)!!!
Das sind zusammen 2326 €!!!
Wieviel Familien verdienen soviel netto?
Da kommen die Gewerkschaften mit Mindestlohn (9,50 € oder so...)
Da hab ich ja brutto weniger, als die netto zur Verfügung!!!
Da flällt mir echt nix mehr ein














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