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aktualisiert: 08.02.2010 19:27
BERLIN

Jobcenter: Nun doch Grundgesetzänderung im Visier

Die Regierungskoalition braucht die SPD für eine nötige Zweidrittel-Mehrheit

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Gesetzestechnisch geht es um komplizierte Begriffe wie „Optionskommunen“ oder „Bundesaufsicht“. Praktisch darum, ob die Hartz-IV-Empfänger ab nächstes Jahr von Pontius zu Pilatus laufen müssen, von der Bundesagentur zu städtischen Ämtern, oder ob sie ihre Bescheide und Hilfsangebote weiterhin aus einer Hand erhalten. Weil die CDU ihren internen Streit um die Organisation der Jobcenter überraschend beendete und auch die FDP einverstanden ist, werden jetzt Verhandlungen mit der SPD aufgenommen.

In der Nacht zum Montag verkündete Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU), dass auch die CDU nunmehr eine Änderung des Grundgesetzes anstrebe, um die Zusammenarbeit von Bundesagentur und Kommunen in den Jobcentern zu legalisieren. Noch am Montag meldete sich die Ministerin bei SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier – die Sozialdemokraten werden für die nötige Zweidrittel-Mehrheit gebraucht.

Es ist eine komplizierte Gemengelage. Denn von der Leyen will nun von der SPD etwas, was die SPD von der Union wollte, als sie mit Olaf Scholz noch selbst den Arbeitsminister stellte.

Keine Rechtsgrundlage

Ende 2007 hatte das Verfassungsgericht festgestellt, dass Mischverwaltungen zwischen Bund und Städten im Grundgesetz nicht vorgesehen sind. Ab 2011 hätten sich die bestehenden 349 Arbeitsgemeinschaften, die die Jobcenter als Mischverwaltung betreiben, auflösen müssen, ebenso hätten die 69 Optionskommunen, wo die Städte die Langzeitarbeitslosen allein betreuen, keine Rechtsgrundlage mehr gehabt.

Doch Unions-Fraktionschef Volker Kauder und andere in der Unions-Fraktion fanden es damals grundsätzlich falsch, die Verfassungswidrigkeit durch eine Änderung der Verfassung zu heilen, und lehnten den Scholz-Vorschlag rundweg ab.

Nun also sieht es wieder anders aus. So zeigte sich SPD-Arbeitsexperte Hubertus Heil zufrieden, „dass die Union mit uns über eine Grundgesetzänderung verhandeln will, nachdem sie so viel Zeit verplempert hat“. Eine „maßvolle“ Ausweitung der Zahl der Optionskommunen könne seine Partei mitmachen.

Zudem fordern nun die Sozialdemokraten, dass die Zahl der Arbeitsvermittler erhöht werden müsse und die Fördermaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit nicht gekürzt werden dürften nicht gekürzt werden. Dieses Ansinnen allerdings zielt direkt ins Herz der schwarz-gelben Koalition, denn die FDP will Mittel für die geplanten Steuersenkungen auch bei der Nürnberger Agentur für Arbeit freischaufeln.



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