aktualisiert: 03.02.2011 16:44 Uhr
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HAMMELBURG/SULZTHAL
Filmen im Wald: Datenschützer gelassen
Für die automatische Bilderaufzeichnung braucht es ein berechtigtes Interesse
(dübi) Die digitale Revolution macht vor dem Wald nicht halt. Mit Wildkameras verschaffen sich einzelne Jäger an Futterplätzen Überblick über den Tierbestand in ihrem Revier. Von einem Bewegungsmelder aktiviert, zeichnen solche Kameras vornehmlich nachts automatisch mit Infrarotunterstützung auf, was da so kreucht und fleucht. In Sulzthal wurde so eine Kamera jetzt gestohlen. Die Polizeimeldung zu der Straftat lenkt den Fokus auf diese Beobachtungspraxis.
Was ist, wenn bei dieser Art von Bildersammeln unbedarfte Pilzsammler oder vielleicht auch mal ein Liebespärchen in den Sucher geraten? Das erste Unbehagen über die Datenspeicherung weicht bei genauerem Hinsehen einer nüchterneren Betrachtungsweise.
Zumal auf Nachfrage der Main-Post der Arbeitsbereichsleiter für Videoüberwachung am Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht gelassen reagiert. „So einen Fall hatten wir schon einmal“, beschreibt Peter Meier sein Wissen zu dem Thema. Man habe den Bayerischen Landesjagdverband um eine Stellungnahme gebeten und sei zu dem Schluss gekommen, dass der Einsatz von Wildkameras generell nicht zu beanstanden sei.
Die Haltung zur Videoüberwachung unterliege immer einer Interessensabwägung. „Wer sie anstrebt, braucht ein berechtigtes Interesse“, erläutert Meier, und sollte sich an bestimmte Spielregeln halten.
Aufgenommen werden sollte nur in einem beschränkten Umfeld, etwa eines abgelegenen Futterplatzes, und nur über einen beschränkten Zeitraum. Sollten zufällig Menschen aufgenommen werden, so seien diese Bilder umgehend zu löschen.
Den Nutzen von Wildkameras unterstreicht Thomas Schreder, Pressesprecher des Bayerischen Jagdverbands. Sie erlauben wichtige Erkenntnisse über die Tierpopulation. Über solche Aufnahmen habe man etwa Aufschluss über die Wiedereinbürgerung des Wolfes in Bayern bekommen. Doch auch Rückschlüsse über kranke Tiere im Revier lassen sich gewinnen, oder den Nutzen von Wilddurchlässen.
Keine Gefahr sieht Schreder, dass Überwachungskameras eines Tages die Pirsch ersetzen. Das wäre traditionsbewussten Jägern ein Graus. Eingesetzt würden solche Kameras punktuell an Stellen, wo nicht auf Wild angelegt wird.
Überhaupt werden längst nicht alle technischen Möglichkeiten bei der Jagd ausgenutzt. Zwar seien Nachtsichtgeräte zur Beobachtung des Wildes erlaubt, nicht aber Nachtzielgeräte. „Das wird in der Öffentlichkeit manchmal verwechselt“, sagt Schreder. Mancher Forderung nach Einsatz von Nachtzielgeräten für die Schwarzwildjagd erteilt der Wildbiologe eine Absage. „Nachts muss Ruhe im Wald sein“, sagt er.
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