publiziert: 23.07.2012 18:26 Uhr
aktualisiert: 25.07.2012 12:02 Uhr
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Im Regionalzug ging's rund

Amtsgericht erhöht Geldstrafe für einen Rentner, der Sitzplätze nicht freigeben wollte

Wenn einer eine Reise tut, können unerwartete Dinge geschehen. Jedenfalls haben sich vier russischstämmige Teenager und ihre Betreuerin die Fahrt im Regionalzug zu einem Jugendprojekt nach Stuttgart sicher entspannter vorgestellt. Weil ihnen ein Rentner freie Sitzplätze hartnäckig verweigerte und die Gruppe als „Russenpack“ und „Schmarotzer“ beschimpft haben soll, traf man sich nun ein halbes Jahr später vor dem Amtsgericht Bad Kissingen wieder. Die 52-jährige Betreuerin hatte den 63-jährigen Mann wegen Beleidigung bei der Bundespolizei in Oerlenbach angezeigt.

Der Mann aus dem Allgäu ist stark sehbehindert, trug zum Zeitpunkt der Bahnfahrt im November 2011 allerdings nicht jene Armbinde mit den drei schwarzen Punkten, die ihn als Sehbehinderten ausweist. „Ich hatte sie auf dem Bahnhof von Erfurt verloren“, sagte der Mann vor Gericht. Auf sein Handicap mündlich aufmerksam gemacht hatte er die Gruppe anscheinend aber auch nicht.

Der Streit in einem Regionalzug entbrannte, als die Gruppe freie Sitzplätze neben dem Rentner besetzen wollte. Zudem soll sein Gepäck den Durchgang zu den Sitzen versperrt haben. „Gehen Sie weiter, hat er uns angeherrscht“, erinnerte sich die Betreuerin an die Reaktion des Mannes.

Eine längere Diskussion mit ihm sei erfolglos geblieben. „Alle anderen Plätze waren belegt und für die Erste Klasse hatten wir ja keine Fahrkarten“, rechtfertigte die Frau vor Gericht ihre Bemühungen, sich mit dem Rentner zu einigen. „Ich war ärgerlich und habe mich auch vor den anderen Fahrgästen geschämt, weil er uns so schäbig behandelt hat.“

Vor Gericht völlig uneinsichtig

Schließlich, so die Betreuerin, hätten die Mädchen sie auf Russisch beruhigen wollen und nach Möglichkeiten gesucht, aus der Situation heraus zu kommen. „Als er gehört hat, dass wir Russisch sprechen, hat er angefangen, uns zu beschimpfen“, sagte eine 19-jährige Abiturientin, die Teilnehmerin des Jugendprojekts war.

Der Angeklagte zeigte sich vor Gericht vollkommen uneinsichtig. Mehr noch: Er unterstellte im Saal den jungen Frauen und ihrer Betreuerin, dass sie seinerzeit wohl unter Drogen standen und nur auf die freien Plätzen wollten, „um auf dem Tisch ihren Wodka auszubreiten“. Eine Bemerkung, die den Staatsanwalt so empörte, dass er dem Angeklagten mit einer Anzeige wegen Verleumdung drohte.

Dass er ein friedliebender Mensch sei, wie der Angeklagte selbst aussagte, wollte man dem Rentner als Prozessbeobachter jedenfalls nicht abnehmen. „Sie zeigen hier Ihr wahres Gesicht“, konnte sich der Staatsanwalt eine Bemerkung nicht verkneifen. Auch die Betreuerin reagierte betroffen. „Ja, das kennen wir schon, dass uns Russen immer vorgeworfen wird, wir würden nur Wodka saufen.“

Am Ende gab es für den Mann eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 30 Euro. Damit soll er das Sechsfache des ursprünglichen Strafbefehls zahlen, denn zunächst war ihm nach der Anzeige ein Betrag von 100 Euro auferlegt worden. Doch die wollte der Rentner schon damals nicht zahlen, weshalb es zum Prozess vor Gericht kam.

Der Mann reagierte überaus ungehalten auf das Urteil und kündigte augenblicklich an, die nächste Instanz anzurufen. Sein Verteidiger hatte Freispruch gefordert, weil auch die Betreuerin den Mann beleidigt habe. „An Leuten wie Ihnen geht der Sozialstaat kaputt“, soll die Betreuerin gesagt haben. Das gab die 52-Jährige ohne Zögern zu. „Ja, das habe ich gesagt, weil ich so fassungslos war.“

swg
    
    

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Die neuesten Kommentare

DMA (1411 Kommentare) am 24.07.2012 07:12

Ich hoffe in der nächsten Instanz

werden aus den 20 dann 40 Tagessätze.
(2)
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