aktualisiert: 02.02.2012 18:19 Uhr
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MÜNNERSTADT
Politesse als Schnepfe beschimpft
200 Euro Geldstrafe für 33-Jährige, die einen Fünf-Euro-Strafzettel nicht akzeptieren wollte
Man muss halt immer aufpassen, was man sagt. Im Zweifelsfall ist es besser, sich auf die Zunge zu beißen und den Mund zu halten. Sonst kann es teuer werden – wie nun eine Frau aus Oerlenbach erfahren hat. Sie wurde wegen Beleidigung einer Verkehrsüberwacherin vom Amtsgericht Bad Kissingen zu einer Geldstrafe von 200 Euro verurteilt.
Die Angeklagte war im Juli auf einem Parkplatz in der Veit-Stoß-Straße mit einem für Autofahrer grundsätzlich unangenehmen Ereignis konfrontiert: Sie fand einen Strafzettel über fünf Euro an der Windschutzscheibe. Die Begründung der noch am Parkplatz anwesenden Politesse: „Die Parkscheibe war nicht korrekt eingestellt.“
Das sah die 33-jährige Autofahrerin ganz anders, es kam daraufhin zu einem Streit zwischen den beiden Frauen. „So eine blöde Schnepfe wie Sie, haben Sie kein anderes Hobby?!“, rutschte es dabei aus dem Mund der Angeklagten. Für die Verkehrsüberwacherin war dies eine Beleidigung, die sie zur Anzeige brachte.
Die Angeklagte argumentierte vor Gericht sehr eigenwillig: „Ich habe den Satz mit der Schnepfe gesagt, aber nicht zu der Politesse direkt, sondern zu meiner Freundin über die Politesse“, so die 33-Jährige. Dass die Geschädigte das mitgehört habe, sei deren Problem. „Was ich zu meiner Freundin sage, geht die Politesse nichts an. Das ist mein Standpunkt.“
Und die Angeklagte wetterte weiter: „Außerdem habe ich sowieso keine Chance hier. Die Politesse ist von der Stadt und die Stadt sitzt eh' am längeren Hebel.“ Das Angebot der Richterin, sich bei der Geschädigten zu entschuldigen und somit zu einem versöhnlichen Ende der Verhandlung zu kommen, nahm die zweifache Mutter nicht an. „Ich entschuldige mich nur, wenn die sich auch bei mir entschuldigt. Die hält mich nämlich für zu doof, um eine Parkscheibe richtig einzustellen.“
Nachdem sich Angeklagte und Geschädigte ein weiteres Wortgefecht im Gerichtssaal geliefert hatten, machte die Richterin kurzen Prozess: Die 33-Jährige muss zehn Tagessätze zu 20 Euro blechen. Als Verurteilte hat sie auch für die Prozesskosten aufzukommen. Und dann stehen noch die fünf Euro Bußgeld aus, die sie sich bislang geweigert hatte, zu zahlen.
Die Richterin stellte klar: „Rechtlich handelt es sich hier um die Kundgabe der Missachtung gegenüber einer anderen Person.“ Es sei völlig egal, ob eine Beleidigung direkt an die Person gerichtet war oder ob man sich im Beisein eines Dritten äußert und die Person, um die es eigentlich geht, die Worte nur mithöre.
Zudem war die Geschädigte eine Verkehrsüberwacherin. Diese Personen seien ebenso wie Polizisten bei ihrer Arbeit grundsätzlich und häufig Beleidigungen und Aggressionen ausgesetzt. Die Richterin betonte: „Solche Vorfälle werden von der Staatsanwaltschaft nicht einfach eben mal eingestellt.“
Die Angeklagte überzeugten diese Worte allerdings nicht. „Wo ist denn da die Gerechtigkeit?“, beschwerte sie sich noch nach dem Urteilsspruch.
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»Alle 7 Kommentare anzeigen Die neuesten Kommentare
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Apfelkuche (19 Kommentare) am 07.02.2012 12:28
reine Schikane...im Zweifelsfalle für den oder die Angeklagten!Parkscheibe war also vorhanden, nur nicht "richtig" eingestellt? Wenn die Pozilesse so einen*********aufschreibt, wo man auch mal ein Auge zudrücken kann, dann muss sie sich eben die Schnepfe gefallen lassen, basta! Wir sollten für die "Verurteilte" sammeln und ihr die Strafe bezahlen...her mit der Kontonummer, ich fang an!;-) |
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Richie54 (59 Kommentare) am 08.02.2012 11:39
Apfelkuche - Wer entscheidet?Wieso im Zweifel? Die Dame hat anscheinend bewußt oder unbewußt ihr Parkscheibe nicht ordnungsgemäß eingestellt, um eventuell länger zu Parken? Damit ist der Vorgang doch jedem klar - 5 Euro. Ob Politesse oder Polizist wenn hier ein Verstoß vorliegt dann erwarte ich das derjenige sein Knöllchen bekommt und bezahlt. Und da wird kein Auge zugedrückt, wollen sie nach Gutsherrenart entscheiden wer ne Strafe bekommt oder nicht. Sie würden sich sicherlich auch ärgern wenn sie wüßten das Sie eben wegen solch einer "Dame" hier nicht parken können und vielleicht weiter nach einem Parkplatz suchen müssen. Und das Sie anscheinend Beleidigungen als Selbstverständlich ansehen zeigt Ihr Rechtsverständnis. |
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Apfelkuche (19 Kommentare) am 09.02.2012 12:17
moment amal....wo steht denn WIE die Parkscheibe eingestellt war?Sie mutmaßen doch nur......... Der Politesse hat jedenfalls irgendwas nicht gepasst, vllt weil sie nicht so super sichtbar auf dem Amaturenbrett gelegen hat...wie auch immer... scheißegal... Menschlichkeit gibt es da schon lange nicht mehr, kein Auge wird mehr zugdrückt, streng nach Schema F ich finds beschissen |
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MrsBurns (751 Kommentare) am 03.02.2012 09:43
Fehlender Respekt!Ich kann der Argumentation der Angeklagten nicht folgen. Sie steht zwar zu ihrem Standpunkt und hat nach gesundem Menschenverstand eben nicht Recht. Das zeugt von fehlendem Respekt! Wenn so was durchgeht würden Beleidigungen gegen Amtspersonen legalisiert! |
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rriebk (23 Kommentare) am 07.02.2012 13:59
respektAmtspersonen haben gleiche Rechte und Pflichten wie Jedermann. Das hat nichts mitfehlenden Respekt zu tun. Übrigens lege ich der Dame nahe zu denken, den Gedanken sind frei. |
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