aktualisiert: 01.09.2010 12:04 Uhr
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KATZENBACH/SCHWEINFURT
Staatsanwalt stuft Tat als Mord ein
Anklage im Fall Katzenbach
Der mutmaßliche Mordfall am Silvestertag 2009 in Katzenbach erregte die Gemüter: Eine 36-jährige Frau starb nachts in ihrer Wohnung durch eine Stichverletzung. Nebenan schliefen die vier Kinder, die von der Tat offenbar nichts mitbekommen hatten.
Die Polizei stufte später den gleichaltrigen Ehemann, der zunächst flüchtig war, als tatverdächtig ein. Am Montag erhob die Staatsanwaltschaft Schweinfurt jetzt gegen den Mann Anklage zur Schwurgerichtskammer des Landgerichts.
Sechs Monate seien für Ermittlungen dieser Art eine relativ kurze Zeitspanne, sagt der Leitende Oberstaatsanwalt Rainer Vogt im Gespräch mit der Main-Post. Die Kriminalpolizei habe umfangreich ermitteln müssen. Es seien etliche Zeugen aus dem Umfeld der Familie vernommen worden und man habe zwei Gutachten abwarten müssen: ein psychiatrisches Gutachten für den 36-jährigen Ehemann sowie ein rechtsmedizinisches, das Aufschluss darüber gab, wie die Leiche der Frau damals aufgefunden wurde.
Motiv lag lange im Dunkeln
Die Staatsanwaltschaft legt dem 36-jährigen gebürtigen Brandenburger zur Last, an jenem Silvestertag gegen Mitternacht seine schlafende Ehefrau „mit einem Messer oder einem ähnlichen Werkzeug erstochen zu haben“, so Vogt. Das Motiv für die Tat, die die Staatsanwaltschaft als „heimtückischen Mord“ einstuft, lag lange im Dunkeln. Für die Staatsanwaltschaft liegt das Motiv nun „in der von der Ehefrau gewollten und vom Angeschuldigten nicht akzeptierten Trennung“.
Der Ehemann war in jener Nacht mit dem Auto geflüchtet und auf der Autobahn bei Bad Homburg nach einem Unfall verletzt gefunden worden. In einer ersten Reaktion soll er laut Vogt eingeräumt haben, seine Frau umgebracht zu haben. Später habe er jedoch keine weiteren Angaben mehr zum Tatgeschehen gemacht. Der 36-Jährige befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.
25 Zeugen aus dem Umfeld
Die Staatsanwaltschaft hat in ihrer Anklage neben den Ermittlungsbeamten der Polizei weitere 25 Zeugen aus dem Umfeld des Angeschuldigten sowie zwei Sachverständige benannt. Die Anklage wurde dem Verteidiger nun zugeschickt, damit dieser sich gegebenenfalls äußern kann, so Vogt weiter. Nach einer bestimmten Frist wird die Strafkammer des Landgerichts über die Zulassung der Anklage entscheiden und dann die Hauptverhandlung terminieren.
Die Verhandlung wird nach Schätzung des Leitenden Oberstaatsanwalts nicht vor dem Herbst stattfinden. Falls der 36-Jährige schuldig gesprochen werden sollte, drohe ihm eine lebenslange Freiheitsstrafe.
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