aktualisiert: 09.02.2012 19:25 Uhr
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MÜNCHEN
2000 Euro für zwei alte Pommes
Galerie muss zahlen – Kunstfrage bleibt offen
Für zwei 22 Jahre alte und mittlerweile verschollene Fritten bekommt ein Künstler nun 2000 Euro Schadenersatz. Das Münchner Oberlandesgericht entschied am Donnerstag: Seine frühere Galerie muss zahlen, da sie die Fritten nicht sorgfältig aufbewahrt hat. Die Kartoffelstäbchen hatten 1990 als Vorlage für ein Objekt aus Gold namens „Pommes d'Or“ gedient. Die heikle Frage, ob es sich dabei um Kunst handelte, ließ das Gericht offen.
Das sei ein „unsicheres Gewässer“, in dem die Vorinstanz gesegelt sei, sagte Gerichtssprecher Wilhelm Schneider. Das Oberlandesgericht habe vielmehr geprüft, ob die Pommes einen materiellen Wert darstellten. „Und das ist durch die Beweisaufnahme erwiesen worden.“
Der 23. Zivilsenat lud dafür eine Kunstsammlerin aus Köln als Zeugin, die aus Sicht der Richter „glaubhaft“ versicherte, dass sie die vertrockneten Pommes gerne gekauft hätte. Sie hätte sogar 2500 Euro gezahlt, „weil alles ist teurer geworden“, sagte sie im Januar vor Gericht. Dass sie mit dem Künstler Stefan Bohnenberger befreundet ist, minderte in den Augen des Senats unter Vorsitz von Hartmut Fischer ihre Glaubwürdigkeit nicht. Insgesamt sei den beiden umkämpften Fritten eine ganz andere Beachtung zuteilgeworden als gewöhnlichen Pommes, argumentierte er. Etwa seien sie 1990 in einer Vitrine ausgestellt gewesen. Die Kartoffel-Pommes standen dabei sogar mit weiteren Dingen für insgesamt 4200 Euro zum Verkauf – allerdings ohne Erfolg.
Ausgerechnet, als sich in der Sammlerin eine Kaufinteressentin fand, waren die Fritten verschwunden. Dem Künstler seien damit Einnahmen entgangen. „Der Wertverlust für den Künstler ist durch ein schuldhaftes Verhalten der Galerie eingetreten“, erläuterte Schneider.
„Das ist absurd – man ist regelrecht sprachlos“, sagt Birgit Maria Sturm, Geschäftsführerin beim Bundesverband Deutscher Galerien und Editionen über das Urteil. Der Gedanke der Gold-Pommes sei zwar „äußerst originell“. Jedoch seien die Pommes die Vorlage, nicht das Kunstwerk. Die Ur-Pommes könnten nur dann Kunststatus haben, wenn sie als Einheit mit den Gold-Fritten gezeigt und verkauft würden. Es gebe Künstler, die mit organischen Materialien arbeiteten, wie etwa Dieter Roth mit Schokoladenfiguren. „Für ihn ist die Schokolade Ausgangspunkt, das Austrocknen spielt eine essenzielle Rolle für die Objekte.“ Das sei bei den Gold-Pommes jedoch offensichtlich anders.
2005 von der Galerie getrennt
Stefan Bohnenberger hatte sich 2005 von der Galerie getrennt und erst die in Gold gegossenen, später aber auch die in Fett gebackenen Stäbchen zurückverlangt. Die Gold-Pommes bekam er gegen Zahlung des Herstellungspreises von knapp 1000 Euro – das Gießen hatte die Galerie bezahlt. Die Original-Pommes aber waren weg. Zerfallen konnten sie kaum sein: Die Galeristin Andrea Tschechow besaß noch drei andere Pommes-Paare aus der Tüte, aus der Bohnenberger 1990 fünf Paare legte und dann von einem das goldene Kreuz gießen ließ.
Bohnenberger lebt heute im Heimatland der Fritte, in Belgien, und feierte dort seinen Sieg: „Ich freue mich riesig und ich denke, das entspricht der Logik der Sache.“
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Die neuesten Kommentare
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thomaskerstin (16 Kommentare) am 10.02.2012 08:34
Unglaublich!Bei solchen Urteilen fragt man sich doch, ob die Richter noch alle Fritten im Backrohr haben! |
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