publiziert: 23.08.2010 19:29 Uhr
aktualisiert: 31.08.2010 15:24 Uhr
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Bischöfe einig über Leitlinien

Die neuen Maßnahmen gegen Missbrauch sollen am 31. August vorgestellt werden

Die katholischen Bischöfe haben sich nach stundenlanger Beratung am Montag in Würzburg auf neue Leitlinien zum Vorgehen bei sexuellem Missbrauch durch Geistliche verständigt.

  • Ankunft im Exerzitienhaus Himmelspforten in Würzburg: Der Vorsitzende der Bischofskonferenz, der Freiburger Erzbischof Robert Zollitsch.
    Foto: dpa
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Ob die Vorschriften die bisherigen Regeln verschärfen, wollte der Sprecher der Deutschen Bischofskonferenz (DBK), Matthias Kopp, nicht sagen. Wie die überarbeiteten Leitlinien genau aussehen, will der Missbrauchsbeauftragte der katholischen Kirche, Bischof Stephan Ackermann, am 31. August in Trier vorstellen. Bis dahin müsse der Text noch leicht überarbeitet werden, sagte Kopp.

Angesichts der Missbrauchsskandale in Einrichtungen der katholischen Kirche hatte sich die DBK dazu entschieden, die 2002 gefassten Leitlinien zu überarbeiten. Mehrfach war der Ständige Rat der DBK – das sind alle 27 Diözesanbischöfe oder deren Vertreter – deshalb auch ins Exerzitienhaus Himmelspforten nach Würzburg gekommen. Die Tagung fand am Montag wie auch schon in der Vergangenheit hinter verschlossenen Türen statt.

Wie Ackermann zuvor der Nachrichtenagentur dpa gesagt hatte, sollen die neuen Vorschriften von Herbst an gelten. Strittig war zuletzt, ob es eine generelle Pflicht zur Anzeige bei der Staatsanwaltschaft geben soll. In den noch geltenden Vorschriften heißt es: „In erwiesenen Fällen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger wird dem Verdächtigten zur Selbstanzeige geraten und gegebenenfalls das Gespräch mit der Staatsanwaltschaft gesucht.“

Ansonsten solle je nach Sachlage die Staatsanwaltschaft informiert werden. Das verpflichtete die Kirchenverantwortlichen, nur bei einem erhärteten Verdacht und bei nicht verjährten Fällen die Staatsanwaltschaft einzuschalten.

Im März hatte DBK-Sprecher Kopp gesagt: „Die Ergebnisse der Freisinger Bischofskonferenz werden in die Überarbeitung der Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz einfließen.“

Bayerns Bischöfe hatten sich zuvor entschieden, künftig jeden Verdachtsfall in ihrem Bistum auf sexuellen Missbrauch von Kindern der Staatsanwaltschaft zu melden. An diesem Beschluss wollte sich die DBK orientieren.

Unklar war am Montag, ob sich die Bischöfe auf finanzielle Leistungen für Missbrauchsopfer geeinigt haben. Außerdem verständigten sich die Bischöfe darauf, dass die Vorschriften nicht nur für Kleriker, sondern auch für Ordensangehörige und Mitarbeiter im Bereich der Bischofskonferenz gelten sollen.

Die bisherigen Leitlinien

Die katholische Bischofskonferenz hat 2002 Leitlinien zum „Vorgehen bei sexuellem Missbrauch Minderjähriger durch Geistliche“ erlassen. Wegen der aktuellen Skandale werden diese Vorschriften überarbeitet. Bisher sehen sie so aus:

Zuständigkeit: „Der Diözesanbischof beauftragt eine Person, die den Vorwurf sexuellen Missbrauchs Minderjähriger prüft. Der Beauftragte recherchiert den Sachverhalt und ist Kontaktperson für die staatlichen Strafverfolgungsbehörden.“

Prüfung: „Die Fürsorge der Kirche gilt zuerst dem Opfer. Auch dem Verdächtigten gegenüber bleibt die Pflicht zur Fürsorge.“

Geheimhaltung: „Dem Schutz des Opfers vor öffentlicher Preisgabe von Informationen wird besondere Sorgfalt gewidmet.“

Strafverfolgung: „In erwiesenen Fällen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger wird dem Verdächtigten zur Selbstanzeige geraten und gegebenenfalls das Gespräch mit der Staatsanwaltschaft gesucht. In erwiesenen Fällen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger wird dem Verdächtigten zur Selbstanzeige geraten und je nach Sachlage die Staatsanwaltschaft informiert.“

Hilfe: „Die Hilfsangebote sind individuell verschieden, je nachdem, ob es sich um Kinder und Jugendliche oder um Erwachsene handelt. Der Täter hat sich einer therapeutischen Behandlung zu unterziehen.“

Strafe: „Unabhängig von der zivilrechtlichen Verfolgung werden kirchenrechtliche Strafen eingeleitet. Nach Verbüßung seiner Strafe werden dem Täter keine Aufgaben übertragen, die ihn in Verbindung mit Kindern und Jugendlichen bringen.“

(dpa)
    
    

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Die neuesten Kommentare

denkforum (283 Kommentare) am 25.08.2010 16:43

Einen Ruf....

hat die kirche längst nicht mehr zu verlieren, da gänzlich ruiniert!! natürlich werden jetzt neue taktiken ausgeklügelt, weil künftige und noch bestehende, nicht bekannte missbräuche ohne medienresonanz vor der profan weltlichen gerichtsbarkeit verborgen werden müssen. man "klärt" das weiterhin intern, jedoch möglichst so, dass du und ich es nicht erfahren. Pack und pack verträgt sich halt...eine krähe hackt.....usw.
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gauni2002 (1085 Kommentare) am 24.08.2010 12:33

skepsis?

was an den missbrauchsfällen auch gravierend war, war die vertuschungstaktik.
da bin ich wirklich skeptisch, wenn innerhalb der kirche wieder mal so etwas bekannt wird, ob dieser "sünder" vor den kadi geschleift wird oder doch wieder alles totgeschwiegen wird. denn auch die kirche hat einen ruf zu verlieren.
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