publiziert: 04.08.2010 18:27 Uhr
aktualisiert: 04.08.2010 18:37 Uhr
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Karlsruhe: Rauchverbot ist rechtens

Wirte weiter hartnäckig

(dpa) Das strikte Rauchverbot in Bayern verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Das Bundesverfassungsgericht verwarf eine Verfassungsbeschwerde gegen die durch Volksentscheid beschlossene Regelung als unbegründet. Der Gesetzgeber dürfe ein striktes Rauchverbot verhängen; dabei müsse er sich nicht auf Ausnahmeregelungen einlassen, heißt es in dem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss (Az. 1 BvR 1746/10).

Drei Beschwerdeführer hatten in Karlsruhe gegen das Gesetz geklagt. Die Richter nahmen die Beschwerde allerdings nicht zur Entscheidung an, da sie unbegründet sei. Hierbei verwiesen sie auf ihr Grundsatzurteil vom 30. Juli 2008. Demnach ist es nicht zu beanstanden, wenn der Gesetzgeber den Gesundheitsschutz höher bewertet als die Berufsfreiheit der Gastwirte und die Verhaltensfreiheit der Raucher.

„Ewiger Konflikt“

Doch die Wirte in Bayern geben nicht auf. Diese Woche werde Verfassungsbeschwerde beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof eingereicht, sagte der Vorsitzende des Vereins zur Erhaltung der bayerischen Wirtshauskultur, Franz Bergmüller. Für ihn, der auch Sprecher des Bündnisses für Freiheit und Toleranz ist, geht die Auseinandersetzung ums Rauchen auch nach dem Volksentscheid weiter: „Das wird ein ewiger Konflikt sein.“ Denn „die Gegenseite sieht das Rauchen als Droge an und will eigentlich ein Totalverbot.“ Der Hauptinitiator des Volksentscheids, Sebastian Frankenberger, rief die Wirte hingegen auf, ihren Widerstand aufzugeben. „Ich appelliere an die Wirte, das Gesetz so schnell wie möglich umzusetzen und nicht weiter zu versuchen, es auszuhebeln.“

    
    

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