publiziert: 18.03.2010 13:21 Uhr
aktualisiert: 18.03.2010 13:23 Uhr
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LICHTENFELS
Missbrauch: Bischöfe wollen jeden Verdacht an Justiz melden
Erklärung bei der Frühjahrsvollversammlung in Vierzehnheiligen
Im Missbrauchsskandal der katholischen Kirche wollen Bayerns Bischöfe künftig eng mit der Justiz zusammenarbeiten.
„Deshalb empfehlen die bayerischen Bischöfe einstimmig, bei der Überarbeitung der Leitlinien die Meldepflicht bei Verdacht von sexuellem Missbrauch und körperlichen Misshandlungen an die Staatsanwaltschaft festzuschreiben und sie unabhängig davon sofort zu praktizieren“, heißt es in der von Marx vorgestellten Erklärung der Bischöfe.
Nach den immer noch geltenden Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz zum sexuellen Missbrauch Minderjähriger kann die Kirche auf eine Anzeige verzichten, wenn die Opfer das nicht wollen. Die bayerischen Bischöfe hätten sich „mit tiefer Betroffenheit und Scham“ gegenseitig über die Missbrauchsfälle in ihren Diözesen informiert, heißt es in der Erklärung.
„Von unserer Seite aus wollen wir alles tun, dass Aufklärung passiert“, sagte Marx. Oberste Priorität habe die Suche nach der Wahrheit. Den Opfern solle „Gerechtigkeit widerfahren“, Täter müssten zur Verantwortung gezogen werden.
„Die Opfer benötigen Hilfe zur Heilung der seelischen Wunden.“ Die Bischöfe wollten den einzelnen Opfern dabei über die gesetzliche Pflicht hinaus Hilfe gewähren, kündigten die Oberhirten an, ohne Details zu nennen. Marx ging auch nicht auf Einzelfälle ein.
dpa
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toto (623 Kommentare) am 21.03.2010 23:22
"rufschädigende Pseudo-Opfer"??Woher wollen Sie wissen ob es sich bei den Opfern um "Pseudo-Opfer" handelt?? So eine Äußerung überhaupt ist das letzte und zeigt nur Ihren Charakter.Wenn Ihr feiner Pater Damian unschuldig ist, wird das hier schon zu lesen sein. Wenn nicht, hoffe ich endlich auf unsere Justiz! Falls die Verjährung eingetreten ist, hoffe ich wenigtstens dass sein Name die nächsten Jahre immer wieder zu lesen ist! Nein, das ist nicht christlich - ich weiß - ist mir aber egal, Auge um Auge... |
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genpop (2 Kommentare) am 18.03.2010 19:09
StarfvereitelungIst Strafvereitelung im Amt eigentlich nicht strafbar?Was macht da unsere Staatsanwaltschaft,ist alles schon verjährt? Oder haben wir selbst in Deutschland den Staat im Staate. Das die Kirchenobrigkeit nur über die Beichte und dem Beichtgeheimniss von den Verfehlungen erfuhr dürfte durch die einzelnen wenn auch wenig bekannt gewordenen Strafversetzungen wiederlegt sein.Meine Achtung für die Justizministerin. |
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fam. feuerstein (2510 Kommentare) am 18.03.2010 17:49
Meldepflicht schon bei Verdacht!Das ist gut so, denn dann können weder Täter noch rufschädigende Pseudo-Opfer einer juristischen Verfolgung entkommen! Sehr klug - weiter so! Wer Opfer ist MUSS sich auch staatsanwaltlich klar stellen!!!-Was ist nun aber mit dem alten Pater Damian und den noch nicht ganz offengelegten Fällen von Vertuschung zur Zeit des heutigen Papstes als damaliger Erzbischof von München? - Gibt es da weiterführende Neuigkeiten? - Dass sich der Vatikan dazu nicht äußert widerspricht:-( der von Benedikt dem 16. ausgerufenen Null-Toleranz! - Aber der Papst ist eben exempt und unangreifbar... Da müssen schon andere Köpfe für herhalten ... Oder wie ist das zu begreifen? - Ob der Hl. Vater den Vorstoß´ von Bischof Marx noch nicht kapiert hat? |
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