publiziert: 06.07.2010 17:26 Uhr
aktualisiert: 06.07.2010 17:29 Uhr
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MÜNCHEN
Rauchverbot: Gegner wollen Hintertürchen öffnen
Geschlossene Gesellschaften werden offenbar zum Streitpunkt
Nach dem Volksentscheid in Bayern haben die Nichtraucher aufgeatmet: Die Mehrheit der Wähler stimmte für ein absolutes Rauchverbot in der Gastronomie. Doch die Gegner des Qualmverbots zeigen sich trotzig.
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Ihr Sprecher Franz Bergmüller betont, geschlossenen Gesellschaften etwa bei Hochzeiten oder Geburtstagsfeiern dürften die Wirte das Rauchen auch künftig erlauben. „Das ist kein Schlupfloch, das ist völlig legitim“, sagte Bergmüller - selbst Wirt in Feldkirchen-Westerham (Landkreis Rosenheim) - dem „Münchner Merkur“ (Dienstag).
Nach seiner Auffassung können auch Treffen des Fischereivereins, der Trachtler und Schützen als geschlossene Gesellschaften gelten.
Da werden sich manche Rauchgegner verwundert die Augen reiben. Müssen sie nun im Gasthaus weiter Qualm in Kauf nehmen, wenn die Türen zu geschlossenen Gesellschaften immer wieder aufgehen?
In geschlossenen Gesellschaften dürfe in Gaststätten grundsätzlich geraucht werden - auch in Bayern, erläutert Birgit Schmidt am Busch, Juristin und Akademische Direktorin an der Ludwig-Maximilians- Universität München. Dies ergebe sich aus der Rechtsprechung und dem Bundesgaststättengesetz, auf dessen Gaststätten-Begriff das bayerische Gesetz des erfolgreichen Volksbegehrens ausdrücklich Bezug nehme.
Private Partys und geschlossene Gesellschaften in Lokalen gelten demnach nicht als Gaststättenbetrieb. Allerdings sei der Begriff der geschlossenen Gesellschaft sehr, sehr eng auszulegen, so dass sich da sicher kein Schlupfloch für Gastwirte auftue, betont die Expertin.
Geschlossene Gesellschaften könnten Hochzeiten, Trauerfeiern oder andere private Feste sein. „Es geht da nur um wirkliche private Feste und Veranstaltungen. Der Kreis der Teilnehmer muss dabei im Voraus und individualisiert feststehen.“ Bei Vereinstreffen etwa von Trachtlern oder Schützen könne man dagegen nicht von einer privaten geschlossenen Gesellschaft ausgehen.
Ungeachtet der Rechtslage hat sich Bergmüller massive Kritik eingehandelt. Bayerns SPD-Generalsekretärin Natascha Kohnen warf ihm vor, ein schlechter Verlierer zu sein. Bergmüller tue sich und seinen Kollegen mit seinem Vorstoß keinen Gefallen. Er kapiere offenbar nicht, dass die Menschen nach dem Volksentscheid nicht nur rauchfreie Lokale wollten, sondern auch eine Ende der langen Debatte um den blauen Dunst.
Die bayerische Grünen-Landesvorsitzende Theresa Schopper appellierte an Bergmüller, den Volksentscheid zu akzeptieren und nicht zu versuchen, ihn wieder auszuhöhlen.
Der Initiator des erfolgreichen Volksbegehrens für ein striktes Rauchverbot, Sebastian Frankenberger, warf Bergmüller reine „Schaumschlägerei“ vor. Aber letztlich liegt es wohl in der Hand der Wirte, für Frieden in den Gasträumen zu sorgen - etwa indem sie auch bei geschlossenen Gesellschaften für Raucher-Abstinenz sorgen.
Nur der Bund könnte nun dafür sorgen, dass sich der blaue Dunst auch aus geschlossenen Gesellschaften ganz verzieht: mit einer Änderung der Arbeitsstättenverordnung. Nikotingegner im Bundestag peilen dazu eine fraktionsübergreifende Initiative an. So wollen sie ein bundesweit einheitliches Rauchverbot durchsetzen.
Wenn in der Arbeitsstättenverordnung Kellner und Bedienungen vor den Gefahren des Passivrauchens geschützt würden, dann wäre es auch in Bayern ganz aus mit dem Rauchen in geschlossenen Gesellschaften. Bis dahin wird es hier und da wohl weiter etwas qualmen.
Nach seiner Auffassung können auch Treffen des Fischereivereins, der Trachtler und Schützen als geschlossene Gesellschaften gelten.
Da werden sich manche Rauchgegner verwundert die Augen reiben. Müssen sie nun im Gasthaus weiter Qualm in Kauf nehmen, wenn die Türen zu geschlossenen Gesellschaften immer wieder aufgehen?
In geschlossenen Gesellschaften dürfe in Gaststätten grundsätzlich geraucht werden - auch in Bayern, erläutert Birgit Schmidt am Busch, Juristin und Akademische Direktorin an der Ludwig-Maximilians- Universität München. Dies ergebe sich aus der Rechtsprechung und dem Bundesgaststättengesetz, auf dessen Gaststätten-Begriff das bayerische Gesetz des erfolgreichen Volksbegehrens ausdrücklich Bezug nehme.
Private Partys und geschlossene Gesellschaften in Lokalen gelten demnach nicht als Gaststättenbetrieb. Allerdings sei der Begriff der geschlossenen Gesellschaft sehr, sehr eng auszulegen, so dass sich da sicher kein Schlupfloch für Gastwirte auftue, betont die Expertin.
Geschlossene Gesellschaften könnten Hochzeiten, Trauerfeiern oder andere private Feste sein. „Es geht da nur um wirkliche private Feste und Veranstaltungen. Der Kreis der Teilnehmer muss dabei im Voraus und individualisiert feststehen.“ Bei Vereinstreffen etwa von Trachtlern oder Schützen könne man dagegen nicht von einer privaten geschlossenen Gesellschaft ausgehen.
Ungeachtet der Rechtslage hat sich Bergmüller massive Kritik eingehandelt. Bayerns SPD-Generalsekretärin Natascha Kohnen warf ihm vor, ein schlechter Verlierer zu sein. Bergmüller tue sich und seinen Kollegen mit seinem Vorstoß keinen Gefallen. Er kapiere offenbar nicht, dass die Menschen nach dem Volksentscheid nicht nur rauchfreie Lokale wollten, sondern auch eine Ende der langen Debatte um den blauen Dunst.
Die bayerische Grünen-Landesvorsitzende Theresa Schopper appellierte an Bergmüller, den Volksentscheid zu akzeptieren und nicht zu versuchen, ihn wieder auszuhöhlen.
Der Initiator des erfolgreichen Volksbegehrens für ein striktes Rauchverbot, Sebastian Frankenberger, warf Bergmüller reine „Schaumschlägerei“ vor. Aber letztlich liegt es wohl in der Hand der Wirte, für Frieden in den Gasträumen zu sorgen - etwa indem sie auch bei geschlossenen Gesellschaften für Raucher-Abstinenz sorgen.
Nur der Bund könnte nun dafür sorgen, dass sich der blaue Dunst auch aus geschlossenen Gesellschaften ganz verzieht: mit einer Änderung der Arbeitsstättenverordnung. Nikotingegner im Bundestag peilen dazu eine fraktionsübergreifende Initiative an. So wollen sie ein bundesweit einheitliches Rauchverbot durchsetzen.
Wenn in der Arbeitsstättenverordnung Kellner und Bedienungen vor den Gefahren des Passivrauchens geschützt würden, dann wäre es auch in Bayern ganz aus mit dem Rauchen in geschlossenen Gesellschaften. Bis dahin wird es hier und da wohl weiter etwas qualmen.
dpa
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lifeexplorer (2908 Kommentare) am 17.07.2010 05:47
"I had a dream" -- Doch dann wachte ich auf ...... inmitten der BRD, genauer in BAY, im besonders sturen Teil dieser und wurde von der grausamen Realität der Suchtopfer aller Couleur eingeholt, die nichts unversucht ließen, den Willen der Mehrheit in diesem unseren Land (wirklich?) zu unterlaufen, die seit Jahrzehnten darauf hatte hoffen müssen, dass der widerliche, reizende und völlig affige Gestank der Nikotin-Junkies sich endlich wenigstens in den Gaststätten, in den Restaurants und Kneipen zumindest eindämmen, wenn nicht am Besten ganz unterbinden ließe. Es wurden dabei viele Menschen selbst krank, die Speisen schmeckten nicht mehr und die Klamotten stanken bis in die wohl gelüfteten und rauchfreien privaten Räume noch nach Tagen.In meinem schönen Traum war das alles Vergangenheit!
Denn ein paar mutige und tapfere Kämpferlein für den Genuss ohne Qualm in der Öffentlichkeit hatten eine Willenserklärung der verspotteten und belächelten Rauchverweigerer erzwungen, die ein klares Votum GEGEN den krank-machenden Mief ergab -- endlich! Die einende Vernunft im Lande hatte gesiegt und die Vernünftigen freuten sich darüber. Sowohl die gemäßigten Zigarettenbürscherl, als auch die Frischluftfreunde ... es war alles in Butter ... die giftigen Schwaden hatten sich verzogen, die Waffen der Gegner schwiegen. So wie in anderen zivilisierten Ländern auch, wo die Glimmstengel-Fanatiker längst geächtet und verbannt worden waren in "Reservate der Ewig-Gestrigen", die ihre so hart umkämpfte brennende FREIHEIT dort genießen mussten. Sogar die freiheitsliebenden USA, wo jedermann mit scharfen Waffen fröhlich rumballern darf, hatten diesen Schritt vor langer Zeit bereits in die Tat umgesetzt. Und die Bürger lebten in Frieden und Freude damit.
Doch dann traf mich die REALITÄT wie ein harter Faustschlag, wie eine Attacke aus dem finstersten Mittelalter: Ein paar Raucherverbände, Qualmfetischisten und die Tabak-starrende Lobby der Hersteller, nebst "besorgten Gastronomen" zogen ins letzte, erbitterte Gefecht, zu allem entschlossen, den eben errungenen Entscheid wieder zu Fall zu bringen, als ginge es um die Abschaffung des Grundgesetzes in DTL & der bay. Verfassung, die Beerdigung des Rechtsstaates. Mir wurde schmerzlich klar, dass DIES die Realität sein musste, in jener Bananenrepublik DTL der Unvernunft und Ignoranz, die es in Jahrzehnten nicht fertig gebracht hatte, ein schlichtes Gesetz für das ganze Land in Sachen "Rauchverbote" zu erlassen, das Chaos der Seperatistenkämpfer erst entzündet hatte. Und die Feuer brannten wieder -- nicht nur an den Zigaretten und in den Pfeifen, sondern auch in den verbohrten Herzen eines degenerierten Volkes, das nicht einmal mehr auf die Straße geht, wenn man ihm ECHTE BÜRGERRECHTE per Gesetzeshandstreich unter den vergifteten Hirnen wegzieht
Aber das ist ein noch schlimmerer Alptraum ... ein andermal davon mehr.
Gute Nacht, BRD! Qualme in Frieden. Begrabt die Vernunft. Sie ist schon lange tot. Mein Beileid LE |
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Berge (552 Kommentare) am 13.07.2010 16:37
Absolutes RauchverbotImmer die gleiche Tour, wenn Dauerschreiber und Alleswisser Wastl-wichtel die Argumente ausgehen und nicht mehr weiter weiß, wird er beleidigend und ausfällig. Das beste, ihn einfach ignorieren, es gibt keinen Sinn, sich mit ihm auseinander zu setzen. |
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Berge (552 Kommentare) am 12.07.2010 17:49
Absolutes RauchverbotDass in Speiserestaurnts nicht geraucht werden soll, bleibt unbestritten. Aber einiges ist einfach in der Schieflage. Wenn maneinen Volksentscheid mit dieser Folge demokratisch nennen will. dann müssten 50% der Wahlberechtigten als Quorum zugestimmt haben und nicht mal 21%.Ferner sollte man nicht ganz vergessen, dass wir in Bayern besonders auf dem Land eine andere Wirtshauskultur haben als in anderen Ländern. Da immer die Gesundheit der Kinder angeführt wird, sollten zuerst Eltern und Gesellschaft alles daransetzen, dass diese nicht selbst rauchen, und ich frage mich, was Kinder und Jugendliche eigentlich im Wirtshaus und im Bierzelt zu suchen haben. Eigentlich müsste man das Autofahren in den Städten verbieten, den der Fein- staub, der sich gerade bei der augenblicklichen Wetterlage in der Atmungshöhe von Kindern lagert, ist vielmals gesundheitsschädigend als der gelegentlich eingeatmete Zigarettenrauch im Wirtshaus, wo si sowieso nichts zu suchen haben,Ich kann als gelegentlicher Zigarrenraucher in der Freizeit auf der Terasse leben, aber ich habe etwas dagegen , dass der Staat angetieben von einigen Aktivisten immer mehr regelt, Freiheit wäre, wenn man es einem Wirt freistellen würde, dann kann jeder entscheiden, ob er dort hinein. gehen möchte oder nicht. Bald schreien dann die genervten Nachbarn über die geselligen Raucher vor der Kneippentür, Vorher hat sich halt der Hinterbänkler Schüttelschorsch wichtig machen wollen, jetzt sind ein paar ökofreaks von der ÖDP stolz, dass sie der CSU eins auswischen konnten und wieder ein Stück Liberalitas Bavariae zu Fall brachten. Hoffentlich ist man auch so mutig und streitet für die Gesundheit gegen die Auto- und Alkohollobby, die die Volksgesundheit massiv schädigen.Wasser und Radfahren ist viel gesünder. |
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evakurt (2618 Kommentare) am 09.07.2010 00:33
Grauer MArktDa wird einigen ganz bestimmt viel Kreatives einfallen - insofern ist es ja alles ziemlich witzig. Allerdings ist noch naheliegender, dass sich jetzt ein grauer Markt entwickelt. Privates Blockhaus mit Klo, man trifft sich privat, interne Preise für Bier, Cola, Würstchen. Und plötzlich sagen die Raucher: Sollen doch andere die Gaststätten finanzieren - bei uns ist es sogar noch billiger. Selber wären wir gar nicht draufgekommen. Aber jetzt sind wir draufgekommen. Vielen Dank.Der Strickfehler der Abstimmung lag darin, dass sie nicht nur dem Nicht-Raucherschutz diente (DAS war ja nun wirklich unstrittig), sondern dass diese Abstimmung auf Diskriminierung ausgelegt war - nichts anderes ist es, wenn man Rauchern verbietet, unter sich in reinen Raucherkneipen zu rauchen. Die Raucher werden nicht die Leidtragenden sein, sehr wohl aber die betroffenen Wirte und der Staat, dem Steuern entgehen. Der Abstimmungstext hätte vorher von Profis in Sachen Demokratie durchgeschaut werden müssen. Chance verpasst. Jetzt kommen halt die Folgen. |
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unbekannt (297 Kommentare) am 08.07.2010 23:42
Vorhang auf für: "Demos Kretin!"Es lebe die Kunst!Nach Art.5(Ausnahmen), Nr.3 des Gesetzentwurfs zum Nichtraucherschutz gilt das Rauchverbot nicht "bei künstlerischen Darbietungen, bei denen das Rauchen als Teil der Darbietung Ausdruck der Kunstfreiheit ist." Also, wer jetzt aus seinem Lokal eine Theaterbühne macht und dieses Theaterstück mit Interaktion des Publikums (sprich: die rauchen willkürlich) aufführt, ist so gut wie aus dem Schneider...und Eintrittskarten kann der Ex-Wirt, jetzt Theaterdirektor, auch noch verkaufen - so ist das halt in einem Theater... Es wäre natürlich nicht schädlich, wenn man Mitglied in einer Künstlervereinigung wäre... ja, nur eine skurrile Idee von wahrscheinlich vielen in der Zukunft... Jetzt wieder mal ernsthaft: vielleicht hatte einer von diesen ÖDP-Akademikern in den Semesterferien mal wie ich einen Job in z.B. einem Galvanikbetrieb. Die sollen mal einem Arbeiter ihre Nichtraucherschutzideen nahbringen, wenn der am Abend mit Kumpels in seiner Stammkneipe einen heben will "mit Rauch" und ihm sagen, dass das der Gesundheit schade...ich werde dadurch doch nicht geschädigt, weil ich da sowieso nicht hineinginge - ich möchte das aber bitte selbst entscheiden können. |
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