publiziert: 06.06.2011 18:01 Uhr
aktualisiert: 07.06.2011 09:45 Uhr
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Schrift vergrößern Text    Schrift verkleinern Text MÜNCHEN
Staatskanzlei hat gegen Verfassung verstoßen

Gericht stärkt Kontrollrechte der Opposition

Der Rüffel der Verfassungsrichter war deutlich: Die Bayerische Staatskanzlei hat im Umgang mit von ihr beauftragten Meinungsumfragen das Informationsrecht der Landtagsopposition verletzt und damit gegen die Bayerische Verfassung verstoßen.

Die Regierung sei nämlich „grundsätzlich dazu verpflichtet, die Fragen eines Abgeordneten zu beantworten“, erklärte Verfassungsgerichtspräsident Karl Huber in seiner Urteilsbegründung. Ausnahmen von dieser Antwortpflicht müssten gut begründet sein. Schließlich sei „das Fragerecht zur Ausübung der parlamentarischen Kontrolle existenziell“, so Huber.

Im Jahr 2009 hatte die Regierungszentrale auf mehrere schriftliche Anfragen von SPD-Fraktionschef Markus Rinderspacher zu Zweck, Inhalt und Folgen der sogenannten „Resonanzstudien“ zunächst nur ausweichend oder gar nicht geantwortet. Die aus der Staatskasse finanzierten Studien werden von der Opposition heftig kritisiert, weil darin CSU-relevante Themen abgefragt und sogar Wahlkampftipps für den Umgang mit dem Koalitionspartner FDP gegeben wurden. SPD, Grüne und Freie Wähler werfen der CSU deshalb verdeckte Parteienfinanzierung zu Lasten der Steuerzahler vor.

Nicht um die Entscheidungsfindung selbst ,sondern nur um Entscheidungsgrundlagen gegangen, so Richter Huber: Die Auskunft habe deshalb „mit der angeführten Begründung nicht verweigert werden“ dürfen.

SPD-Chef Rinderspacher sprach nach dem Urteil von einem „guten Tag nicht nur für die SPD, sondern für den Parlamentarismus in Bayern“: Die Regierung könne künftig „nicht mehr nur beantworten, was sie will, und alles andere bleibt hinter den Mauern der Staatskanzlei“. Rinderspacher geht zudem davon aus, dass nun auch das dafür zuständige Bundestagspräsidium „nicht anders kann, als das Verhalten der Regierungen Stoiber, Beckstein und Seehofer als verdeckte Parteienfinanzierung zu bewerten“. Die CSU müsse in diesem Fall mit bis zu 1,675 Millionen Euro Strafzahlungen rechnen.

CSU-Chef Horst Seehofer gab sich hingegen demonstrativ gelassen: Er bleibe dabei, dass derartige Meinungsumfragen möglich sein müssen. Eine Strafzahlung würde die CSU deshalb „nicht akzeptieren“. Und was die Auskunftsrechte der Opposition betrifft, habe seine Regierung die kritisierte „Praxis der vergangenen Jahrzehnte“ längst geändert, so Seehofer: „Unser Tun ist ein öffentliches und ein transparentes. Wir sind eine offene Regierung.“

Von unserem Korrespondenten Henry Stern
    
    

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