publiziert: 04.08.2010 12:55 Uhr
aktualisiert: 04.08.2010 13:00 Uhr
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KARLSRUHE/MÜNCHEN
Striktes Rauchverbot in Bayern verfassungsgemäß
Gesetzgeber muss keine Ausnahmeregelungen erlauben
Wirte und Raucher sind mit ihrem Protest gegen das strikte Rauchverbot in Karlsruhe erst einmal gescheitert. Das höchste deutsche Gericht nahm ihre Beschwerde nicht an. Aber noch geben die Wirte nicht auf.
Das strikte Rauchverbot in Bayern verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Das Bundesverfassungsgericht verwarf eine Verfassungsbeschwerde gegen die per Volksentscheid beschlossene Regelung als unbegründet. Der Gesetzgeber dürfe ein striktes Rauchverbot verhängen; dabei müsse er sich nicht auf Ausnahmeregelungen einlassen, heißt es in dem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss (Az. 1 BvR 1746/10).
Doch die Wirte in Bayern geben nicht auf. Diese Woche werde Verfassungsbeschwerde beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof eingereicht, sagte der Vorsitzende des Vereins zur Erhaltung der bayerischen Wirtshauskultur, Franz Bergmüller. Der Hauptinitiator des Volksentscheids, Sebastian Frankenberger, rief die Wirte hingegen auf, ihren Widerstand aufzugeben. „Ich appelliere an die Wirte, das Gesetz so schnell wie möglich umzusetzen und nicht weiter zu versuchen, es auszuhebeln.“
In Bayern gilt seit dem 1. August die bundesweit strengste Regelung zum Schutz von Nichtrauchern. Die zuvor bestehenden Ausnahmen etwa für Bierzelte und kleine Einraumgaststätten wurden dabei ebenso gestrichen wie die Möglichkeit, Nebenräume für Raucher einzurichten. Drei Beschwerdeführer hatten in Karlsruhe gegen diese Verschärfung geklagt: Eine Raucherin; eine Gastwirtin, die einen erheblichen Teil ihres Umsatzes mit geschlossenen Gesellschaften in Nebenräumen erzielt; sowie die Betreiberin eines „Pilslokals“, die geltend gemacht hatte, es würden „nur rauchende Gäste eingelassen“.
Die Karlsruher Richter nahmen die Beschwerde nicht zur Entscheidung an, da sie unbegründet sei. Hierbei verwiesen sie auf ihr Grundsatzurteil vom 30. Juli 2008. Demnach ist es nicht zu beanstanden, wenn der Gesetzgeber den Gesundheitsschutz höher bewertet als die Berufsfreiheit der Gastwirte und die Verhaltensfreiheit der Raucher. Entscheide sich der Gesetzgeber für ein striktes Rauchverbot in allen Gaststätten, „so darf er dieses Konzept konsequent verfolgen und muss sich auch nicht auf Ausnahmeregelungen für reine Rauchergaststätten einlassen“, heißt es in dem Beschluss. Solche Ausnahmen seien „praktisch nicht zu kontrollieren und würden geradezu zur Umgehung des Verbots einladen“. Ein striktes Rauchverbot sei auch nicht unverhältnismäßig, selbst wenn es in Bayern inzwischen eine große Zahl rauchfreier Gaststätten geben sollte. Schließlich sei es „von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden, dass der Landesgesetzgeber zugleich einen konsequenten Schutz sämtlicher Beschäftigter in der Gastronomie anstrebt“.
Frankenberger begrüßte die Karlsruher Entscheidung. „Für mich ist es wie erwartet gekommen, wir haben eins zu eins das Gesetz der CSU von 2008übernommen und nur die Raucherclubs herausgestrichen. Es hat ja damals schon Verfassungsbeschwerden gegen das Gesetz gegeben, die abgelehnt wurden. Damals hat es schon geheißen: Der Gesundheitsschutz steht über den den Rechten der Wirte“, sagte er.
Bergmüller interpretiert die Karlsruher Entscheidung von 2008 anders: „Ich sehe den Rechtsstatus der geschlossenen Gesellschaft weiter als gesichert an.“ Denn Karlsruhe habe damals das bayerische Gesetz gebilligt - „inklusive der geschlossenen Gesellschaft“. Bergmüller verwies auf das Saarland, wo der Verfassungsgerichtshof ein striktes Rauchverbot gestoppt hatte, unter anderem ging es um Shisha-Bars. „Wenn man da nicht mehr Wasserpfeife rauchen lassen darf, ist das schlichtweg der Ruin.“ Ähnlich sehe es für eine Zigarrenlounge aus, in der nicht mehr Zigarre geraucht werden dürfe. „Wie kann ein Gesetz rechtmäßig sein, das Existenzgrundlagen vernichtet?“ Es gebe Wirte, die im Vertrauen auf das erste bayerische Rauchverbot in Umbauten investiert hätten. „Wenn der Gesetzgeber das Gesetz ändert, verlangen wir Schadenersatz.“
Für Bergmüller, der auch Sprecher des Bündnisses für Freiheit und Toleranz ist, geht die Auseinandersetzung ums Rauchen auch nach dem Volksentscheid weiter. „Das wird ein ewiger Konflikt sein.“ Denn: „Die Gegenseite sieht das Rauchen als Droge an und will eigentlich ein Totalverbot.“
Doch die Wirte in Bayern geben nicht auf. Diese Woche werde Verfassungsbeschwerde beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof eingereicht, sagte der Vorsitzende des Vereins zur Erhaltung der bayerischen Wirtshauskultur, Franz Bergmüller. Der Hauptinitiator des Volksentscheids, Sebastian Frankenberger, rief die Wirte hingegen auf, ihren Widerstand aufzugeben. „Ich appelliere an die Wirte, das Gesetz so schnell wie möglich umzusetzen und nicht weiter zu versuchen, es auszuhebeln.“
In Bayern gilt seit dem 1. August die bundesweit strengste Regelung zum Schutz von Nichtrauchern. Die zuvor bestehenden Ausnahmen etwa für Bierzelte und kleine Einraumgaststätten wurden dabei ebenso gestrichen wie die Möglichkeit, Nebenräume für Raucher einzurichten. Drei Beschwerdeführer hatten in Karlsruhe gegen diese Verschärfung geklagt: Eine Raucherin; eine Gastwirtin, die einen erheblichen Teil ihres Umsatzes mit geschlossenen Gesellschaften in Nebenräumen erzielt; sowie die Betreiberin eines „Pilslokals“, die geltend gemacht hatte, es würden „nur rauchende Gäste eingelassen“.
Die Karlsruher Richter nahmen die Beschwerde nicht zur Entscheidung an, da sie unbegründet sei. Hierbei verwiesen sie auf ihr Grundsatzurteil vom 30. Juli 2008. Demnach ist es nicht zu beanstanden, wenn der Gesetzgeber den Gesundheitsschutz höher bewertet als die Berufsfreiheit der Gastwirte und die Verhaltensfreiheit der Raucher. Entscheide sich der Gesetzgeber für ein striktes Rauchverbot in allen Gaststätten, „so darf er dieses Konzept konsequent verfolgen und muss sich auch nicht auf Ausnahmeregelungen für reine Rauchergaststätten einlassen“, heißt es in dem Beschluss. Solche Ausnahmen seien „praktisch nicht zu kontrollieren und würden geradezu zur Umgehung des Verbots einladen“. Ein striktes Rauchverbot sei auch nicht unverhältnismäßig, selbst wenn es in Bayern inzwischen eine große Zahl rauchfreier Gaststätten geben sollte. Schließlich sei es „von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden, dass der Landesgesetzgeber zugleich einen konsequenten Schutz sämtlicher Beschäftigter in der Gastronomie anstrebt“.
Frankenberger begrüßte die Karlsruher Entscheidung. „Für mich ist es wie erwartet gekommen, wir haben eins zu eins das Gesetz der CSU von 2008übernommen und nur die Raucherclubs herausgestrichen. Es hat ja damals schon Verfassungsbeschwerden gegen das Gesetz gegeben, die abgelehnt wurden. Damals hat es schon geheißen: Der Gesundheitsschutz steht über den den Rechten der Wirte“, sagte er.
Bergmüller interpretiert die Karlsruher Entscheidung von 2008 anders: „Ich sehe den Rechtsstatus der geschlossenen Gesellschaft weiter als gesichert an.“ Denn Karlsruhe habe damals das bayerische Gesetz gebilligt - „inklusive der geschlossenen Gesellschaft“. Bergmüller verwies auf das Saarland, wo der Verfassungsgerichtshof ein striktes Rauchverbot gestoppt hatte, unter anderem ging es um Shisha-Bars. „Wenn man da nicht mehr Wasserpfeife rauchen lassen darf, ist das schlichtweg der Ruin.“ Ähnlich sehe es für eine Zigarrenlounge aus, in der nicht mehr Zigarre geraucht werden dürfe. „Wie kann ein Gesetz rechtmäßig sein, das Existenzgrundlagen vernichtet?“ Es gebe Wirte, die im Vertrauen auf das erste bayerische Rauchverbot in Umbauten investiert hätten. „Wenn der Gesetzgeber das Gesetz ändert, verlangen wir Schadenersatz.“
Für Bergmüller, der auch Sprecher des Bündnisses für Freiheit und Toleranz ist, geht die Auseinandersetzung ums Rauchen auch nach dem Volksentscheid weiter. „Das wird ein ewiger Konflikt sein.“ Denn: „Die Gegenseite sieht das Rauchen als Droge an und will eigentlich ein Totalverbot.“
(dpa)
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evakurt (2618 Kommentare) am 05.08.2010 19:16
renitentIhre Aussagen und Zitate zweifle ich keineswegs an. Jedoch gibt es neben der juristischen ja auch noch eine faktisch Ebene, dernach es nun eben nicht mehr möglich ist, trotz vollumfänglichen Nichtraucher-Schutz Rauchern die Möglichkeit zu geben, in der Öffentlichkeit unter sich zu rauchen - das halte ich nach wie vor für Diskriminierung, da es eben nicht dem Nichtraucher-SChutz dient, dem ja - Ihren Zitaten folgend - das neue Gesetz AUSSCHLIESSLICH geschuldet ist. Das geht rein logisch nicht.Was folgt jetzt praktisch? - Einige Hundert Wirte in BAyern und einige Tausend Wirte in Deutschland werden dichtmachen. Im übrigen ist das Argument, diese Wirte könnten sich doch umstellen, falsch, weil es ja nicht DEN Markt gibt, sondern immer nur Marktsegmente. Deshalb wird der Eckkneipen-Raucherclub ganz sicher nicht sein Geld mit Nichtrauchern verdienen können, weil ja das Segment "Raucherkneipe" weggefallen ist und nicht einfach durch ein neues Segment wie etwa "Geflegte Life Style Bar" ersetzt werden kann. Das ist geradezu, als würde man Sportwagen verbieten und Ferrari sagen, sie sollten gefälligst ihr Geld zukünftig mit Lieferwagen verdienen - geht nicht. Wer hat denn jetzt was davon, dass erhebliche Steuergelder dadurch verloren gehen, weil Wirte in gewissen Marktsegmenten weniger verdienen oder gar dichtmachen? Wer hat - außer den Rauchern - etwas davon, dass man sich jetzt in selbstoragnisierten Räumlichkeiten privat trifft (die gibt es schon und es werden mehr werden), keine Steuren zahlt, das Bier für 1 Euro anbietet und ein paar Wiener für 2 Euro. - Und an 9 von 12 Monaten kann man auch noch den Grill anmachen. - Eine Renaissance privater Geselligkeit. - Dabei hätte man all das im öffentlichen, also steuerpflichtigen Raum lassen können, OHNE den Nichtraucher-SChutz in irgendeiner Form in Frage zu stellen. - Warum tut man sowas? - Nicht nachgedacht? Eifer? Geifer? Ich weiß es nicht, aber mich ärgert nach wie vor sehr, dass hier mit - zugegeben - einwandfreien demokratischen Mitteln mindestens fragwürdige Ergebnisse erzielt wurden. Da haben organisatorische Raffinesse der Initiatoren und Naivität der Wähler zusammengespielt. Ich wiederhole nochmals: Natürlich war in dem aufwendigen Erklärungsteil bei den Wahlunterlagen sicherlich alles erklärt und jeder kann ja lesen. Aber jeder, mit dem ich bisher gesprochen habe, hat wirklich nur den "Schutz der Nicht-Raucher" im Auge gehabt und dementsprechend mit "Ja" gestimmt. Dass damit auch Raucher unter sich nicht mehr öffentlich rauchen dürften (Raucherclubs), wußten sie nicht - sie haben eben nicht alles gelesen (ich übrigens auch nicht). Die Wähler werden mit dieser Abstimmung diskriminierender hingestellt, als sie in Wirklichkeit sind - ein Kollateralschaden der Demokratie. |
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renitent (60 Kommentare) am 05.08.2010 01:59
evakurt: Arbeitnehmerschutz! Und wirklich "Clubs"?Auch hierauf hat das Bundersverfassungsgericht klar geantwortet mit der heutigen Entscheidung:"Entscheidet sich der Gesetzgeber wegen des hohen Rangs der zu schützenden Rechtsgüter für ein striktes Rauchverbot in allen Gaststätten im Sinne von § 1 GastG, so darf er dieses Konzept konsequent verfolgen und muss sich auch nicht auf Ausnahmeregelungen für reine Rauchergaststätten einlassen, zu denen Nichtraucher keinen Zutritt erhalten. Die Voraussetzungen einer solchen Ausnahme wären praktisch nicht zu kontrollieren und würden geradezu zur Umgehung des Verbots einladen." - Außerdem geht es eben auch um den Schutz der Arbeitnehmer. Und mal ehrlich: "Raucherclubs" waren ja nie wirklich "Vereine" und damit für jeden offen und zugänglich, und also öffentlicher (und nicht privater) Raum, in dem NICHTRAUCHER nach dem neuen Gesetz eben hätten geschützt werden sollen. - Ich hätte übrigens mit der alten Regelung mit Raucherclubs sehr gut leben können. Nur bekanntermaßen wurden die Raucherclubs ja von der Bayrischen Staatsregierung und der Landtagsmehrheit auf Betreiben der FDP zum 1. August 2009 abgeschafft und stattdessen das Rauchen in "getränkegeprägten" Einraumkneipen und "Nebenräumen" ermöglicht. Dies hat zu einer nahezu ungeregelten Situation geführt und das NICHTRAUCHERSCHUTZ-Volksbegehren ausgelöst... mit bekanntem Ausgang. |
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evakurt (2618 Kommentare) am 05.08.2010 01:34
renitent:: Logik-FrageWENN es AUSSCHLIESSLICH um Schutz der Nichtraucher geht (das dachte ich ursprünglich ja auch), wie können dann exklusive Orte wie Raucherclubs, die ja gerade deshalb da sind, UM Nichtraucher vor Rauchern zu schützen, verboten werden? - Ich erwähne nochmals: Ich bin Nichtraucher und absoluter Nicht-Alkoholiker - mich betrifft das alles praktisch nicht. Was mich betrifft, ist dieser inakzeptable Umgang mit Logik und Wahrhaftigkeit. |
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renitent (60 Kommentare) am 05.08.2010 00:31
Ein Blick in Gesetz und Urteil......erleichtert die Rechtsfindung.
Art. 1 des Gesetz zum Schutz der Gesundheit - Ziel Ziel dieses Gesetzes ist der Schutz der Bevölkerung vor gesundheitlichen Gefahren durch Passivrauchen. Aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Juli 2008: "Der Schutz der Bevölkerung vor Gesundheitsgefahren zählt zu den überragend wichtigen Gemeinschaftsgütern (vgl. BVerfGE 7, 377 ), die selbst objektive Berufszulassungsvoraussetzungen und damit erst recht auch Beschränkungen der Berufsausübung rechtfertigen können. Die Freiwilligkeit der Entscheidung des Einzelnen, sich insbesondere beim Besuch einer Gaststätte der Belastung durch Tabakrauch auszusetzen, macht das Anliegen des Gesundheitsschutzes nicht hinfällig. Jedenfalls solange es keine ausreichenden Möglichkeiten für Nichtraucher gibt, in Gaststätten rauchfreie Räume zu finden, bedeutet eine solche Entscheidung typischerweise kein Einverständnis mit einer Gesundheitsgefährdung durch Passivrauchen, sondern nur die faktisch unvermeidbare Inkaufnahme dieses Risikos, um uneingeschränkt am gesellschaftlichen Leben durch den Besuch einer ausgewählten Gaststätte teilnehmen zu können." Es geht ausschließlich um den Schutz der Gesundheit der Nichtraucher vor dem Passivrauchen. Es geht nicht um Raucher! --> Also nochmals zum Mitschreiben: Es geht ausschließlich um den Schutz der NICHTRAUCHER. Genau darum geht es bei dem Begriff GESUNDHEITSSCHUTZ, wie er hier im Gesetz, wie auch in den Karlsruher Urteilen verwendet wird. |
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evakurt (2618 Kommentare) am 04.08.2010 17:11
ak24. de und falke07Es ging eben NICHT um Nichtraucher-Schutz - das habe ich ursprünglich auch gemeint - , sondern um Gesundheitsschutz - wie jetzt Karlsruhe sagt.Wäre es um Nichtraucher-SChutz gegangen, wäre das Verbot von exklusiven Raucherclubs diskriminierend gewesen. Wenn es aber um Gesundheitsschutz der Raucher selbst geht, ist natürlich das Verbot von Raucherclubs logisch ok. ABER: Dann darf es keiner wagen, gegen Alkoholgenuss in der Öffentlichkeit zu sein, weil Alkohol mindestens so gesundheitsschädlich (in Wirklichkeit sogar wesentlich gesundheitsschädlicher) für Trinker ist wie Rauch für Raucher. Um auch das Einvernehmliche - um das es hier eben nicht geht - trotzdem zu unterstreichen: Wir sind und waren uns immer einig, dass ein Gesetz zum Nicht-Raucherschutz richtig ist. Nun haben wir eine - wahrscheinlich verbindliche - Interpretation aus Karlsruhe, dass es darüber hinaus auch um Gesundheitsschutz für die Raucher selbst geht. Ich wette: DAS haben die "Ja"-Stimmer bie der Wahl so nicht erkannt - alle, die ich gefragt habe, waren ausschließlich für Nichtraucher-SChutz gestimmt und nicht mehr. |
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