publiziert: 08.02.2012 18:58 Uhr
aktualisiert: 09.02.2012 16:42 Uhr
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U-Bahn-Fahrer mit zwei Promille im Führerstand

46-Jähriger stoppt an zwei Haltestellen den Zug nicht rechtzeitig – Fahrgäste können nicht aussteigen

Als er um 16.12 Uhr am Hauptbahnhof den Zug übernahm, muss er schon betrunken gewesen sein. Ein U-Bahn-Fahrer hat am Dienstag mit zwei Promille Alkohol im Blut einen Zug durch München gesteuert. An zwei Haltestellen schaffte der 46-Jährige es nicht, die Bahn rechtzeitig zu stoppen. Am Knotenpunkt Sendlinger Tor konnten die Fahrgäste deshalb nicht aussteigen, teilte die Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) am Mittwoch mit. Am nächsten Bahnhof habe der Zug zu spät gehalten, die Fahrgäste hätten aber ein- und aussteigen können. Die „Abendzeitung“ hatte berichtet, die U-Bahn sei ohne Halt am Sendlinger Tor vorbeigefahren und habe am nächsten Stopp so spät gehalten, dass sich die Türen nicht öffnen ließen.

Die MVG wurde nach eigenen Angaben auf den Zug aufmerksam, als er ein rotes Signal überfuhr und zwangsgebremst wurde. An der Endhaltestelle eine Station später sei der Fahrer abgelöst und die Polizei eingeschaltet worden. Der Fahrer hätte aufgrund seines Zustands keine U-Bahn mehr betreten dürfen, unterstrich die MVG, die sich zugleich bei den betroffenen Fahrgästen entschuldigte. „Der Vorfall ist vollkommen inakzeptabel und hatte deswegen auch sofortige Konsequenzen“, sagte der MVG-Betriebsleiter und Ressortleiter Schiene, Michael Richarz, laut Mitteilung. Dem Fahrer seien sofort die Fahrerlaubnis entzogen und der Fahrschlüssel abgenommen worden. „In jedem Fall erwarten den Mitarbeiter schärfste arbeitsrechtliche Konsequenzen wegen Verstößen gegen Dienstvorschriften, denn selbstverständlich gilt im MVG-Betriebsdienst eine strikte Null-Promille-Grenze.“

Laut Polizei hatten Fahrgäste den U-Bahn-Fahrer angesprochen und Alkoholgeruch bemerkt. Beim Aussteigen an der Endhaltestelle habe ein alarmierter MVG-Mitarbeiter ebenfalls Alkoholgeruch festgestellt, der Mann habe glasige Augen gehabt und sei unsicher gegangen. Er sei nach einem Atemalkoholtest zur Blutentnahme ins Institut für Rechtsmedizin gebracht und dann nach Hause entlassen worden. Ihn erwartet eine Anzeige wegen Trunkenheit im Verkehr.

lby
    
    

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