publiziert: 30.07.2009 18:06 Uhr
aktualisiert: 30.07.2009 18:08 Uhr
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„Offenbarungseid“ der Gemeinde

Würzburger Verwaltungsgericht rüffelt Untätigkeit in Sachen Hundehaltung

Weil sie eine Kreisrätin mit ihren Nachbarschaftsproblemen alleingelassen haben, fingen sich Vertreter der Gemeinde Dorfprozelten (Lkr. Miltenberg) vor dem Würzburger Verwaltungsgericht eine symbolische Ohrfeige ein.

Die Kreisrätin und ehemalige Gemeinderätin und ihr Mann haben schon lange Probleme mit ihrem Nachbarn in Dorfprozelten (Lkr. Miltenberg). Der nannte bis vor Kurzem noch zwei Schlittenhunde sein Eigen, inzwischen ist es nur noch einer.

Offensichtlich ist die Hundehaltung des Mannes nicht optimal. Und die Tiere sollen auch alles andere als freundlich und gut erzogen sein. Auf jeden Fall sollen sie bereits mehrmals vom Grundstück ihres Besitzers abgehauen sein, sowohl den Bruder der Kreisrätin als auch ihren eigenen Hund gebissen, einem Kind ein Brötchen aus der Hand gerissen und diverse Hühner getötet haben.

Viele Male, so beteuerten die Kreisrätin und ihr Mann vor dem Würzburger Verwaltungsgericht, wo der Fall jetzt gelandet ist, hätten sie das Gespräch mit dem Hundebesitzer gesucht. Der aber habe „immer dieselben Ausreden“ gehabt und als einzige Konsequenz einen wackeligen Zaun gebaut, den die Hunde locker überspringen könnten.

Briefe nicht beantwortet

Deshalb schaltete das Ehepaar die Gemeinde Dorfprozelten ein, wies auf die Missstände hin und bat um ein Einschreiten. Im Rathaus reagierte man damit, dass man dem Hundehalter „rechtliches Gehör gewährte“ und ihm das Merkblatt des Veterinäramts zur Tierschutz-Hundeverordnung zuschickte. Außerdem bat die Gemeinde den Amtstierarzt um eine Stellungnahme zur Haltung und Gefährlichkeit der beiden Hunde. Letztere ging am 25. Februar 2008 im Dorfprozeltener Rathaus ein. Danach geschah nichts mehr und auch die Briefe, die die Anwältin der Eheleute schrieb, blieben unbeantwortet. Also reichten die Kreisrätin und ihr Mann „Untätigkeitsklage“ gegen die Gemeinde ein.

Das stieß im Rathaus auf Unverständnis. Als ehemalige Gemeinderätin wisse die Kreisrätin doch um die personellen Engpässe im Dorfprozeltener Ordnungsamt, hieß es hier. Und außerdem habe man keinen Bescheid gegen den Hundehalter erlassen können, weil am 2. März 2008 Kommunalwahl war.

Nun landete die Sache vor dem Würzburger Verwaltungsgericht, wo Bürgermeister Dietmar Wolz und der Leiter des Ordnungsamt kräftig abgewatscht wurden. Die Bürger hätten „Anspruch auf sicherheitsbehördliches Einschreiten“, sagte der Richter. Es gehe nicht an, dass eine Gemeinde „erst mal die Kommunalwahl abwartet“, bevor sie etwas unternehme. „Das ist ein sicherheitsrechtlicher Offenbarungseid.“

Gemeinde muss tätig werden

Auch der Bürgermeister, der bislang der Ansicht war, dass es „nicht Angelegenheit der Gemeinde ist, wenn ein Hund einen anderen beißt“, musste sich vom Gericht eines Besseren belehren lassen.

Am Ende der Verhandlung entschied das Verwaltungsgericht, dass die Klage der Kreisrätin und ihres Mannes zulässig ist. Die Gemeinde müsse „sicherheitsbehördlich tätig werden“. Welche Maßnahmen sie gegen den Hundehalter ergreife, sei in ihr Ermessen gestellt.

Von unserem Redaktionsmitglied Gisela Schmidt
    
    

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