publiziert: 08.03.2011 17:25 Uhr
aktualisiert: 08.03.2011 17:27 Uhr
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Schrift vergrößern Text    Schrift verkleinern Text WÜRZBURG/MÜNCHEN
AOK kassiert 14 500 Widersprüche

Versicherte beharren auf verminderte Praxisgebühr und weiteren Vorteilen

2,6 Millionen Versicherte der AOK Bayern hatten sich bis ende 2010 für das Hausarztmodell einschreiben lassen. Im Januar erklärte „Die Gesundheitskasse“ diesen Kunden gegenüber das Modell für beendet. Alle AOK-Mitglieder sollen ab sofort wieder die volle Praxisgebühr bezahlen und auf Zusatzleistungen wie den jährlichen Gesundheitscheck verzichten.

Die Versicherten wurden auf die Möglichkeit hingewiesen, innerhalb eines Monats Widerspruch einzulegen. Jetzt liegen Zahlen vor. Bayernweit gibt es nach Angaben der AOK „zirka 14 500“ Widersprüche. Im Bereich der AOK-Direktion Würzburg seien es „zirka 1450“.

Bezogen auf die Gesamtzahl der betroffenen Versicherten bedeutet das eine Quote von rund 0,6 Prozent, hat die Pressestelle der AOK ausgerechnet. Die Zahl derer, die verärgert sind, weil die Kasse ihre Zusagen nicht einhält, soll deutlich größer sein, vermutet man bei den Hausärzten und bei der Patienteninitiative „Bürgerschulterschluss“.

Die AOK hatte im Januar in ihrem Schreiben argumentiert, das Hausarztmodell ende zwangsläufig, weil der Vertrag zwischen der AOK und dem Verband der Bayerischen Hausärzte fristlos gekündigt sei. Anfang März bestätigte das Landessozialgericht Bayern die Rechtmäßigkeit der Kündigung des Hausarzttarifs durch die AOK. Ob das allerdings automatisch das Ende des Modells im „Innenverhältnis“ der AOK zu ihren Versicherten bedeutet, darüber streiten Juristen.

Wer Widerspruch gegen den Bescheid der AOK eingelegt hat, sollte einen ordentlichen Widerspruchsbescheid bekommen, das weiß auch die AOK. Wird das Anliegen des Widerspruchsführers abgelehnt, kann er beim zuständigen Sozialgericht Klage einreichen.

Die AOK hatte Widerspruchsführern zunächst ein Art Verfahrensvorschlag unterbreitet. Sie sollen ihren Widerspruch ruhen lassen und den Ausgang eines Musterverfahrens abwarten, schlägt die AOK vor.

Der Würzburger Gewerkschaftssekretär Peter Baumann ist mit dem vorgeschlagenen Prozedere keinesfalls einverstanden. Er fordert die AOK auf, „eine Entscheidung über meinen Widerspruch herbeizuführen und mir diese unverzüglich zuzustellen“.

Von unserem Redaktionsmitglied tilman Toepfer
    
    

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Die neuesten Kommentare

mcallen (11 Kommentare) am 08.03.2011 20:00

Unlautere Methoden

Zu allem Ärger noch dazu: in einem Schreiben de rAOK weisen sie darauf hin, dass man die bezahlten €10 selbst zurückfordern muss, wenn im ersten Quartal der Hausarzt nicht in Anspruch genommen wurde... Im Zeitalter von IT müsste es möglich sein, dies automatisch zurück zu überweisen, in dem man die Teilnehmer am Hausarztmodell mit den Abrechnungen der Hausärzte vergeleicht. Unglaublich kundenfreundlich, nicht?
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