publiziert: 10.07.2009 10:48 Uhr
aktualisiert: 10.07.2009 18:37 Uhr
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Würzburg
Bewährungsstrafe für Mutter des getöteten Neugeborenen
Vorsitzender: "Wir wollten aufrichten"
Die 22-Jährige aus dem Landkreis Main-Spessart, die voriges Jahr ihr Baby getötet haben soll, ist auf freiem Fuß. Am Freitagmorgen verurteilte das Landgericht Würzburg sie zu einer zweijährigen Haftstrafe zur Bewährung.
Die Kammer, die auch die bedrückende Lebenssituation der jungen Frau im Haus ihrer Eltern berücksichtigte, sah im Handeln oder vielmehr Unterlassen jeglicher Handlung eine Fahrlässigkeit und keinen bedingten Vorsatz.
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Unter Kopfschütteln und Tränen vernahm die Angeklagte am Freitagmorgen das Urteil des Vorsitzenden Lothar Schmitt. Er habe als junger Jurist einst gehört: "Ein Gericht soll mit seinem Urteil richten, nicht hinrichten. Wenn es die Sache zulässt, soll es aufrichten," sagte Schmitt in seiner von viel Verständnis getragenen Begründung. Er betonte: "Wir wollten aufrichten". Die Staatsanwaltschaft hatte am Donnerstag dreieinhalb Jahre Haft gefordert, die Verteidigung bat um Berücksichtigung der bedrückenden Lebensumstände der Abiturientin und regte einen Freispruch oder eine Bewährungsstrafe an.
Aus Angst vor ihrem strengen Vater hat die junge Frau ihre Schwangerschaft geheim gehalten und am 6. August 2008 ihren Sohn ohne fremde Hilfe in ihrer Einliegerwohnung im Untergeschoss des Elternhauses zur Welt gebracht. Kurz nach der Geburt war das Baby tot. Die 22-jährige Mutter aus einer kleinen Gemeinde im Landkreis Main-Spessart-Kreis musste sich deshalb wegen Totschlags vor dem Schwurgericht in Würzburg verantworten.
Weder ihre Eltern oder Geschwister noch der Vater des Ungeborenen wußten von ihrer Schwangerschaft. Zahlreiche Zeugen, darunter auch Ärzte, bestätigten im Zeugenstand, nichts von einer Schwangerschaft gehört oder bemerkt zu haben. Die Angeklagte hat im Prozess in kaum hörbaren Worten gestanden, das Neugeborene wenige Minuten nach der Geburt in ein Handtuch gewickelt und dabei auch den Kopf bedeckt zu haben. Die Anklage ging davon aus, dass das Kind keine Luft mehr bekam und erstickte.
Als sie das Urteil hörten, konnten die Mutter der Angeklagten sowie einige Zuschauer - darunter erneut eine Schulklasse - Tränen der Erleichterung nicht mehr zurückhalten. Zu bedrückend war in den vergangenen Tagen im Prozess die Lebenssituation der jungen Frau geschildert worden, die in ihrer Schwangerschaft niemanden gehabt hatte, dem sie sich anvertrauen konnte. Ihr Schicksal hatte auch das Gericht gerührt, das sonst wohl zu einer anderen Beurteilung gekommen wäre.
Immerhin war ein junger Mensch getötet worden, wie Oberstaatsanwalt Erik Ohlenschlager und der Vositzende Lothar Schmitt betonten. Das Gericht ging - anders, als die Angeklagte vor Gericht schilderte - davon aus, dass das Kind bei der Geburt gelebt hatte und dadurch erstickte, dass seine Mutter es in ein Handtuch einwickelte, wobei es durch Verlegung der Atemwege allmählich erstickte.
"Kein Gericht der Welt kann die Augen davor verschließen: Ein Mensch ist tot - und das wiegt schwer." sagte der Vorsitzende, der aber auch betonte: "Die Angeklagte trägt große Verantwortung für das Geschehen, aber nicht sie allein". Dies zielte auf den als cholerisch, herrisch und brutal geschilderten Vater ab, vor dem die junge Frau noch mit 22 Jahren in Angst lebte - aber auch auf ihren Freund, dem die Folgen der Beziehung offenkundig ziemlich gleichgültig waren.
Das Landgericht knüpfte seine Bewährungssstrafe an zwei Bedingungen. Die 22-Jährige soll nicht ins Haus ihrer Eltern zurückkehren, sondern einstweilen bei ihrer älteren Schwester wohnen. Und sie muss eine psychotherapeutische Behandlung beginnen. Die Verurteilte umarmte nach dem Urteil weinend ihre Verteidiger Hans-Volker Bohlender und Peter Auffermann. Dann wandte sie sich schützend von den Kameras ab, die jede ihrer Regungen registrierten.
"Nun ist alles in Butter," sagte Bohlender, der sie nach ihrer Freilassung gleich zu ihrer Schwester fuhr. Auch Oberstaatsanwalt Erik Ohlenschlager wirkte gelassen, obwohl das Gericht seinem Antrag auf bedingten Vorsatz und dreieinhalb Jahre Haft nicht gefolgt war. "Wichtig war, dass das Gericht festgestellt hat: Die Angeklagte ist für den Tod des Säuglings verantwortlich," sagte er. "Die Begründung dafür, dass das Gericht Fahrlässigkeit annahm, kann ich gut nachvollziehen."
Unter Kopfschütteln und Tränen vernahm die Angeklagte am Freitagmorgen das Urteil des Vorsitzenden Lothar Schmitt. Er habe als junger Jurist einst gehört: "Ein Gericht soll mit seinem Urteil richten, nicht hinrichten. Wenn es die Sache zulässt, soll es aufrichten," sagte Schmitt in seiner von viel Verständnis getragenen Begründung. Er betonte: "Wir wollten aufrichten". Die Staatsanwaltschaft hatte am Donnerstag dreieinhalb Jahre Haft gefordert, die Verteidigung bat um Berücksichtigung der bedrückenden Lebensumstände der Abiturientin und regte einen Freispruch oder eine Bewährungsstrafe an.
Aus Angst vor ihrem strengen Vater hat die junge Frau ihre Schwangerschaft geheim gehalten und am 6. August 2008 ihren Sohn ohne fremde Hilfe in ihrer Einliegerwohnung im Untergeschoss des Elternhauses zur Welt gebracht. Kurz nach der Geburt war das Baby tot. Die 22-jährige Mutter aus einer kleinen Gemeinde im Landkreis Main-Spessart-Kreis musste sich deshalb wegen Totschlags vor dem Schwurgericht in Würzburg verantworten.
Weder ihre Eltern oder Geschwister noch der Vater des Ungeborenen wußten von ihrer Schwangerschaft. Zahlreiche Zeugen, darunter auch Ärzte, bestätigten im Zeugenstand, nichts von einer Schwangerschaft gehört oder bemerkt zu haben. Die Angeklagte hat im Prozess in kaum hörbaren Worten gestanden, das Neugeborene wenige Minuten nach der Geburt in ein Handtuch gewickelt und dabei auch den Kopf bedeckt zu haben. Die Anklage ging davon aus, dass das Kind keine Luft mehr bekam und erstickte.
Als sie das Urteil hörten, konnten die Mutter der Angeklagten sowie einige Zuschauer - darunter erneut eine Schulklasse - Tränen der Erleichterung nicht mehr zurückhalten. Zu bedrückend war in den vergangenen Tagen im Prozess die Lebenssituation der jungen Frau geschildert worden, die in ihrer Schwangerschaft niemanden gehabt hatte, dem sie sich anvertrauen konnte. Ihr Schicksal hatte auch das Gericht gerührt, das sonst wohl zu einer anderen Beurteilung gekommen wäre.
Immerhin war ein junger Mensch getötet worden, wie Oberstaatsanwalt Erik Ohlenschlager und der Vositzende Lothar Schmitt betonten. Das Gericht ging - anders, als die Angeklagte vor Gericht schilderte - davon aus, dass das Kind bei der Geburt gelebt hatte und dadurch erstickte, dass seine Mutter es in ein Handtuch einwickelte, wobei es durch Verlegung der Atemwege allmählich erstickte.
"Kein Gericht der Welt kann die Augen davor verschließen: Ein Mensch ist tot - und das wiegt schwer." sagte der Vorsitzende, der aber auch betonte: "Die Angeklagte trägt große Verantwortung für das Geschehen, aber nicht sie allein". Dies zielte auf den als cholerisch, herrisch und brutal geschilderten Vater ab, vor dem die junge Frau noch mit 22 Jahren in Angst lebte - aber auch auf ihren Freund, dem die Folgen der Beziehung offenkundig ziemlich gleichgültig waren.
Das Landgericht knüpfte seine Bewährungssstrafe an zwei Bedingungen. Die 22-Jährige soll nicht ins Haus ihrer Eltern zurückkehren, sondern einstweilen bei ihrer älteren Schwester wohnen. Und sie muss eine psychotherapeutische Behandlung beginnen. Die Verurteilte umarmte nach dem Urteil weinend ihre Verteidiger Hans-Volker Bohlender und Peter Auffermann. Dann wandte sie sich schützend von den Kameras ab, die jede ihrer Regungen registrierten.
"Nun ist alles in Butter," sagte Bohlender, der sie nach ihrer Freilassung gleich zu ihrer Schwester fuhr. Auch Oberstaatsanwalt Erik Ohlenschlager wirkte gelassen, obwohl das Gericht seinem Antrag auf bedingten Vorsatz und dreieinhalb Jahre Haft nicht gefolgt war. "Wichtig war, dass das Gericht festgestellt hat: Die Angeklagte ist für den Tod des Säuglings verantwortlich," sagte er. "Die Begründung dafür, dass das Gericht Fahrlässigkeit annahm, kann ich gut nachvollziehen."
Von unserem Redaktionsmitglied Manfred Schweidler
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