publiziert: 05.07.2011 12:44 Uhr
aktualisiert: 07.07.2011 14:54 Uhr
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Embryonenauswahl? Wie Unterfranken abstimmt

  • 99197671 Präimplantationsdiagnostik.
    dpa
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An diesem Donnerstag trifft der Deutsche Bundestag die größte bioethische Entscheidung der Legislaturperiode. Sollen Gentests an künstlich erzeugten Embryonen im Labor erlaubt sein?

Vor genau einem Jahr hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Präimplantationsdiagnostik (PID) zulässig ist. Bislang galt sie durch das Embryonenschutzgesetz von 1990  in Deutschland als verboten, die Richter aber sahen es anders: Es sei nicht grundsätzlich zu verbieten, wenn Eltern mit hoher genetischer Vorbelastung die künstlich befruchteten Embryonen untersuchen und dann der Frau nur jene einsetzen lassen, bei denen keine Gefahr besteht, dass das Kind schwer krank zur Welt kommt.

Nach langer Diskussion wollen und müssen die Abgeordneten die Präimplantationsdiagnostik jetzt per Gesetz regeln. Doch wie entscheiden? Gentests an Embryonen – ja oder nein? Von den 621 Abgeordneten sind viele noch unentschlossen. Drei Gesetzentwürfe stehen zur Abstimmung im Plenum. Weil der Fraktionszwang aufgehoben ist, ergeben sich interessante Partei-übergreifende Bündnisse.

Worüber sie abstimmen:

• Striktes Nein: Der Verbotsantrag wendet sich gegen jede „Selektion menschlichen Lebens“ und möchte daher die Embryonenauswahl vollständig untersagen. 192 Abgeordnete haben unterzeichnet. Zu den Antragstellern zählen unter anderem Katrin Göring-Eckardt (Grüne), Volker Kauder (CDU), Johannes Singhammer (CSU), Wolfgang Thierse (SPD) und Dorothee Bär (CSU).

• Deutliches Ja: Der Vorschlag von Ulrike Flach (FDP), Peter Hintze (CDU) und anderen will die PID in Grenzen zulassen. Nämlich dann, wenn Eltern eine Veranlagung zu einer schwerwiegenden Erbkrankheit haben oder wenn eine Tot- oder Fehlgeburt droht. Die PID soll aber nur an wenigen zugelassenen Zentren möglich sein – und nur, wenn eine Ethikkommission das Okay gibt. Den Antrag haben 215 Abgeordnete unterzeichnet.

• Nein, aber: Nur 36 Unterstützer um Norbert Lammert (CDU) fand bislang ein Antrag, der zwar ein Verbot vorsieht, aber auch eine nicht rechtswidrige Ausnahme – für Eltern, die aufgrund eines Erbfehlers bereits eine Tot- oder Fehlgeburt erlitten haben.
 

Die unterfränkischen Abgeordneten haben sich schon entschieden


Für das strikte PID Verbot sind die CSU-Abgeordneten Dorothee Bär aus Ebelsbach, Norbert Geis aus Aschaffenburg und Wolfgang Zöller aus Obernburg, außerdem Linkspartei-Chef Klaus Ernst aus Schweinfurt und die Grünen Hans-Josef Fell aus Hammelburg und Christine Scheel aus Aschaffenburg.
 
Für die begrenzte Zulassung der PID wollen die SPD-Abgeordneten Susanne Kastner aus Schweinfurt und Frank Hofmann aus Volkach stimmen, außerdem von der FDP der Würzburger Joachim Spatz.

Für das „Nein, aber“ des Lammert-Antrags will CSU-Mann Paul Lehrieder aus Würzburg stimmen. Und, weil dieser Antrag wohl keine Chance hat, am Ende für das strikte Verbot.

Der CSU-Abgeordnete und ehemalige Bundeswirtschaftsminister Michael Glos ist "noch unentschieden". Er will am Donnerstag erst die Debatte im Bundestag verfolgen und dabei überlegen, für welchen Antrag er stimmt.

Es steht also 6 : 3 für das Nein, bzw. 7 : 3.



Die Statements der Unterfranken im Bundestag:
 

Frank Hofmann, Volkach, SPD:

„Ich werde dem Gesetzentwurf zustimmen, dessen Ziel es ist, Menschen, die ein hohes Risiko tragen, ein Kind mit einer schweren und nicht wirksam therapierbaren, genetisch bedingten Erkrankung oder Behinderung zu bekommen, und die mit dem Austragen eines davon betroffenen Kindes in einen existenziellen Konflikt geraten würden. Es sind vor allem solche Paare, die bereits ein schwer krankes, vielleicht schon verstorbenes Kind haben oder die nach einer Pränataldiagnostik und einer ärztlichen Beratung eine Abtreibung haben vornehmen lassen. Diese Paare sollen die Chance haben, sich für ein eigenes Kind zu entscheiden.

Bei allem Respekt für andere Ansichten: Es geht auch um die Wahrnehmung der Wirklichkeit, in der die Menschen heute leben - und handeln. Der von manchen befürchtete „Dammbruch“ wird durch die internationalen Erfahrungen widerlegt. Nach 20 Jahren Erfahrung in vielen europäischen Ländern kann festgestellt werden, dass mit der PID verantwortlich umgegangen wird. Der nachvollziehbare und berechtigte Wunsch nach einem lebensfähigen und gesunden Kind verletzt meiner Meinung nach nicht die Menschenwürde bereits lebender behinderter Menschen. Die Anwendung der PID hat keinesfalls die Diskriminierung behinderter Menschen zur Folge.“

Susanne Kastner, Schweinfurt, SPD:

„Nach einer sehr intensiven und emotionalen Debatte bin ich nach wie vor davon überzeugt, dass ein generelles Verbot der PID der vollkommen falsche Weg wäre. Dementsprechend werde ich für die beschränkte Zulassung der PID stimmen.“

Joachim Spatz, Würzburg, FDP

„Ich werde am Donnerstag dem Gesetzentwurf der Kolleginnen und Kollegen Flach, Hintze, Dr. Reimann und anderer zustimmen. Die begrenzte Zulassung der PID ist eine Chance. Sie ermöglicht Paaren mit schweren Erbkrankheiten, gesunde Kinder zu bekommen und sie verhindert, dass Frauen sich einer „Schwangerschaft auf Probe“ mit der Gefahr einer Abtreibung bei Feststellung schwerer Krankheiten des Embryos unterziehen. Momentan können Mütter während der Schwangerschaft durch eine pränataldiagnostische Untersuchung (PND) erfahren, ob ihr Kind womöglich schwer krank sein wird - und dann immer noch abtreiben.

Von diesem Elend wollen wir die Frauen befreien und ihnen die Entscheidung überlassen, so lange sich das Kind noch nicht im Mutterleib befindet. Ein komplettes Verbot der PID würde die Fortsetzung dieses Missstandes bedeuten. Mit diesem Gesetzentwurf kann es auch keine "Designerbabys" oder eine "Geschlechterauswahl" geben, denn die Anwendung der PID ist an strenge, im Gesetz festgelegte Voraussetzungen gebunden.“

Dorothee Bär, Bad Kissingen, CSU:

„Ich habe mich direkt nach Bekanntwerden der BGH-Entscheidung für ein gesetzliches Verbot der PID ausgesprochen. Meiner Meinung nach dürfen wir kein Verfahren dulden, das alleine den Zweck hat, im Reagenzglas gezeugte Embryonen auf ihre Perfektion hin zu prüfen und bei Feststellung von genetischen Defekten zu verwerfen. Die Untersuchung von Embryonen auf schwerwiegende genetische Schäden und eine anschließende Selektion würden rechtlich den Anspruch sanktionieren, menschliches Leben zu bewerten und damit dessen Würde in jedem Fall abwerten.

Damit würden wir unumkehrbar eine ethische Grenze  überschreiten, die nicht nur die Embryos der Schutzlosigkeit preisgäbe, sondern letztlich uns selbst, nämlich diejenigen, die die Verantwortung für Entscheidungen über Sein oder Nichtsein anderen menschlichen Lebens übernehmen müssten, denen wir nicht gewachsen sind, die kein Mensch sich anmaßen darf und die der Mensch in der Vergangenheit aus guten Gründen auch gar nicht treffen konnte und zu treffen hatte.“

Hans-Josef Fell, Hammelburg, Grüne:

"Ich werde für ein Verbot der PID stimmen. Nicht alles was technologisch und biologisch machbar ist, ist auch notwendig oder ethisch vertretbar, so meine Überzeugung aus langjähriger intensiver Arbeit als Forschungspolitiker. Dies gilt auch für die PID. Auch wenn in anderen Ländern die PID zugelassen wird, so ist das kein Grund für mich, dies auch in Deutschland zu tun, sonst wären wir schnell auf einer schiefen Ebene hin zum weltweiten Ethik-Dumping. Ich kann eine Gesetzesentscheidung ethisch nicht vertreten, die dazu führen kann, dass die Akzeptanz gegenüber Kindern mit Behinderung weiter sinkt und den Gedanken der Selektion menschlichen Lebens wieder in das deutsche Recht einführen würde."

Klaus Ernst, Schweinfurt, Linke:

„Ich muss anerkennen, dass Paare mit der individuellen Erfahrung, z.B. einer Erkrankung oder von Tot- oder Fehlgeburten einen hohen Leidensdruck verspüren und nach Möglichkeiten suchen, dieses individuelle Leid durch den medizinisch-technischen Fortschritt zu minimieren. Gleichzeitig habe ich die gesellschaftspolitischen Auswirkungen der PID und meine persönlichen Überzeugungen im Blick. Die durch Legalisierung der PID gesetzlich legitimierte Auslese vor Beginn der Schwangerschaft würde einen Paradigmenwechsel darstellen, den ich nicht mittragen kann.

Eine Gesellschaft, in der der Staat darüber entscheidet oder andere darüber entscheiden lässt, welches Leben lebenswert ist und welches nicht, verliert ihre Menschlichkeit. Ein immer weiter um sich greifendes Optimierungsstreben verletzt und stigmatisiert alle Menschen, die sich bewusst gegen die Idee der vermeintlichen Machbarkeit entscheiden. Vielmehr muss sich unser gesellschaftliches Bild von Menschen, die nicht zu 100 Prozent gesund sind, ändern. Körperliche und vermeintliche intellektuelle Beeinträchtigungen dürfen nicht automatisch mit Leid und Ausgrenzung verbunden werden, sondern sind der selbstverständliche Ausdruck menschlicher Vielfalt in unserer Gesellschaft.“
 

Norbert Geis, Aschaffenburg, CSU:

  „Ich werde gegen die PID stimmen. Nach meiner Auffassung ist der Ursprung jedes einzeln en Menschen die Vereinigung von Ei- und Samenzellen. Dabei spielt es keine Rolle, ob daraus nur ein Embryo oder ein Zwilling oder gar Drilling entsteht. Immer ist Ursprung die Vereinigung der Ei- und Samenzellen. Die PID bedeutet die Trennung der kranken Embryonen von den gesunden. Die Gesunden werden implantiert und die Kranken werden vernichtet. Da es sich um Menschen am Beginn ihrer Existenz handelt, bedeutet diese Auswahl letztlich eine Tötungshandlung. Dies kann unsere Rechtsordnung nicht zulassen.“

Wolfgang Zöller, Obernburg, CSU:

  „Wir diskutieren über eine Grundsatzentscheidung, die das Wertegefüge unserer Gesellschaft nachhaltig beeinträchtigen wird. Es geht vor allem um die Frage, ob wir ein elementares Menschenrecht, das Recht auf Leben auch für ungeborene Kinder, zur Disposition stellen. Aber auch darüber, ob wir den staatlichen Schutzauftrag gegen die Diskriminierung von Menschen mit Behinderung in Frage stellen. Mit einer Zulassung  der PID würde dies meiner Meinung nach geschehen. PID bedeutet Selektion. Unter den künstlich hergestellten Embryonen werden die einen ausgewählt und die anderen verworfen. Es wäre eine Zeugung auf Probe.

Und: PID ist praktisch nicht eingrenzbar. Die Legalisierung von PID würde viele auf den Irrweg führen, ein planbares gesundes Leben zum Maßstab und zum Vorbild eines erfüllten Lebens zu machen. Anstatt das Leben in seiner individuellen Vielfalt, mit seinen Auf’s und Ab’s, anzunehmen. Gerade als Patientenbeauftragter habe ich jeden Tag mit Menschen zu tun, die selbst oder deren Kinder sehr krank sind oder eine Behinderung haben. Aber glauben Sie mir: Nie in meinem Leben habe ich zufriedenere Menschen kennengelernt, die fest im Leben stehen. Nicht trotz der besonderen Herausforderung, sondern gerade deswegen. Aus all diesen Gründen bin ich für ein PID-Verbot.“

Christine Scheel, Aschaffenburg, Grüne:

 "Ich sehe die Zulassung der Präimplantationsdiagnostik kritisch und werde in dieser Woche schweren Herzens dagegen stimmen. Der Staat würde durch eine eingeschränkte Erlaubnis der PID eine Definition von vermeintlich perfektem Leben ausgeben. Ich habe ein ungutes Gefühl, wenn der Staat hier aktiv tätig wird. Natürlich gibt es viele Einzelfälle, bei denen ich ohne zu zögern eine PID erlauben würde. Das vollständige Verbot ist daher nur das kleinere zweier Übel, denn eine fallweise Entscheidung kann gesetzlich einfach nicht schlüssig vorgegeben werden. Denn eine Kategorisierung ist schwierig, das bestätigen auch fast alle Befürworter einer eingeschränkten Zulassung der PID, mit denen ich mich in den letzten Wochen oft unterhalten habe.“

Paul Lehrieder, Würzburg, CSU:

Grundsätzlich hat das Leben, beginnend mit der Vereinigung von Ei und Samenzelle, umfassenden Schutz durch die Rechtsordnung zu genießen, d. h. dass sich eine PID verbietet.
Ausschließlich in einem sehr eng begrenzten Ausnahmefall halte ich in Übereinstimmung mit dem Gruppenantrag Lammert/Röspel einen singulären Durchbruch dieses umfassenden Schutzes dann für vertretbar, wenn die diagnostizierte Erkrankung bei den Eltern dazu führen würde, dass ein nicht lebensfähiger Embryo im Mutterleib heranwächst. Gerade wenn beispielsweise eine Frau bereits eine oder mehrere Totgeburten aufgrund schwerster Behinderungen des Fötus durchlitten hat, halte ich unter Berücksichtigung der Abwägung in diesem ausschließlich engstens umgrenzten Ausnahmefall eine Diagnosemöglichkeit vor Einpflanzung des befruchteten Embryos für vertretbar. Auch unter Abwägung aller Rechtsgüter halte ich es für unvertretbar, eine Frau quasi zu zwingen, eine Totgeburt zu erleiden. Gerade auch unter Berücksichtigung der Möglichkeit der Spätabtreibung aus psychischen und physischen Gründen der Mutter scheint es geboten, hier im Vorfeld einen deutlich geringeren Eingriff zu nutzen, um bei schwerster Behinderung der letzten Schwangerschaftsphase nicht der Mutter die Ultima Ratio der Spätabtreibung bei einem derart belasteten Fötus zu verweisen.

 
Von unserem Redaktionsmitglied Alice Natter
    
    

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»Alle 7 Kommentare anzeigen Die neuesten Kommentare

DMA (696 Kommentare) am 07.07.2011 08:25

klarer Fall

die PID verhindert Abtreibungen und schützt damit Leben. Was gibt es da noch zu überlegen? Wer befürchtet ernsthaft, dass es aufgrund der PID plötzlich keine Behniderten Menshcen mehr geben wird? Ich bin mir sicher, dass die Menschheit sich auch künftig noch auf dem herkömmlichen Wege fortpflanzen wird. Die PID wird nur doch i.d.R. nur von vorbelasteten Personen in Betracht gezogen, die auf keinen Fall ein behindertes Kind haben wollen und damit auch eine Abtreibung nicht ausschließen würden. Falls es ihnen egal wäre, ob sie ein behindertes Kind bekommen, würden sie ja auch keine PID durchführen lassen. Ich kann nur hoffen, dass die Masse der Abgeordneten mehr Verstand und Vertrauen in die Bevölkerung besitzt als die hier zitierten.
(0)
DMA (696 Kommentare) am 07.07.2011 08:27

...

ok, vielleicht hätte ich den Beitrag vorher mal durchlesen sollen (bin wohl doch nicht so fit im 10-Finger-System). Aber ich denke, man kann noch entziffern, was ich sagen wollte
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Mehr (349 Kommentare) am 07.07.2011 00:46

Ja, genau Behinderte fragen!

Lieber Schlaubi-Schlumpf-Blaubi!
Glauben Sie mir, dass ein Behinderter auch am Leben hängt, so wie Sie! Sollte etwa ein Behinderter Ihrer Meinung nach einem möglichen Elternpaar abraten, ein behindertes Kind großzuziehen? Es liegt doch an unserer Gesellschaft, wenn manche Menschen nicht fähig sind, Behinderte mit in "unser" Leben zu integrieren! Ich profitiere von der Freundschaft mit einem behinderten Menschen. Und der sieht gerade durch seine Behinderung einen bestimmten Sinn in seinem Leben. Sozusagen eine Bestimmung hierfür, um anderen etwas mitzuteilen bzw. zu schenken. Vielleicht auch Ihnen Blaubi!?;-)

Und wenn ich den Kommentar vom "Kampfdackel" (der Nick-Name sagt schon viel aus)
lese, der meint mit Behinderten verschlimmert sich noch der Fachkräftemangel, dann mangelt es diesem "Nichtbehinderten" doch an Verstand!:-( traurig Sozusagen gesundem Menschenverstand!
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blaubi (2800 Kommentare) am 07.07.2011 07:04

arroganz lässt grüssen

es gibt bei behinderten musterbeispiele, die man präsentiert. aber die realität sieht anders aus,behinderte werden in unserer gesellschaft gemieden, oftmals auch schikaniert. selbst die behörden machen fleissig mit.
deshalb sollen die behinderten so etwas wie PID entscheiden, denn sie sind eine randgruppe der gesellschaft, wo die meisten menschen denen gegenüber verständnis vorheucheln, aber in der realität doch gemieden werden.
unsere gesellschaft ist noch nicht so weit, und wird es nie sein, dass behinderte voll integriert sind, weil die meisten menschen diese nie als vollwertige menschen ansehen. dnn auch mitleid gegenüber behinderten zeigt intoleranz. <
ich bin selber körperbehindert und fühle mich auf grund meiner persönlcihen erfahrung eher wie ein fauler apfel in der kiste, ineffizient und ein unwirtschaftlicher faktor, was die gemeinschaft betrifft.
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blaubi (2800 Kommentare) am 06.07.2011 20:24

anmassend-arrogant?

...über so etwas sollte die menschengruppe selber entscheiden, die betroffen ist, die behinderten selber. was hier läuft ist eine absolute bevormundung einer minderheit durch eine mehrheit.
ob ein behinderter, der selber die schikanen der umwelt und der behörden kennt dies einem anderen menschen wünscht? gute frage"!!!
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