publiziert: 12.06.2009 16:08 Uhr
aktualisiert: 12.06.2009 20:26 Uhr
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Schrift vergrößern Text    Schrift verkleinern Text WÜRZBURG/MÜNCHEN
Flüchtlinge dürfen nicht zu Demo in München fahren

Behörden verweigern Erlaubnis

Aus ganz Bayern wollten Flüchtlinge am Samstag nach München fahren, um dort für die Abschaffung des so genannten Lagerzwangs zu demonstrieren. Doch die unterfränkischen Flüchtlinge erhielten für diese Reise keine Erlaubnis.

  • Ein Asylbewerber auf dem Weg in die Würzburger Gemeinschaftsunterkunft.
    FOTO T. MÜLLER
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Mit „Lagerzwang“ bezeichnen Menschenrechtsorganisationen, die sich für Flüchtlinge in Deutschland einsetzen, die Wohnbedingungen der Flüchtlinge hierzulande, die zumeist in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden. Diese Gemeinschaftsunterkünfte, wie die in der Würzburger Dürrbachau, werden auch immer wieder als unzumutbar für die Menschen, die in ihnen leben müssen, kritisiert.

    
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Gegen die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften wird am Samstag in München demonstriert. Für eine Reise an einen Ort außerhalb des Landkreises benötigen Flüchtlinge, deren Asylverfahren noch läuft, von den Behörden eine Verlassenserlaubnis, die sie kurzzeitig von ihrer Residenzpflicht befreit.

Diese haben einige Flüchtlinge bei der Zentralen Rückführungsstelle Nordbayern beantragt. Eine Genehmigung wurde aber nicht erteilt, wie auch die Zentrale Rückführungsstelle Nordbayern bestätigt: „Bislang haben 17 Personen bei der Zentralen Rückführungsstelle Nordbayern vorgesprochen und um eine entsprechende Erlaubnis nachgesucht,“ teilt Ruth Kronau-Neef, Pressesprecherin der Regierung von Mittelfranken, bei der die Zentrale Rückführungsstelle Nordbayern angesiedelt ist, auf Anfrage dieser Zeitung mit.

Diese Gesuche wurden abgelehnt, so die Sprecherin. Weiter erläutert sie „Bei den 17 Ausländern handelt es sich entweder um Personen, über deren Asylantrag noch nicht abschließend entschieden ist oder die bereits ausreisepflichtig sind. Bei beiden Personengruppen sieht das Gesetz ausdrücklich eine räumliche Beschränkung des Aufenthalts vor.“ Für Ausnahmen müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein: „Die hierfür notwendigen zwingenden Gründe von erheblichem Gewicht liegen nicht vor.“ Solche sind beispielsweise der Besuch schwer kranker Familienmitglieder oder die Teilnahme an bedeutenden religiösen Riten und Festen. Auch auf das Grundrecht der Versammlungsfreiheit können sich die Flüchtlinge nicht berufen, da dieses nur für Deutsche gelte.

Mirjam von Bibra vom Asyl AK Würzburg, einem Aktionsbündnis der katholischen Hochschulgemeinde, ist empört: „Ich habe kein Verständnis für diese Entscheidung. Da werden den Flüchtlingen ihre Grund- und Menschenrechte abgesprochen.“ Sie habe erst in dieser Woche mit rund 30 Flüchtlingen in Würzburg gesprochen, die trotz drohender Sanktionen nach München fahren wollten, und deren Erregung hautnah mitbekommen.

„Aber wenn die Flüchtlinge ohne Erlaubnis der Behörden nach München fahren, wirkt sich das eventuell negativ auf ihre Verfahren aus. Das wollen wir nicht riskieren.“ Daher hat von Bibra gemeinsam mit weiteren Mitstreitern eine Demonstration in Würzburg angemeldet. „Ich hoffe, dass uns viele Würzburger unterstützen.“

Im Blickpunkt

Die Demonstration beginnt in Würzburg am Samstag um 11 Uhr am Domvorplatz.

Von unserem Redaktionsmitglied Karoline Kessler
    
    

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