publiziert: 19.03.2009 18:47 Uhr
aktualisiert: 19.03.2009 18:48 Uhr
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Forensik: Chefarzt angezeigt

Staatsanwaltschaft weitet die Ermittlungen aus

(wde) Die Forensik des Bezirkskrankenhauses Lohr, wo es eine Reihe von Verfehlungen des Pflege- und des Wachpersonals gegeben haben soll (wir berichteten), beschäftigt die Würzburger Staatsanwaltschaft immer mehr.

Oberstaatsanwalt Erik Ohlenschlager bestätigte, dass zwischenzeitlich auch ein früherer Oberarzt den Chefarzt der Forensik (dort sind psychisch- uns suchtkranke Straftäter untergebracht) angezeigt hat, weil er mit der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses nicht einverstanden gewesen sei. Die Staatsanwaltschaft prüfe derzeit die Vorwürfe des Anzeigeerstatters auf strafrechtliche Relevanz.

Der ehemalige Oberarzt erhebt gegen den Chefarzt den Vorwurf der „üblen Nachrede“. Informierten Kreisen zufolge soll der Chefarzt dem damaligen Oberarzt vorgeworfen haben, er sei ein Sicherheitsrisiko.

Anfangsverdacht gegen Pfleger

Laut Ohlenschlager besteht weiterhin ein Anfangsverdacht gegen fünf Pfleger. Der Bezirk Unterfranken hatte vor rund zwei Wochen gegen zwei Pfleger Anzeige erstattet.

Es gehe in diesen Fällen darum, dienst- und arbeitsrechtliche Vorwürfe von den strafrechtlichen zu unterscheiden, so der Oberstaatsanwalt. Wobei man jetzt schon sagen könne, dass der überwiegende Teil der Vorwürfe keine strafrechtlich relevanten Sachverhalte betreffe.

Strafrechtlich relevant könnten Vorwürfe sein, die Pfleger hätten unberechtigt Lockerungen des Vollzugs gewährt oder durch das Angebot eines alkoholischen Getränks eine Entziehungskur gefährdet. Diese Vorwürfe beträfen aber nicht alle Pfleger, so Ohlenschlager.

Neu hinzu gekommen sei der Vorwurf der versuchten Nötigung. Konkret gehe es darum, dass Pfleger angedroht haben sollen, Lockerungen des Vollzugs nicht zu gewähren, wenn Patienten nicht ein bestimmtes Verhalten zeigten. Laut Ohlenschlager ist allerdings noch völlig offen, was dabei herauskommen wird; erst wenn man die genauen Tatsachen kenne, sei eine abschließende Beurteilung der Tatumstände möglich.

    
    

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