publiziert: 30.01.2012 18:42 Uhr
aktualisiert: 01.02.2012 10:52 Uhr
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Geistlicher beichtet Missbrauch am Kind seiner Haushälterin

Pater muss auf die Anklagebank

Ein früher im Bistum Würzburg tätiger Pater soll sich zwischen 1997 und 2002 mehrfach an einem Kind vergangen haben. Deshalb soll sich der 56-Jährige jetzt in Würzburg vor Gericht verantworten. Am Montag bestätigte Boris Raufeisen, Sprecher der Staatsanwaltschaft, auf Anfrage: Er hat Anklage wegen 14 Fällen des Missbrauchs gegen den heute in einem Kloster lebenden Geistlichen erhoben.

Das inzwischen volljährige Opfer war in der Tatzeit zwischen sechs und elf Jahre alt. Es handelte sich um den Sohn der langjährigen Haushälterin. Vielleicht plagte den Priester – der seit 2009 im Bistum Fulda tätig war – das schlechte Gewissen: Als in den vergangenen zwei Jahren immer neue Fälle sexuellen Missbrauchs ans Tageslicht kamen, offenbarte er sich dem Missbrauchsbeauftragten des Deutschen Ordens, Michael Ling in Mainz. Er „hat seine Tat eingeräumt und ums Informieren der Staatsanwaltschaft gebeten“, bestätigte der Juraprofessor seinerzeit.

Die Taten sollen sich ereignet haben, als der Priester zunächst Pfarradministrator und dann Pfarrvikar in einer Stadtteilgemeinde im Landkreis Main-Spessart war. Er hatte die Frau als Pfarrhaushälterin aufgenommen, nachdem sie sich von ihrem Mann getrennt hatte. Der Vater des missbrauchten Jungen soll evangelischer Pfarrer sein, heißt es. Auf Anfrage wollte sich Oberstaatsanwalt Raufeisen zu diesem Detail nicht äußern.

Nach der Beichte des Pfarrers beim Missbrauchsbeauftragten war er von seiner Aufgabe als Seelsorger in Marburg entbunden worden. Er ging in ein Kloster. Die Bistümer Würzburg und Fulda betonten, von Verfehlungen bis zu seinem Eingeständnis nichts gewusst zu haben.

Ebenso erging es der alleinerziehenden Mutter, die nach der plötzlichen Flucht ihres Arbeitgebers ohne Geld und Arbeitsplatz dastand. Da der Priester seiner Haushälterin nicht gekündigt hatte, konnte sie weder Arbeitslosengeld noch Hartz IV beantragen. Sie verklagte den Deutschen Orden und das Bistum Fulda beim Arbeitsgericht Marburg, dadurch gewann der Fall bundesweite Aufmerksamkeit. Auch diese Zeitung berichtete mehrfach darüber.

Vor Gericht gab es einen Vergleich: Der Orden und das Bistum Fulda zahlten ihr Gehalt bis Jahresende 2011, bestätigte der vorsitzende Richter Hans-Gottlob Rühle. Der Geistliche selbst erschien nicht vor Gericht. Wochenlang gab der Deutsche Orden nicht einmal seine neue Anschrift heraus, obwohl er ordentlich geladen werden sollte. Wird dem Pater die Verfehlung vor Gericht nachgewiesen, folgt ein kirchenrechtliches Verfahren. „Im schlimmsten Fall könnte ihm die Entfernung aus dem Kleriker-Stand drohen“, sagt Ling.

Von unserem Redaktionsmitglied Manfred Schweidler
    
    

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»Alle 68 Kommentare anzeigen Die neuesten Kommentare

anap (499 Kommentare) am 01.02.2012 15:56

verwechseln sie nicht birnen und äpfel

jeder bei der kirche diensttuende weiß wie die regeln dort sind, das was aber hier lizzy beschreibt ist eine einzige schweinerei. wenn man schon kirche in den sack steckt, dann sollte man das mit den atheistischen seilschaften ebenso tun.
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anap (499 Kommentare) am 01.02.2012 15:53

wenn man nichts richtig weiß...

nein das ist kein Priester vor Wochen ... das ist ein Ordensangehöriger, der sich bei dem Mißbrauchsbeauftragten des Ordens selbst anzeigte - seitdem ist klar worum es geht und hier hat niemand von "unschuld" ect. gesprochen.
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anap (499 Kommentare) am 01.02.2012 15:49

mein gott ist das doof

... nach ihrem geplapper müßte sich jeder single lebende an kinder vergehen. informieren sie sich doch erst einmal über dieses phänomen bevor sie hier schreiben.
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Mehr (349 Kommentare) am 02.02.2012 08:26

Den Priestern freistellen zu heiraten!

Der Meinung bin ich auch! Das hat doch nichts mit Single zu tun. Denn jeder Single, kann - wenn er denn möchte - nicht mehr Single bleiben.
Nichts desto trotz ist es doch eine krankhafte Veranlagung, wenn man/frau auch noch bei Sex mit Kindern Spaß hat. Hat das denn dieser Priester erst mit Ende 30 gemerkt, dass er in Behandlung müßte? Für mich wiegt so ein Vergehen bei einem Priester, dem Menschen anvertraut sind (er unterrichtet Kinder im Kommunion- und Firmunterricht) doppelt so schwer. Und da werfe ich keinen Stein auf den Priester ...
Für mein Rechtsempfinden muß er dafür ins Gefängnis und darf (leider) seinen Beruf nicht mehr ausüben.
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wer (4 Kommentare) am 01.02.2012 15:26

Katholische Kirche

Man solte die Geistlichen heiraten lassen dann wäre vieleicht mal schluss das man sich an Kindern vergeht.Mich würde mal intresieren wieviel da garnicht an die Öffentlichkeit kommt.
Meine meinung nach müssten noch mehr aus der Kirche austreten,sie sagen ja schon garnicht
mehr wieviele 2011 ausgetreten sind.
(2)
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