publiziert: 26.05.2010 18:51 Uhr
aktualisiert: 27.05.2010 15:47 Uhr
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Genmais: Beweisanträge verpuffen

Berufungsverfahren fortgesetzt

Ein wahres Feuerwerk von Beweisanträgen hatte die Angeklagte Cecile Lecomte im Genmais-Berufungsprozess vor dem Würzburger Landgericht angekündigt und mittlerweile auch 25 Anträge gestellt. Beim dritten Verhandlungstag am Mittwoch wurde aber schnell klar, dass das Gericht den meisten Anträgen wohl nicht stattgeben wird. Einen Großteil davon wies die Berufungskammer bereits zurück – mit unterschiedlichen Begründungen.

Teils wurden die Gegenstände der Beweisanträge, so die möglichen Gefahren der Gentechnik, als wahr unterstellt, teils wurden die Anträge aus formaljuristischen Gründen abgewiesen. Über fünf Anträge muss noch entschieden werden. Unter anderem haben die Angeklagte und ihr Rechtsbeistand Jörg Bergstedt die Ladung von Ex-Umweltminister Sigmar Gabriel und des bayerischen Umweltministers Markus Söder beantragt.

Anwalt: Juristisches Neuland

Vorsitzender Arno Heß ließ der Angeklagten wie schon bei den vorangegangenen Verhandlungsterminen auch diesmal alle Zeit der Welt, um ihre teils mehrseitigen Beweisanträge vorzutragen. Einen Hinweis gab er der 29-jährigen Umweltaktivistin am Mittwoch aber dennoch: „Haben Sie sich schon einmal Gedanken darüber gemacht, dass Sie möglicherweise die Kosten des gesamten Verfahrens tragen müssen?“

Für Cecile Lecomte ist das jedoch nicht das Thema. „Wirtschaftliche Interessen stehen bei mir nicht im Vordergrund“, ließ sie den Vorsitzenden wissen. Und ihr Anwalt wies darauf hin, dass mit dem Verfahren ja gewissermaßen Neuland betreten werde, vor allem bei der Frage, ob es sich bei der „Feldbefreiung“ 2008 in Westheim (Lkr. Kitzingen) um einen „rechtfertigenden Notstand“ gehandelt habe.

Von unserem Mitarbeiter Torsten Schleicher
    
    

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