publiziert: 09.08.2012 19:22 Uhr
aktualisiert: 10.08.2012 16:05 Uhr
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Schrift vergrößern Text    Schrift verkleinern Text GEMÜNDEN/LOHR
Gericht stellt Verfahren gegen Pfleger ein

Straftäter erhielten Freigang auf Wunsch – Verhandlungen zu schwereren Vorwürfen stehen aus

Die vor dem Amtsgericht Gemünden wegen des Vorwurfs der Gefangenenbefreiung laufende Verhandlung gegen einen 51-jährigen Krankenpfleger der Lohrer Bezirksklinik für forensische Psychiatrie endete am Donnerstag mit einer Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage von 400 Euro.

Ein wegen des gleichen Vorwurfs laufendes Verfahren gegen eine 53-jährige Krankenpflegerin setzte das Gericht hingegen für einige Wochen aus. Der Amtsarzt hatte die Frau wegen ihres psychischen Zustands für verhandlungsunfähig erklärt.

Die juristische Aufarbeitung der Vorgänge, die sich im Herbst 2008 in der gefängnisähnlich gesicherten Einrichtung laut Zeugenaussagen abgespielt haben, dürfte jedoch noch deutlich länger dauern. Denn die Vorwürfe gegen den 51-Jährigen und die 53-Jährige sind noch die harmlosesten, die im Raum stehen. Gegen fünf weitere Klinikmitarbeiter stehen Verhandlungen noch aus.

Die Aussagen zweier als Hauptbelastungszeugen auftretenden Straftäter, die zum fraglichen Zeitraum als Patienten in der Klinik therapiert wurden, ließen vor Gericht erahnen, dass in der Einrichtung des Maßregelvollzugs die Sicherheitsregeln offenbar alles andere als konsequent vollzogen wurden. So sagten beide Zeugen aus, dass sie die Pflegekräfte quasi nur um einen Freigang bitten mussten, um über Monate hinweg entgegen der jeweiligen Lockerungsstufe immer wieder durch sämtliche Sicherheitsschleusen hindurch in Freiheit zu gelangen, beispielsweise um die Familie zu treffen.

Dabei hätten die Pflegekräfte die Stationstüre aufgesperrt und die als Patienten untergebrachten Straftäter gehen lassen. An der Hauptpforte der von hohen Stacheldrahtzäunen umgrenzten Forensik habe es danach keine weitere Kontrolle mehr gegeben.

„Aber haut bloß nicht ab“, gab einer der ehemaligen Patienten die Aufforderung eines Pflegers wieder, den unerlaubten Ausgang bitte nicht zur Flucht zu nutzen. Einer der beiden Zeugen sprach sogar davon, regelrecht gefragt worden zu sein, ober er „nicht auch mal raus will“. Zur Flucht wurde freilich keiner der Freigänge genutzt. In sämtlichen Fällen kehrten die „befreiten Gefangenen“ wie vereinbart nach rund einer halben Stunde wieder in die Klinik zurück.

Wann die Freigänge genau stattfanden, konnten die Ex-Patienten nicht mehr sagen, als Zeitraum nannten sie September bis November 2008. Staatsanwalt und Richter ließen angesichts der Aussagen der Zeugen deutlich erkennen, dass sie keine Zweifel am grundsätzlichen Wahrheitsgehalt der Schilderungen haben. Nachdem der Richter eindringlich auf mögliche Folgen einer Verurteilung hingewiesen hatte, ging der Angeklagte schließlich auf das vom Staatsanwalt zuvor gemachte Angebot der Einstellung gegen eine geringe Geldauflage ein.

Ob die noch ausstehenden Fälle der fünf anderen Klinikmitarbeiter einen ähnlichen Ausgang nehmen, ist ungewiss. Die Vorwürfe wiegen zum Teil ungleich schwerer. So schilderte einer der Zeugen, von einem Pfleger mit dessen Privatwagen nach Hause gefahren und dort mehrere Stunden mit der Ehefrau allein gelassen worden zu sein.

Daneben habe ihm der Pfleger in größerem Stil Werkzeug „abgekauft“, freilich ohne den vereinbarten Kaufpreis auch nur annähernd zu bezahlen. Einer der Zeugen gab gar an, dass ihm ein Mitarbeiter der Stationsleitung Vergünstigungen im Forensik-Alltag versprochen habe, wenn er ihm günstig Brennholz besorge. Wann diese Fälle vor Gericht verhandelt werden, steht noch nicht fest.

jun
    
    

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»Alle 9 Kommentare anzeigen Die neuesten Kommentare

mdeeg (1439 Kommentare) am 10.08.2012 17:20

Unsinnige Kommentare.

Aufgrund der Erfahrungen, die ich aufgrund Freiheitsberaubung im Amt (an solche angezeigt, u.a. EGMR 1033/12) seitens der Staatsanwaltschaft und eines in diesem Zusammenhang stehenden Fehlgutachten UNSCHULDIG von August 2009 bis März 2010 in der Forensik verbringen musste, kann ich insoweit beruhigen:

"Sicherheitsmängel" gibt es nicht - "Freigang" ist absoluter Alltag, die Mehrzahl der Insassen - die darüberhinaus zum Teil aufgrund völlig überzogenen Justizgebarens bspw. wegen Bewährungsverstössen, Hausfriedensbruch und ähnlichen sich auf diesem Niveau bewegenden Delikten über Jahre dort untergebracht sind - stellen weder für sich noch für andere eine "Gefahr" dar.

Das größte Problem ist m.E. das Unwissen, das in der Öffentlichkeit besteht - eine Mischung aus kalkuliertem Schüren von Ängsten und Vorurteilen.

Die Pfleger sind hier sehr viel näher dran an der Realität, das ist alles!
(1)
lohrermopper (318 Kommentare) am 12.08.2012 19:40

alle Unschuldig ....

ja, ja,
...die Gefängnisse und die Forensik sind voll von Unschuldigen, Justizirrtümern und von aufgrund völlig überzogenen Justizgebarens Verfolgte.
;-)
Wer selbst Opfer von Straftätern geworden ist oder Süchtige in der Verwandtschaft hat, weiß, wie solche Menschen andere manipulieren können.
Auch Pfleger, die dadurch einem enormen Druck ausgesetzt sind und tatsächlich dadurch "sehr nahe an der Realität" sind. Vielleicht zu oft zu nahe.
In den Medien wird immer noch viel zu viel über Täter berichtet, viel zu wenig jedoch über die Opfer. Diese werden nur am Rande erwähnt. Was diese Menschen durchmachen ....
(1)
mdeeg (1439 Kommentare) am 12.08.2012 20:38

Ironie ist hier völlig fehl am Platz!

Prävention im Sinne von Opferschutz wir dnur dadurch erreicht, indem man sich endlich mit Ursachen, Tätern und den Fehlern beschäfitgt. Alles andere ist Populismus!

Und ja: ..."die Gefängnisse und die Forensik sind voll von Unschuldigen, Justizirrtümern und von aufgrund völlig überzogenen Justizgebarens Verfolgte."

Das kann ich Ihnen versichern!
(0)
lohrermopper (318 Kommentare) am 14.08.2012 10:04

das mag sein, aber ...

Prävention ist doch noch größerer Populismus !

Wo und Wann soll Präventaion beginnen ? Und wer soll das tun ?
Sollen Grundschullehrer oder Kindergärtner entscheiden: "Das Kind ist auffällig, das wird mal Drogensüchtig, das um seine Sucht zu befriedigen andere Leute beraubt" ?
Oder: "Das Kind schreibt mit der linke Hand und gehört deshalb in eine Sonderschule. Aus dem wird eh' blos ein Taugenix" (das war übrigens bis Ende der 60er Jahre Jahre an den Knaben- und Mädchenschulen Bayerns ein übliches Vorgehen).
Und dann ? Die Kinder vorsorglich wegsperren oder**********? Sowas hatten wir schon.

Oder wie stellst Du dir das vor?

Die Ursachen sind schnell gefunden: Neid, Eifersucht, Hass, zu viele oder zu hohe Bedürfnisse, Drogen. Vielleicht noch Gruppenzwang.

Wenn ich mich nicht täusche, sind in der Forensik kranke Menschen untergebracht.
Deshalb sagt man auch, dies sind Patienten, oder ?
(0)
closs (1765 Kommentare) am 10.08.2012 18:06

ICh habe mit einigen Bekannten gesprochen,

die die Umstände in solchen Anstalten kennen. Deshalb: Absolute Zustimmung.

Man handelt absolut verantwortlich im Sinne der Sache, kann aber eins drauf kriegen, wenn jemand ein Süppchen drauf kocht.

Das ist so ähnlich, wie wenn man verdiente Mitarbeiter loswerden will und in 5 Jahre alten Spesenabrechnungen rum wühlen lässt - findet man meistens Kleinigkeiten. Da es aber juristisch den Begriff "Kleinigkeit" nicht gibt, sondern nur objektive Tatbestandsbezeichnungen, kommt dann sowas raus.

Obwohl das hier ein ganz anderer Fall ist als der Kremmler-Fall in Wü: In beiden Fällen scheint mir an der Realität vorbei geurteilt zu werden.
(1)
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