aktualisiert: 03.02.2012 20:17 Uhr
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GEMÜNDEN
Jäger-Klage vom Tisch: Joggen im Wald immer erlaubt
Amtsgericht weist die Klage eines Jägers ab
Joggen im Wald bleibt uneingeschränkt erlaubt. Am Freitag wies das Amtsgericht Gemünden (Lkr. Main-Spessart) die Klage eines Jagdpächters ab, der einer Marathonläuferin unter Androhung von bis zu 250 000 Euro Ordnungsgeld verbieten lassen wollte, zu bestimmten Zeiten seine Reviere bei Gemünden zu durchlaufen.
Sich jederzeit und frei im Wald bewegen zu dürfen, sei ein Grundrecht und mehrfach höchstrichterlich über das Jagdausübungsrecht gestellt, hatte der Zivilrichter bereits in der Verhandlung am Mittwoch erklärt (wir berichteten am Donnerstag).
Der Jagdpächter kündigte an, seinen Anwalt (Enno Piening, Vizepräsident des Bayerischen Jagdverbands) zu wechseln und gegen das Urteil Berufung einzulegen. Er habe nichts gegen Spaziergänger und Sportler im Wald, wolle aber beweisen, dass die Joggerin absichtlich seine Jagd stört; nur ihretwegen könne er die vorgegebenen Abschusszahlen nicht erreichen.
Einschränkungen des Jagdausübungsrechts durch die Landwirtschaft oder das Erholungsbedürfnis von Menschen müsse ein Jäger hinnehmen, hatte der Gemündener Richter ausgeführt. Eine systematische Störung mit nachhaltiger Vergrämung des Wildes sei allerdings nicht statthaft.
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»Alle 19 Kommentare anzeigen Die neuesten Kommentare
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lobi (148 Kommentare) am 07.02.2012 06:31
nicht alleineso hoffte ich beim Durchlesen, dass dieser Jäger eine Einzelerscheinung sei.Nein, am Sonntag selbst erlebt in Birkenfeld MSP. Ich verstehe die Jägerschaft nicht, sie wissen doch um der Rufschädigung, die durch solche Leute passiert, dass sie diese nicht aus der Jagdgenossenschaft ausschließen. |
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Groschi (412 Kommentare) am 05.02.2012 12:24
Gut sowir leben nicht mehr in den 1950ern/60ern der Heiamtfilme, wo der Jäger der unumschränkte Herrscher des Waldes war und über alle darin sich befindlichen lebewesen bestimmen konnte. Wie oft mag diesem Typus des Jägers der Zeigefinger gejuckt haben? Hunde werden schon mal auch an der Leine bzw. in unmittelabrer Nähe der Halter abgeknallt - solche Fälle sind bekannt. Bei Menschen traut er sich das wneigstens nicht. Pardon, Jäger sind mir als Kulturwesen des 21. Jh. etwas suspekt. |
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mayer1 (135 Kommentare) am 05.02.2012 11:10
Ich wünsche der Joggerin eine Erbschaft, ....und zwar 100 Hektar Wald, die sie bewirtschaften muß und nicht verkaufen darf. |
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rid.cully (220 Kommentare) am 04.02.2012 20:28
Bin zwar kein freund der Jagdaber die Kommentare hier sind einfach nur reflexhaft und z. T. hirnabgeschaltet. Einfach aber rate trotzdem, mal den Artikel nochmal durchlesen ... die "vorgegebenen Abschusszahlen" sind gesetzlich vorgegeben, d. h. ihm steht Ärger ins Haus, wenn er das nicht schafft. Der Mann will offenbar nicht das Joggen an sich im Wald verbieten lassen, sondern hat mit dieser einen Joggerin ein Problem - wenn die in Sachen Jagd auch so eindimensional denkt wie die meisten hier, ist eine absichtliche Vergrämung ja nicht gerade undenkbar ... Tipp: schnell mal nach Bundesjagdgesetz und Bay. Jagdgesetz googeln, da wird dann manches klarer. |
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easton (8 Kommentare) am 05.02.2012 08:40
deeskalationdann hätte er ihr auch aus dem weg gehen können um sie ins leere laufen zu lassen.so wird in seinem revier mit sicherheit ein antijagdtourismuss einsetzen. da ich persönlich sehr oft und lange im wald bin,fällt mir die aroganz und selbstherrlichkeit der jäger immer stärker auf.wir sind schon zweimal aus versehen beschossen worden und das aus einer entfernung von 100m mit unterschallschrottmunition,welche um uns herum einstreute-auf freien feld . bei der beschwerde über diesen vorfall ernteten wir nur ein verschmitztes lächeln und blöde sprüche! |
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