publiziert: 29.05.2009 18:13 Uhr
aktualisiert: 29.05.2009 18:42 Uhr
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Millionenschaden bei der WVV: Haftet niemand für das Swap-Desaster?

Politik wie Strafverfolger tun sich schwer bei Suche nach Verantwortlichen

Wer haftet für den Millionenschaden, der der Würzburger Verkehrs- und Versorgungs-GmbH (WVV) und damit der Stadt durch Zinsspekulationen entstanden ist? Erste Kommentare nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg (OLG) lassen vermuten, dass der Bürger der Dumme ist. Mit Vorgeschichte zum Swap-Desaster.

Durch Spread-Ladder-Swaps entstanden der Stadtwerke AG und der Heizkraftwerk GmbH, Töchter der WVV, 2005 Verluste von 4,1 Millionen Euro. Nach dem OLG-Urteil bekommen sie vom Anbieter der Swaps, der Deutschen Bank, keinen Cent zurück. Denn die Verantwortlichen der WVV gingen die Risiken sehenden Auges ein.

    
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Würzburgs Oberbürgermeister Georg Rosenthal hält nichts von „voreiligen“ Schuldzuweisungen an die damaligen WVV-Geschäftsführer und den Aufsichtsrat. Die juristischen Hürden für Schadensersatzforderungen nennt er „extrem hoch“. Das verwundert, denn in den Urteilsgründen heißt es, dass die maßgeblichen Entscheidungsträger der WVV ein geradezu demonstratives Desinteresse am Spekulationsverbot erkennen ließen. Das gilt jedenfalls für Kommunen, unklar ist, ob es auch privatrechtlich organisierte Kommunalunternehmen bindet.

Das OLG stellt auch fest, die Entscheider der WVV hätten wiederholt und bewusst die eigenen Wirtschaftsprüfer übergangen. Ist das vielleicht ein Ansatzpunkt für Schadensersatzforderungen? OB Rosenthal denkt offenbar nicht daran, die Schuldigen in Würzburg zu suchen. Stur wiederholt er, die Deutsche Bank dürfe nicht ungeschoren davonkommen – nach dem OLG-Urteil offensichtlich Wunschdenken.

Rosenthal ist ist seit Juni 2008 Vorsitzender des Aufsichtsrates der WVV. Der Bundesgerichtshof (BHG, AZ: II ZR 175/95) verpflichtet Aufsichtsratsmitglieder, Schadensersatzansprüche gegenüber Vorstandsmitgliedern zu prüfen und zu verfolgen. Eine Pflicht, die erst in jüngster Zeit durch spektakuläre Fälle einem breiteren Publikum bekannt wurde: Siemens AG gegen Heinrich von Pierer, die Deutsche Telekom AG gegen Kai-Uwe Ricke und Klaus Zumwinkel.

Nur gewichtige Gründe des Gesellschaftswohls könnten gegen eine Rechtsverfolgung stehen, macht der BGH klar. Die Verflechtungen von Kommunalpolitik und Kommunalunternehmen sind damit sicher nicht gemeint. Man muss sich freilich vor Augen halten, wie eng das Beziehungsgeflecht in Würzburg einst war. Die früheren WVV-Geschäftsführer Herbert Wolf (SPD) und Karl-Heinz Utschig (CSU) waren zuvor Fraktionschefs im Stadtrat.

Noch ein Umstand spricht dagegen, dass man sich im Rathaus entschließt, die verzockten Millionen mit juristischen Mitteln einzutreiben: die WVV wird gehätschelt, sie ist und bleibt die Melkkuh für den Stadtkämmerer. Die intensive Suche nach Verantwortlichen fürs Swap-Desaster stört möglicherweise die Harmonie.

Derlei Überlegungen muss ein Leitender Oberstaatsanwalt nicht anstellen. Clemens Lückemann hatte die WVV-Oberen nach Bekanntwerden des Millionenschadens schnell entlastet. Er sehe keinen Anlass für Ermittlungen, hieß es schon im Oktober 2006. Dann ließ Lückemann doch „vorermitteln“, stellte das Verfahren ein, nahm es wieder auf, stellte es erneut ein. Nach dem Urteil von Bamberg prüft der „Leitende“ ein drittes Mal, ob er ermitteln soll. Das werde „noch etwas dauern“, teilte er am Donnerstag mit.

Lothar Gutsche bringt das in Rage. Der Mathematiker aus Zell bei Würzburg ist Vize-Vorsitzender von „Cleanstate“, einer Initiative, die nach eigenen Angaben gegen Kriminalität, Korruption und Vetternwirtschaft kämpft. Gutsche hat mehrmals – wenngleich erfolglos – Beschwerde gegen Einstellungsverfügungen eingelegt. Die Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftskriminalität habe sich überhaupt nicht mit den Paragrafen des Aktien- und GmbH-Rechts auseinandergesetzt, kritisiert er.

Gutsche glaubt an „Begünstigung von Politikern durch Vertuschung“ und sieht bei Clemens Lückemann „Abhängigkeiten“. Personen, die einst mit Lückemann in der Würzburger CSU Karriere machten, waren später Entscheider. Mit dem früheren Stadtwerkedirektor Karl-Heinz Utschig etwa saß Lückemann vier Jahre gemeinsam im Vorstand des Kreisverbandes Würzburg-Stadt.

Gutsche weiß, dass Lückemann nicht persönlich ermittelt, kennt aber dessen Weisungs- und Dienstaufsichtsrecht. Sein Fazit: Für die Gewaltenteilung und das Legalitätsprinzip ist es nicht akzeptabel, wenn ein „derart befangener“ Leitender Oberstaatsanwalt wie Clemens Lückemann beziehungsweise die von ihm geleitete Behörde gegen CSU-Größen in Politik und WVV-Konzern ermitteln soll.

Von unserem Redaktionsmitglied tilman toepfer
    
    

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