aktualisiert: 08.12.2010 17:56 Uhr
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SCHWEINFURT/KATZENBACH
Mord von Katzenbach: Lebenslang für Ehemann
Dirk Höfer muss für den Mord an seiner Frau lebenslang büßen
Der Kfz-Mechaniker habe eine „Straße der Zerstörung hinterlassen“ und den vier Kindern – im Alter von fünf bis neun Jahren – die Mutter und das Elternhaus genommen. An der Schuld werde er „sein Leben lang zu tragen haben“, sagte Ott. Höfer blickte dabei starr auf den Boden und zitterte wie an so vielen Prozesstagen zuvor am ganzen Körper.
Die vier Kinder und die steten finanziellen Engpässe seien für Simone nicht der Grund gewesen, sich von ihrem Mann zu trennen. Im Gegenteil, sie habe diese Belastungen mit Bravour bewundernswert gemeistert, verbeugte sich die Vorsitzende noch einmal vor dem Opfer.
Es seien vielmehr Höfers unentwegte Lügen und seine Unzuverlässigkeit gewesen, an denen sie verzweifelt sei. Nach ersten Trennungsgedanken wegen eines Seitensprungs ihres Mannes zwei Jahre zuvor habe Simone deshalb beschlossen, sich endgültig zu trennen. Höfer habe sich mit der Nachricht, die sie ihm am 26. Dezember 2009 verkündete, „nur äußerlich abgefunden“.
Er habe Angst gehabt, verlassen zu werden. Das sei aber nur ein Teilaspekt gewesen. Der ehemalige DDR-Spitzensportler habe es vor allem als ungerecht empfunden, dass Simone mehr Geld zur Verfügung gestanden hätte. Seine Versuche, sich „arm zu rechnen“, zeigten seine Egozentrik und Charaktermängel.
Für das Schwurgericht stand fest, dass der Angeklagte entgegen seiner Einlassung gegen Mitternacht ein Messer in der Küche holte mit dem festen Vorsatz, Simone zu töten. Ihm sei „sehr bewusst“ gewesen, dass seine bereits im Bett liegende, von ihm abgewandte Frau nicht damit rechnete, dass der Mann, mit dem sie acht Jahre verheiratet war, vier Kinder hatte und der nie gewalttätig war, ihr ein Messer mit Wucht sechs Zentimeter tief in den Hals rammt.
„Simone war arg- und wehrlos“, sagte Ott. Es habe keinerlei Anzeichen eines Abwehrkampfes gegeben. Höfer habe seine Frau nicht nur verletzten wollen, er habe sie heimtückisch getötet und nicht wie er dem Gericht erklärte, wegen eines verweigerten weiteren Gesprächs. Es habe gar keines mehr stattgefunden, sagte Ott. Höfer selbst habe das nach der Tat einem Freund gegenüber gebeichtet. Das Schwurgericht ging entgegen der Auffassung von Ankläger Joachim Hein davon aus, dass der trockene Alkoholiker vorher drei 0,3-Liter-Flaschen Bier getrunken hat. Seine Schuldfähigkeit sei aber durch die errechneten 0,5 Promille zur Tatzeit nicht gemindert gewesen.
Gegen eine Tat im Affekt, wie die Verteidigung ausführte, spreche auch Höfers Verhalten nach der Tat: als er das Messer säuberte, 1200 Euro einsteckte und das Schlafzimmer absperrte, damit die Kinder nicht ihre tote Mutter finden, so Ott. Ihnen hinterließ Höfer nach dem Mord im Computer, an dem er noch kurz vor der Tat in Flirtseiten surfte, diese Nachricht: „Liebe Kinder, Ich liebe Euch, ihr werdet die Sache nie verstehen, Papa hat nur das Beste gewollt.“
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Die neuesten Kommentare
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gauni2002 (1085 Kommentare) am 21.10.2010 12:07
lebenslang?...jetzt braucht er keine angst mehr um sein einkommen mehr zu haben, immerhin hat er das privileg, sich auf staatskosten durchschnorren zu können.schlecht eben für die kids, dass die keinen ernährer mehr haben und auch kein einziges elternteil. dafür ist selbst lebenslänglich eine viel zu milde strafe... |
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fam. feuerstein (2510 Kommentare) am 21.10.2010 03:21
Unbegreifliche Abgründemöge Gott der armen Frau und dem Mörder gnädig sein. |
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