publiziert: 31.08.2010 18:53 Uhr
aktualisiert: 31.08.2010 19:11 Uhr
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Plakate zum Jackpot müssen weg

Lotto-Annahmestellen dürfen nicht werben

Sechs Mal in Folge schon tippte kein Spieler die sechs Richtigen samt Superzahl. Am vergangenen Samstag hatten zwar drei Lottospieler alle richtigen Felder angekreuzt – allein, ihnen fehlte die entscheidende Superzahl. Der Jackpot, so meldet die Staatliche Lotterieverwaltung Bayern, ist damit vor der Auslosung heute auf rund zwölf Millionen Euro geklettert. Und wie es bei Jackpots in zweistelliger Millionenhöhe so ist: Es wird rege gespielt.

In den Annahmestellen aber ist der Ärger groß: Sie dürfen keine Zwölf-Millionen-Plakate ins Schaufenster hängen und müssen ihre Jackpot-Aufsteller von der Straße holen. Am Montag schickte die Staatliche Lotterieverwaltung Bayern ein Fax an alle 3800 Annahmestellen und 28 Bezirksstellen im Freistaat. Darin werden die Lotto-Läden aufgefordert „unverzüglich alle Jackpot-Plakate abzuhängen und bis auf weiteres auf jegliche schriftliche Jackpotinformation zu verzichten“.

Missverhältnis zu Warnhinweisen

Wieso das? Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V. hat beim Landgericht München I einen Bestrafungsantrag eingereicht. Nach dem Glücksspielstaatsvertrag sind gezielte Anreize oder Ermunterungen zur Teilnahme an der Lotterie verboten. Mögliche Millionen-Gewinne dürfen nicht plakativ beworben werden. „Nach unserer Einschätzung wurde in der Breite dagegen verstoßen“, sagt Rechtsanwalt Andreas Ottofülling vom Münchner Büro der Wettbewerbszentrale. Bei Überprüfungen in mehreren Städten sei den Wettbewerbshütern wiederholt ein „massives Missverhältnis zwischen der plakativen Bewerbung der Jackpot-Summe“ und den Hinweisen zu Altersbegrenzung, geringen Gewinnchancen und Suchtgefahr aufgefallen.

Warnung aus München

„Aus Vorsichtsgründen haben wir die Jackpot-Werbung komplett eingestellt“, sagt Bernhard Brunner, Sprecher der Staatlichen Lotterieverwaltung. „Wir gehen auf Nummer sicher.“ Auch in den U-Bahnen werde es bis auf Weiteres keine Jackpot-Hinweise auf den Info-Bildschirmen geben. „Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass diese Regelungen strikt einzuhalten sind“, heißt es im Rund-Fax aus München. Die Bezirksstellen würden „die unmittelbare Befolgung unseres Verbotes“ überprüfen.

Den Betreibern der Annahmestellen bleibt – wollen sie keinen Ärger riskieren – erst einmal nichts übrig, als die Tafeln mit den „Zwölf Millionen“ abzuhängen. „Derzeit wird geprüft, wie wir zukünftig die Jackpotwerbung gestalten“, so Regierungsdirektorin von Lotto Bayern. „Ordnungsmittelverfahren ziehen sich relativ lange hin“, sagt Andreas Ottofülling von der Wettbewerbszentrale.

(nat)
    
    

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Die neuesten Kommentare

menschenkind (826 Kommentare) am 01.09.2010 18:26

oh diese wettbewerbshüter,...

jahrelang war dies so, dass wenn der lottojackpot sehr hoch war die tafeln schon weit zu sehen waren und man freute sich insgeheim, doch, dass kein anderer den jackpot geknackt hat und man vielleicht doch mal ein bißchen glück hat um ihn zu knacken. hoffentlich spielt keine von diesen wettbewerbshüterfuzis lotto, dies wäre ja der gipfel der frechheit. traurig
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