publiziert: 11.07.2011 19:22 Uhr
aktualisiert: 11.07.2011 19:23 Uhr
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Rinder statt Schweine

Überraschende Wende im Rechtsstreit um Stall am jüdischen Friedhof in Willmars
  • Der jüdische Friedhof bei Willmars: Die Anlage ist mit 5000 Quadratmetern und über 1400 Gräbern die zweitgrößte in Unterfranken.. Friedrich
    Foto: H
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Der gordische Knoten scheint durchschlagen. Im schlagzeilenträchtigen Rechtsstreit um einen Schweinemaststall in der Nähe eines jüdischen Friedhofs im unterfränkischen Willmars ist entgegen der Redewendung vom „dicken Ende“ überraschend und auch unerwartet das Signal für ein friedliches Ende gekommen. Aus dem Mastbetrieb, der ursprünglich für 1500 Schweine, später reduziert auf 1000 Tiere ausgelegt war, könnte nun ein Betrieb mit Rinderhaltung entstehen. Mit dem Wechsel der Tierart – Rind statt Schwein, das bei Juden als unrein gilt – wäre der Weg frei für eine gütliche Einigung. Und der Aussicht, dass jahrelanger Zank und Streit mit gegenseitigen Anfeindungen in dem kleinen Dorf der Vergangenheit angehören.

Zum Abschluss eines einhalbstündigen Ortstermins, der die Richter des 9. Senats des Bayerischen Verwaltungsgerichtsgerichtshofs von München aus am Montag in den Rhön-Grabfeldkreis geführt hatte, ließ Rechtsanwalt Manfred Mohr die Katze aus dem Sack: „Wir wollen es nicht auf Spitz auf Knopf ankommen lassen und bieten eine Einigung an. In der Form, dass die Tierart gewechselt wird“, brachte er seitens der Landwirtsfamilie als Überlegung ins Spiel. Die damit nach den Worten ihres Anwalts „Mut besitzt“ – und einer weiteren Verlängerung des Rechtsstreits einfach überdrüssig war. Er und seine Mandanten hätten keine Lust, bis zum Letzten zu streiten, sprich bis zu einer möglichen Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig zu gehen, ließ Rechtsanwalt Mohr wissen.

„Ihre Überlegungen höre ich mit Freude“, entgegnete Josef Schuster, Präsident des Landesverbands der der Israelitischen Kultusgemeinden in Bayern und Vizepräsident des Zentralrats der Juden. Der Bau des Schweinemaststalls in Sichtweite des denkmalgeschützten Friedhofs wäre laut Schuster als Affront zu werten gewesen und einer Schändung des jüdischen Friedhofs gleichgekommen. Mit der Rinderhaltung gibt es von Seiten der Israelitischen Kultusgemeinden „kein Problem“, so Kyrill-Alexander Schwarz als Anwalt des Landesverbands. Er begrüßte den Vorschlag, um den lange schwelenden Konflikt zu entschärfen. „Das wäre ein schöner Weg für eine gütliche Einigung“, so der Professor für öffentliches Recht an der Universität Würzburg.

„Es gibt wichtigere Dinge als der Prozess – nämlich die Befriedung.“

Manfred Mohr, Rechtsanwalt der Landwirtsfamilie

Die überraschende Wende hatte der Vorsitzende Richter des 9. Senats des Verwaltungsgerichtshofs, Alexander Pappenheim, durch seine gründliche und intensive Besichtigung vor Ort – die Standpunkte beider Seiten einbeziehend – vorbereitet, ohne auf dieses Ergebnis zunächst hoffen zu können. Umso erfreuter zeigte er sich am Ende. „Das höre ich gerne.“ Waren zu Beginn des Ortstermins die Fronten zwischen den Parteien noch verhärtet, so haben die Annäherungen abseits der Besichtigungslinien offensichtlich die starren Haltungen aufgeweicht. Rechtsanwalt Mohr nannte es „das Gewispere zwischen den Parteien“.

Hatte der Vorsitzende Richter die mündliche Verhandlung in München für den 12. September angesetzt, könnte der Einigungsweg nun wesentlich kürzer werden. Der Einigungsvorschlag könnte mit den entsprechenden Modifikationen im Vorbescheid mit Blick auf die Rinderhaltung in Kürze dem Gericht vorliegen. Auch ohne mündliche Verhandlung wäre dann vom 9. Senat der Beschluss zu fassen, der eine leidige Streitsache aus der Welt schafft. Wie sagte doch Manfred Mohr: „Es gibt wichtigere Dinge als der eigentliche Prozess – nämlich die Befriedung.“ Und alle nickten gefällig bei diesem „Wort zum Montag“.

Von unserem Redaktionsmitglied Georg Stock
    
    

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Die neuesten Kommentare

rid.cully (220 Kommentare) am 12.07.2011 09:24

Eigentlich nicht ...

... diesen Anspruch der "Sichtweite" würde ich jedem als "frech" ankreiden. Sollte der Hof eine Riesenschwein als Werbefläche in Sichtweite des Friedhofs planen, dann würde ich meine Meinung wahrscheinlich revidieren. Ich finde jedoch den Anspruch, der hier abgeleitet wird, als sehr bedenklich, in sich intolerant und von einer säkularen Gesellschaft zurückzuweisen. Sicher gibt es Fälle, in denen die Sichtweite ein Kriterium sein mag (Sexistische Werbetafeln und Nähe zu Schule/Kindergarten o. ä.). Auf einen Friedhof die Sichtweite anzuwenden, ist einfach dreist und eine zu hohe Anforderung an die Religionstoleranz. Zumal die Sichtweite von Toten - auch jüdischen Glaubens - doch ziemlich eingeschränkt sein dürfte ... Stellen Sie sich einmal vor, was konservative Pfarrer oder Imame da alles verlangen könnten ...
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aithir (296 Kommentare) am 12.07.2011 09:15

Die religiöse Diskriminierung und Diffamierung

dieser nützlichen und leckeren Tiere muß endlich enden, religiösen Extremisten darf man nicht nachgeben. Das ist jüdischer Extremismus, das ist ein Angriff auf die Menschen-rechte, welcher die barbarischen Vorurteile einer Religion über die Freiheit des Individuums stellt.
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christel2 (451 Kommentare) am 11.07.2011 23:12

an rid.cull: Einfach nur frech?

ja, das finde ich Ihren Beitrag bzw. Kommentar. [...]

Ein Teil des Kommentars wurde gelöscht. Die Multimedia-Redaktion.
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rid.cully (220 Kommentare) am 11.07.2011 21:49

Geht's noch?

... in Sichtweite??? Affront? Das Ansinnen von Herr Schuster ist wohl eher der Affront ... an eine weitgehend säkulare Gesellschaft. Geruchsbelästigung? OK. Lärmbelästigung? OK. Sichtweite? ... einfach nur frech.
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