publiziert: 01.03.2013 17:28 Uhr
aktualisiert: 01.03.2013 18:53 Uhr
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UMEÅ/BAD KISSINGEN
Tödlicher Sex: Zehn Monate Haft für Schweden
Zehn Monate muss ein Schwede in Haft, weil seine Partnerin aus dem Landkreis Bad Kissingen bei Sadomaso-Sexspielen starb. Das Gericht warf dem Mann Rücksichtslosigkeit vor. Es bezog aber auch die ursprüngliche Zustimmung der Frau mit ein.
Nach dem Tod einer bayerischen Studentin bei Sadomaso-Sex in Schweden hat ein Gericht ihren Partner zu zehn Monaten Haft verurteilt. Es begründete die Strafe am Freitag mit Körperverletzung, machte den 31-Jährigen aber entgegen dem Antrag der Staatsanwaltschaft nicht für den Tod der Frau im vergangenen Oktober verantwortlich. Die Anklägerin Åsa Jansson hatte fünf Jahre Haft verlangt.
Die etwa drei Jahre jüngere Frau aus dem unterfränkischen Landkreis Bad Kissingen stand bei den Sex-Rollenspielen, die tödlich ausgingen, unter Drogeneinfluss - so wie ihr Partner auch. Bei der Obduktion der Leiche wurden Hinweise auf zahlreiche Stockschläge gefunden. Als Todesursache nannte das Gericht die Folgen von Atemnot bei der zeitweise wahrscheinlich auch geknebelten Frau. Es begründete die Verurteilung wegen Körperverletzung mit den von Gutachtern festgestellten Spuren von „mindestens 123 Schlägen“ mit einem Stock.
Diese Gewalt sei „ungewöhnlich rücksichtslos“ gewesen, weil sie der Mann gegen eine Frau ausgeübt habe, die „sichtlich durch (die Droge) Etylfenidat beeinträchtigt war (...) und sich in einer Lage befand, in der sie nichts mehr sagen oder sich sonstwie verteidigen konnte“.
Das Gericht sah es aber nicht als erwiesen an, dass der Mann ihren Tod verursachte. Auszuschließen sei nicht, dass sie an den Folgen der von ihr und in geringerer Menge auch vom Mann eingenommenen Droge Etylfenidat gestorben sei, hieß es in der Urteilsbegründung.
Der Schwede hatte darüber hinaus große Mengen Alkohol getrunken. Er gab an, dass er sich an die Ereignisse der Nacht vom 19. auf den 20. Oktober in der nordschwedischen Stadt Umeå nur lückenhaft erinnern könne. Das Gericht erklärte, die Frau habe zugestimmt, dass der Mann als Teil seiner dominanten Rolle beim Sex Gewalt anwenden darf. Daher sei dies zunächst nicht rechtswidrig gewesen. Staatsanwältin Jansson sagte der Nachrichtenagentur dpa, sie sei „weder mit dem Strafmaß noch der Einordnung des Vergehens“ durch das Gericht zufrieden. Ob sie Berufung einlegen werde, sei aber noch nicht entschieden.
Das Gericht wies den Antrag der als Nebenkläger beteiligten Familie der Deutschen auf Schadenersatz für die ihr zugefügten psychischen Leiden zurück. Die Öffentlichkeit war von der Verhandlung komplett ausgeschlossen.
Nach dem Tod einer bayerischen Studentin bei Sadomaso-Sex in Schweden hat ein Gericht ihren Partner zu zehn Monaten Haft verurteilt. Es begründete die Strafe am Freitag mit Körperverletzung, machte den 31-Jährigen aber entgegen dem Antrag der Staatsanwaltschaft nicht für den Tod der Frau im vergangenen Oktober verantwortlich. Die Anklägerin Åsa Jansson hatte fünf Jahre Haft verlangt.
Die etwa drei Jahre jüngere Frau aus dem unterfränkischen Landkreis Bad Kissingen stand bei den Sex-Rollenspielen, die tödlich ausgingen, unter Drogeneinfluss - so wie ihr Partner auch. Bei der Obduktion der Leiche wurden Hinweise auf zahlreiche Stockschläge gefunden. Als Todesursache nannte das Gericht die Folgen von Atemnot bei der zeitweise wahrscheinlich auch geknebelten Frau. Es begründete die Verurteilung wegen Körperverletzung mit den von Gutachtern festgestellten Spuren von „mindestens 123 Schlägen“ mit einem Stock.
Diese Gewalt sei „ungewöhnlich rücksichtslos“ gewesen, weil sie der Mann gegen eine Frau ausgeübt habe, die „sichtlich durch (die Droge) Etylfenidat beeinträchtigt war (...) und sich in einer Lage befand, in der sie nichts mehr sagen oder sich sonstwie verteidigen konnte“.
Das Gericht sah es aber nicht als erwiesen an, dass der Mann ihren Tod verursachte. Auszuschließen sei nicht, dass sie an den Folgen der von ihr und in geringerer Menge auch vom Mann eingenommenen Droge Etylfenidat gestorben sei, hieß es in der Urteilsbegründung.
Der Schwede hatte darüber hinaus große Mengen Alkohol getrunken. Er gab an, dass er sich an die Ereignisse der Nacht vom 19. auf den 20. Oktober in der nordschwedischen Stadt Umeå nur lückenhaft erinnern könne. Das Gericht erklärte, die Frau habe zugestimmt, dass der Mann als Teil seiner dominanten Rolle beim Sex Gewalt anwenden darf. Daher sei dies zunächst nicht rechtswidrig gewesen. Staatsanwältin Jansson sagte der Nachrichtenagentur dpa, sie sei „weder mit dem Strafmaß noch der Einordnung des Vergehens“ durch das Gericht zufrieden. Ob sie Berufung einlegen werde, sei aber noch nicht entschieden.
Das Gericht wies den Antrag der als Nebenkläger beteiligten Familie der Deutschen auf Schadenersatz für die ihr zugefügten psychischen Leiden zurück. Die Öffentlichkeit war von der Verhandlung komplett ausgeschlossen.
(dpa)
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Mehr (391 Kommentare) am 04.03.2013 20:05
Wie krank sind denn eigentlich noch Menschen?Gibt es noch eine Steigerung?Reicht "normaler" Sex nicht? Alkohol - Drogen - und dann noch diesen Kick? Abartig! Wer mit so einem für mich nicht nachzuvollziehenden Mist einverstanden ist, der will es eben so. Das ist dann der Preis dafür.
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