aktualisiert: 06.01.2010 19:59 Uhr
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WÜRZBURG
Vier Jahre Haft für Autofahrer: Radler gerammt und fast zu Tode geprügelt
Vor dem Würzburger Amtsgericht musste sich am Dienstag ein Mann verantworten, der vor vier Monaten im Landkreis Kitzingen auf einen Radler eingeprügelt hatte, den er zuvor mit seinem Auto gerammt und dabei schwer verletzt hatte. Das Gericht ahndete diese Brutalität mit vier Jahren Haft.
Der Drogen- und tablettenabhängige 42-Jährige hat ganz eigene Ansichten darüber, was ihn – zum 18. Mal in seinem Leben – mit dem Gesetz in Konflikt brachte: Er habe auf dem Gemeindeverbindungsweg bei Gerlachshausen (Lkr. Kitzingen) sein Auto gestoppt, um eine Joggerin auf der einen Seite vorbei zu lassen und den Radfahrer auf der anderen. Da habe ihn der Radler grundlos beschimpft und mit der Faust gedroht.
Er wollte ihn angeblich nur zur Rede stellen, wendete und jagte dem Radler nach. Der sei in Schlangenlinien gefahren, um das Auto nicht vorbei zu lassen. Schließlich sei es unbeabsichtigt zur Kollision gekommen, worauf der athletische Autofahrer aus dem Wagen sprang. Aber nicht um dem gestürzten Radler zu helfen.
Er drosch mit einem Schlagwerkzeug auf ihn ein. „Ich war so in Rage, ich habe gar nichts gedacht“, sagt der Angeklagte. „Ich hab' halt überreagiert, da war mit Denken nix mehr drin.“ Anschließend fuhr er davon, ohne sich um den Verletzten zu kümmern. Und da ihm der Widerruf einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe nach einer Verurteilung in Kitzingen drohte, tauchte er unter. Zwei Wochen später wurde er – mit einer Kappe und einer Perücke getarnt – von der Kripo gefasst. Wo er sich verborgen hatte, will er nicht sagen.
Richterin Barbara Landgraf macht dem Angeklagten klar, dass sie seine Darstellung für „abwegig und nicht nachvollziehbar“ hält – und keinesfalls für ein Geständnis, das sich strafmildernd auswirkt. Gegen seine Version sprachen nicht nur die Schilderung des Opfers („Ich habe gedacht, mein letztes Stündlein hat geschlagen“) und der joggenden Zeugin, die ihn schimpfen hörte und hinter dem Radler herjagen sah. Bei der Überwachung diverser Telefone hörten Ermittler auch, er habe seiner Mutter erzählt: „Hätte ich eine Knarre gehabt, hätte ich ihn abgeknallt“.
Selbst im Prozess fand er kein Wort des Bedauerns für sein Opfer, das 14 Tage im Krankenhaus lag, wegen des schmerzhaften Oberschenkelhalsbruches nach vier Monaten immer noch hinkt und betont: „Er hat wie von Sinnen auf mich eingeschlagen. Ich hatte Todesangst. Ohne Fahrradhelm wäre ich nicht hier“.
Richterin Landgraf und ihre zwei Schöffen verurteilen den 42-Jährigen zur Höchststrafe, die sie verhängen dürfen: vier Jahre Haft. Die Kosten des Verfahrens soll er auch tragen. Doch da ist wohl wenig zu holen: Der gelernte Maschinenbauer arbeitete nach eigenen Angaben zuletzt als Tätowierer und lebt seit Jahren von Hartz IV.
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10aug39 (9 Kommentare) am 07.01.2010 16:27
LösungIch finde, man sollte alle potentiellen Straftäter einsperren und Kriminalität verbieten. |
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prischti (110 Kommentare) am 07.01.2010 14:58
Egal wie auch immer......bitte nie mehr den "Lappen" in die Hand dieser Person. Der sollte Fußgänger bleiben, sein Leben lang. |
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sorrylady (195 Kommentare) am 07.01.2010 12:17
Ich denkeder Hinweis auf Hartz IV soll nur ein Hinweis darauf sein, dass dieser Mensch auf unsere Kosten lebt und nicht die anderen ALG II-Bezieher diskrimminieren. |
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echterfranke (153 Kommentare) am 06.01.2010 21:52
Danke an die Richterin!Hätte nie gedacht, dass der Kerl mit Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt wird. Ist heutzutage leider nicht mehr üblich. Mich würde interessieren, wieviel er von den 4 Jahren wirklich absitzen muss.Überrascht bin ich, das die Höchststrafe für versuchten Mord (oder Totschlag), gefährlichen Eingriff im Strassenverkehr, Fahrerflucht, unterlassener Hilfeleistung, Straßenverkehrsgefährdung (bin nicht so rechtskundig, aber das was ich im ersten Moment bei den Fall heraushöre) nur 4 Jahre beträgt (lt. Artikel). Von fahrlässig, oder grob fahrlässig kann man meiner Meinung nach nicht sprechen. Für mich war es Vorsatz. Trotzdem dank an die Richterin. Denke es ist eines der wenigen Urteile, das im Namen des Volkes gesprochen wurde. Und nach der Entlassung im Auge behalten und nicht auf irgendwelche Gutachter und Sachverständige hören. Die können leider nicht haftbar gemacht werden, für etwaige Rückfälle. Das der Täter ernsthafte Propleme in der Gesellschaft hat, zeigen ja seine 17 "Konflikte" mit dem Gesetz, die schon vorher waren. |
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mufftie (512 Kommentare) am 06.01.2010 21:28
Hartz IV.......ist ohnehin ein Begriff von einen Kanzler "Schröder" vorgeschlagenen Person die Sache zu regeln, im Nachhinein sich selbst als kriminell "offenbarte"!Dieser Begriff gehört so schnell auf dem "Müll" der Geschichte, wie sein "Erfinder"! Diesen Begriff fehlt nur noch "Eines", dass die Leute nicht nur durch Warteschlangen diskriminiert werden, vielleicht eines Tages noch einen eigenen Ausweis bekommen (mehr sage ich dazu nicht)! Diese Wortwahl des Berichtes ist sehr unglücklich formuliert, es gibt viele gute "Arbeitssuchende"(dafür brauche ich nicht den Begriff Hartz)! Dieser Begriff gehört besser gestern als morgen von der Betroffenen - Liste gestrichen! Wir reden von Menschen und deren Schicksal und nicht von "Verbrechern wie Hartz"! |
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