publiziert: 17.07.2009 14:43 Uhr
aktualisiert: 17.07.2009 14:54 Uhr
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Jugendamt war nicht untätig

Kindesmisshandlung: Paar wurde beobachtet

(gi) In der Donnerstagsausgabe berichtete der Bote vom Haßgau von einem Vater, der seinem kleinen Sohn zweimal das Bein gebrochen hat. Vor dem Amtsgericht Haßfurt wurde er zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. In diesem Bericht hatte es geheißen, dass das Jugendamt in Haßfurt nicht eingeschritten sei. Gegen den Vorwurf der Untätigkeit wehrt sich nun das Amt in einer Pressemitteilung. „Das Jugendamt hat alles ihm Mögliche getan, um das Kind vor Gefahren zu schützen“, heißt es da. Dass der Säugling trotzdem unter den Misshandlungen seines Vaters leiden musste, liegt daran, dass die Vorfälle von den Eltern abgeleugnet wurden und der Verdacht des Kindesmissbrauchs trotz intensiver Beobachtung monatelang nicht bestätigt werden konnte.

Das Kreisjugendamt wurde (wie berichtet) erstmals anfangs April 2008 von der Kinderklinik in Schweinfurt über den „Verdacht“ auf Kindesmisshandlung informiert. Neben Hämatomen war ein verheilter Oberschenkelhalsbruch diagnostiziert worden. Damit der Sachverhalt untersucht werden konnte, veranlasste das Jugendamt die Eltern, das Kind vorerst in der Klinik zu belassen.

Die weiteren Gespräche mit den Eltern begründeten zum damaligen Zeitpunkt jedoch keinen ausreichenden Verdacht auf eine nachweisbare Misshandlung, so die weitere Stellungnahme des Jugendamts. Den Eltern sei allerdings einige Auflagen gemacht worden, beispielsweise die fragwürdige Wickelmethode zu unterlassen. Außerdem wurden die Eltern verpflichtet, ihre beiden Kinder in regelmäßigen Abständen von einem Kinderarzt untersuchen zu lassen. Außerdem erfolgten sowohl angemeldete als auch unangemeldete Hausbesuche durch Mitarbeiter des Jugendamtes. Weder bei den Vorstellungsterminen beim Kinderarzt als auch bei den Kontrollbesuchen durch das Jugendamt hätten sich in der Folgezeit Hinweise auf Kindesmisshandlungen, schreibt das Jugendamt.

Nach dem diagnostizierten zweiten Oberschenkelbruch im Oktober 2008 erfolgte dann die Einbindung der Kriminalpolizei. Der Verdacht richtete sich in erster Linie gegen den Kindsvater. Das Jugendamt verpflichtete den Kindsvater bis zum Abschluss der Untersuchungen, keine Pflegeleistungen für die beiden Kinder des Paares zu übernehmen, sich einem Elterntraining zu unterziehen und therapeutische Hilfe in Anspruch zu nehmen. Wie in der Verhandlung dargelegt wurde, erfolgte die Auflage der räumlichen Trennung, damit der Vater in Zukunft nicht mehr mit den Kindern allein war. Die Bindung zwischen der Mutter und dem Säugling war dagegen nach wie vor klar intakt. Deshalb blieb das Kind auch auf Anraten der behandelnden Ärzte in der Obhut der Mutter.

Nach Vorliegen des Gutachtens der Rechtsmedizin im Januar 2009 räumte der Kindsvater in einer weiteren Vernehmung durch die Kriminalpolizei eine vorsätzliche Kindesmisshandlung ein. Auf Antrag des Jugendamtes wurde ihm deshalb vom Familiengericht das Sorgerecht entzogen.

Als Fazit erklärt das Jugendamt, dass es in enger Zusammenarbeit mit den anderen Stellen zum Schutz des Säuglings „alles Mögliche unternommen“ habe. Das Jugendamt „bedauert außerordentlich“, dass dem Kind trotzdem Schaden zugefügt wurde, weil der Täter die Misshandlungen so lange abstritt und wohl auch gegenüber der Mutter des Kindes ableugnete.

Seit Januar steht im Kreisjugendamt die Koordinierende Kinderschutzstelle zur Verfügung, die Hilfen gibt. Ansprechpartnerin ist Ursula Salberg unter Tel. (0 95 21) 27 607.

    
    

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