publiziert: 05.02.2012 14:37 Uhr
aktualisiert: 05.02.2012 15:38 Uhr
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Vater liest seinem Sohn im Gerichtssaal die Leviten

700 Euro Geldstrafe für sechsmaligen Kauf von Haschisch zum Eigenbedarf

Was sich im Verhandlungssaal des Amtsgerichts abspielte, erinnerte an das Gleichnis vom verlorenen Sohn. Auf der Anklagebank saß ein 29-jähriger Mann aus dem Maintal. Kleinlaut, reumütig und Besserung gelobend gestand er sein Fehlverhalten vollständig ein. Nach kurzer Prozessdauer wurde er wegen sechsmaligem Erwerb von Haschisch zu einer Geldstrafe von 700 Euro verurteilt. Der Vater saß auf der Zuhörerbank, las dem Sünder – mit freundlicher Genehmigung des Richters Roland Wiltschka – gehörig die Leviten und kündigte an, ihn künftig eng an die Kandare zu nehmen

Die erste Verhandlung gegen den Haschischkonsumenten lief bereits am 26. Oktober letzten Jahres. Damals musste das Verfahren unterbrochen werden, weil der Angeklagte alles abstritt. Um seine Schuld nachzuweisen, hatte das Gericht den gestrigen Termin angesetzt und fünf Zeugen geladen. Durch das Geständnis ersparten sich der Richter und die Staatsanwältin Nora Reim die Vernehmung – ein Fakt, der sich für den geständigen Arbeitslosen als strafmildernd erwies.

Der gelernte Autolackierer betonte, endlich reinen Tisch machen zu wollen und nannte die fünf Namen derjenigen, die ihm das Rauschgift im Jahre 2010 verkauft hatten. Dabei handelte es sich jedes Mal um eine kleine Menge von fünf bis acht Gramm. Bezahlt hatte er zwischen neun und 10,50 Euro pro Gramm. Zu seinen ehemaligen Drogenfreunden hat er jeglichen Kontakt abgebrochen. „Mit denen will ich nichts mehr zu tun haben“, beteuerte der Mann, der seit einigen Wochen wieder bei den Eltern lebt.

Der Richter vernahm die Worte mit Freude und erkannte an, dass der Verurteilte den ersten Schritt in die richtige Richtung gemacht habe. Aber noch ist es – bei dessen fataler beruflicher und finanzieller Situation - ein weiter Weg hin zu stabilen persönlichen und sozialen Verhältnissen. Da er versäumt hat, sich beim Job-Center arbeitslos zu melden, liegt er seit sechs bis acht Wochen den Eltern auf der Tasche.

Erschwerend kommt hinzu, dass den Mittellosen ein Schuldenberg von rund 10 000 Euro drückt. Der ist durch rückständige Unterhaltsverpflichtungen für ein sechsjähriges, bei der Mutter lebendes Kind, für einen Auto-Kredit sowie für einen Handyvertrag entstanden. Um dieses Problem in den Griff zu kriegen, riet Wiltschka, zur Schuldnerberatung zu gehen.

Dem Wunsch des Vaters, statt einer Geldstrafe seinem Sohn lieber gemeinnützige Arbeitsstunden aufzubrummen, konnte der Richter nicht entsprechen. Er erklärte, dass der gesetzliche Strafkatalog im Erwachsenen-Strafrecht nur zwei Sanktionsmöglichkeiten vorsehe: entweder eine Geld- oder eine Freiheitsstrafe, die unter Umständen zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Die in diesem Fall verhängte Geldstrafe von 70 Tagessätzen á zehn Euro kann der Verurteilte in Raten abzahlen.

mw
    
    

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