aktualisiert: 22.08.2012 12:02 Uhr
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HASSFURT
Wie ein Camembert einen Dieb überführte
Märchenstunde am Amtsgericht: Arbeitsloser versuchte sich mit Lügengeschichte vor Verurteilung zu retten
Weil er im Februar diesen Jahres eine Flasche Kornschnaps und einen Camembert im Gesamtwert von 6,58 Euro in einem Zeiler Supermarkt mitgehen ließ, verurteilte das Amtsgericht einen 56-jährigen Arbeitslosen aus dem Maintal zu einer Bewährungsstrafe von zwei Monaten (Bewährungsdauer drei Jahre). Außerdem muss er 300 Euro an die Lebenshilfe und die Gerichtskosten bezahlen. Dem Gericht tischte der Angeklagte eine Geschichte auf, die auch aus der Feder der Gebrüder Grimm hätte stammen können.
Er kaufe immer zwei Flaschen Korn. Eine davon lege er aufs Band, die andere in seine Einkaufstasche. An der Kasse würde er dann der Kassiererin zwei Finger zeigen und sie dadurch auf die zweite Flasche hinweisen, meinte der gelernte Stanzer. Der Käse stamme noch vom letzten Einkauf. Seine Frau habe vergessen, ihn aus der Tasche zu holen, gab er an.
„Nach Polizeiangaben war der Käse eiskalt“, entgegnete ihm der Richter, und legte ihm nahe, vor Gericht keine Märchengeschichte zu präsentieren. Die Aussage einer Verkäuferin brachte das Lügengebäude des Beschuldigten endgültig zum Zusammenbruch. Sie sagte aus, sie habe die Holzverpackung des Camembert im Regal gefunden. Sie fehlte, als der Camembert in der Tasche des Angeklagten gefunden wurde.
„Eine Welt bricht zusammen. Der Käse hat Ihnen das Genick gebrochen“, bemerkte Richter Roland Wiltschka und riet dem Dieb zum Geständnis. „Na gut, dann geb' ich's halt zu“, meinte der widerwillig.
Beim nächsten Mal droht Knast
Weil es sich um die dritte Straftat – neben Betrug und Fahren ohne Haftpflichtversicherung – innerhalb eines Jahres handelte, forderte Staatsanwältin Nora Reim eine zweimonatige Bewährungsstrafe. Der Forderung kam das Gericht nach.
Die Einlassung des Angeklagten sei „im wahrsten Sinne des Wortes zerbröckelt“, meinte Reim. Wiltschka riet ihm, „sich am Riemen zu reißen“, da bei der nächsten Straftat das Gefängnis drohe. Auf der Anklagebank wurde das Urteil unterdessen gelassen hingenommen: „Die zwei Monate“, lautete der lapidare Kommentar des Verurteilten, der das Urteil annahm.
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