aktualisiert: 08.02.2012 08:37 Uhr
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KLEINMÜNSTER
Windkraft: Riedbachs Rat macht Nägel mit Köpfen
Gemeinderat beschließt Stellungnahme trotz Störfeuer der Bürgerinitiative „gegen Windkraft“ – und weist eine einzige, 120 Hektar große Fläche aus
Vor rund 50 Bürgern hat der Gemeinderat zum zweiten Mal das Thema „Regionalplan Windkraft“ beraten. Eine gereizte Stimmung im großen Saal des Gemeindehauses machte sich bemerkbar. Bei den Ausführungen der Bürgermeisterin erging an den Wortführer der Bürgerinitiative „gegen Windkraft“, Reinhold Scheuring, des Öfteren der Ordnungsruf von Bürgermeisterin Birgit Bayer.
Diese informierte über das Zeitfenster der Gemeinde zur Abgabe ihrer Stellungnahme. Diese müsse vor Anfang März, damit sie im Windnutzungskonzept des Landkreises einfließt. Die Eckpunkte der Stellungnahme des Gemeinderats wurden zuletzt in der Sitzung am 17. Januar verabschiedet. Nun wurde die gemeinsam mit der Verwaltung ausgearbeitete Stellungnahme vorgestellt. Darin wird die deutlich um zwei Drittel auf 120 Hektar reduzierte Windkraftfläche WK 88 westlich von Kleinmünster als die einzige uneingeschränkt wirtschaftliche Fläche im Gemeindegebiet festgeschrieben. Die Windkraftflächen WK 50 im Gemeindebereich von der Wörthmannsruh in Richtung Rügheim dagegen wird grundsätzlich abgelehnt, ebenso die Nachbarflächen WK 90 und WK 89 im Dreieck Rügheim-Holzhausen-Römershofen. Die Fläche WK 87 wird als nur bedingt wirtschaftlich erachtet.
Bayer verdeutlichte das Dilemma des Gemeinderates: Das Gremium sei gezwungen, eine Fläche für die Windkraftnutzung auszuweisen. Eine totale Ablehnung seitens der Gemeinde, wie von der Bürgerinitiative gefordert, würde demnach nichts bringen. Der aus München verordneten neuen Energiepolitik sollte kommunal mit Vernunft, Augenmaß und Verantwortungsbewusstsein begegnet werden, so auch der Tenor im Gemeinderat nach einer engagiert geführten Diskussion. Schon bei der ersten Vorstellung des Windkraftplans gab der Planungsverbandsvorsitzende, Landrat Rudolf Handwerker, den Kommunen auf den Weg „dass die Gemeinden im Anhörungsverfahren genau prüfen sollen, ob die Kriterien und die Flächen passen“. Da sind Reibungspunkte mit Teilen der Bürgerschaft vorprogrammiert, dies wurde in dieser Ratssitzung recht deutlich am Beispiel der Kleinmünster Bürgerinitiative.
Wie im Vorfeld bekannt, baut der aktuelle Regionalplan für Windkraft auf den bayerischen Windatlas auf. Dessen Ergebnisse werden von verschiedenen Seiten als zu ungenau, ohne Rücksichtnahme auf die örtlichen Gegebenheiten, kritisiert. Dritte Bürgermeisterin Christiane Marquardt hinterfragte die grundsätzliche Wirtschaftlichkeit bei der Windkraftfläche WK 88 bei Kleinmünster, der Bau von reinen Abschreibungsobjekten müsse verhindert werden. Kritisiert wurde, dass die naturschutzrechtliche Bewertung hinsichtlich des Schwarzstorchbiotops noch ausstehe. Die abschließende Abstimmung zum Wortlaut der Riedbacher Stellungnahme wurde mit Gegenstimmen von Christiane Marquardts und Elke Heusingers befürwortet.
Windkraft: Vorranggebiete und Vorbehaltsgebiete
Vorranggebiete sind Flächen, in denen die Errichtung von Windrädern Vorrang haben. Andere Nutzungen sind dort nur dann möglich, wenn sie mit der Windkraft vereinbar sind. Bei den Vorbehaltsgebieten hingegen besteht kein Vorrang. Andere Nutzungen können dort in einer abwägenden Betrachtung überwiegen. Die Errichtung von Windrädern ist ein vom Gesetzgeber privilegiertes Vorhaben, was bedeutet, dass Windräder zulässig sind, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Die Kommunen haben zur Lenkung das Instrument der Bauleitplanung. Das bedeutet, wenn sie Gebiete bestimmen, in denen Windkraftanlagen entstehen dürfen, wird das restliche Gemeindegebiet für Windkraft ausgeschlossen.
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