publiziert: 07.02.2012 15:53 Uhr
aktualisiert: 07.02.2012 16:57 Uhr
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Zwei Halbstarke suchten Stunk

Jugendarrest für eine Woche
  • Symbolbild Faust
    dpa
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Was sich am 1. Oktober nachts um 3.30 nach dem Straßenfest in der Haßfurter Brückenstraße abspielte, bezeichnete Jugendrichter Martin Kober als „Ausfluss von jugendlichem Übermut, den man auch als Schwachsinn bezeichnen kann“. Zwei betrunkene Halbstarke, einer 19, der andere 20 Jahre alt, suchten offensichtlich Stunk. Und so ließen sie grundlos die Fäuste fliegen gegen einige auf ein Taxi wartende Schüler. Wegen Körperverletzung müssen die beiden deshalb eine Woche in den Jugendarrest.

Die beiden kamen von der Rathaushalle und suchten noch zwei Freunde, um mit denen zusammen weiterzufeiern. Sie stießen in der Brückenstraße auf eine Gruppe von fünf Schülern, die auf ein Taxi zur Heimfahrt warteten. Die beiden Streithälse fühlten sich von den anderen Jugendlichen – wodurch auch immer – provoziert, sagten sie zu ihrer Verteidigung aus. Vehement stritten sie ab, die anderen Teenager ins Gesicht geschlagen zu haben.

Zweifelsfrei überführt wurden die im Maintal wohnenden Angeklagten aber durch die Zeugenaussagen derjenigen, denen die Attacke gegolten hatte. Den Worten „Jetzt lassen wir unsere Wut an euch aus!“ folgte erst mal eine Schubserei. Soweit so harmlos, dann wurde es ernst und schmerzhaft. Den 19-jährigen Schüler schlugen sie auf die Backe, sein gleichaltriger Freund trug eine blutende Lippe davon. Glücklicherweise beendeten die in der Nähe stehenden Sicherheitskräfte unverzüglich die tätliche Auseinandersetzung.

Franz Heinrich als Vertreter der Jugendgerichtshilfe erläuterte den sozialen und familiären Hintergrund der Angeklagten. Beide stammen aus Familien mit Migrationshintergrund. Für sie spricht, dass sie sich als aktive Fußballer in das Lebensumfeld integrieren wollen. Als weiterer Pluspunkt zählt das Ausbildungsverhältnis der beiden. Der Sozialpädagoge plädierte dafür, Jugendstrafrecht anzuwenden und es bei einem Freizeitarrest übers Wochenende zu belassen.

Belastend führte Staatsanwalt Christoph Lehmann ins Feld, dass die Rowdys schon einmal wegen Körperverletzung verurteilt wurden und Jugendarrest absitzen mussten. Zudem zeigten sie keinerlei Reue und hätten sich nicht entschuldigt. Er plädierte deshalb auf einen erneuten dreiwöchigen Dauerarrest. Strafrichter Kober reduzierte die Arrestdauer auf eine Woche. Die bis zuletzt uneinsichtigen Delinquenten können das Urteil innerhalb einer Woche annehmen oder dagegen Berufung oder Revision einlegen.

mw
    
    

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