aktualisiert: 18.08.2008 17:28 Uhr
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LKR. HASSBERGE
68-Jähriger missbrauchte seine Enkelin
Zwei Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung
Gleich zu Beginn räumte der 68-Jährige aus dem Landkreis Haßberge die Vorwürfe ein: Zwischen 1999 und 2004 hat der verheiratete Pensionär seine Enkelin vergewaltigt und 20 Mal sexuell missbraucht. Bei der ersten Tat war die heute 16-Jährige gerade mal sieben Jahre alt. Staatsanwältin Yvonne Bruckauf sprach von„glaubhaften Aussagen“ des Opfers.
Auch die Mutter der psychisch geschädigten Jugendlichen sagte vor dem Landgericht Bamberg aus: Vor etwa einem Jahr habe sich ihre Tochter ihr anvertraut. Daraufhin sei sie auf ihren Vater zugegangen und habe ihn mit dem Vorwurf konfrontiert. Ihre Tochter befindet sich seit zweieinhalb Monaten in der Jugendpsychiatrie – in der Berufsschule kam es zuvor zu plötzlichen Erinnerungsattacken mit Zitteranfällen und anschließendem Erbrechen. „Schon in der Grundschule fand meine Tochter keinen Anschluss und war verhaltensauffällig“, so die Mutter.
Ihr Vater missbrauchte die Enkelin in ihrem Eltern- und in seinem Wochenendhaus. Der frühere Verwaltungsbeamte verfolgte die Anklage äußerlich ungerührt und auch das Urteil nahm der vierfache Vater gefasst entgegen. Richter Konrad Dengler verurteilte den 68-Jährigen zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung.
Günstige Sozialprognose
Das milde Strafmaß begründete der erfahrene Gerichtsleiter mit dem „Täter-Opfer-Ausgleich“. Die bereits gezahlten 5000 Euro sollen „aber keinesfalls zur Abgeltung dienen“, sondern lediglich auf weitere Ansprüche wie Schmerzensgeld und Schadensersatz angerechnet werden. Nebenklägerin Elisabeth Schmitt versicherte im Hinblick auf die ärztliche Diagnose, dass ihre Mandantin bleibende psychische Schäden davontragen wird.
Richter Konrad Dengler hielt dem Verurteilten in seinem Plädoyer dessen Geständigkeit und sein bisheriges straffreies Leben zu Gute. „Außerdem liegen die Vorfälle lange zurück und die anderen Enkeltöchter sind – zum Glück – nicht betroffen“, so Dengler. Die Sozialprognose sei daher günstig und man könne davon ausgehen, dass der Rentner auch künftig straffrei bleibe. Dennoch gab ihm Dengler mahnende Worte mit auf den Weg: „Nicht das Kind ist der Täter, der Erwachsene ist verantwortlich für seine Tat. Sie haben Ihre Familie sehr negativ beeinträchtigt.“
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