aktualisiert: 08.02.2012 15:38 Uhr
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KITZINGEN
Barhocker wird zur Waffe
Aus dem Gericht: Gefährliche Körperverletzung – Geständnisse bewahren vor Gefängnis
Ihr frühes Geständnis hat zwei Kitzinger vor dem Gefängnis bewahrt. Weil sie dreimal gemeinsam mit Fäusten und einmal mit einen Barhocker zugeschlagen hatten, verurteilte das Schöffengericht einen 28-Jährigen zu zwei Jahren und einen 27-Jährigen zu 20 Monaten Freiheitsstrafe, setzte die Strafe aber zu Bewährung aus.
Das Geständnis gleich zu Beginn der Verhandlung hat dem Gericht auch eine umfangreiche Beweisaufnahme erspart. Elf Zeugen waren geladen, um Licht in die Vorgänge zu bringen, die sich in „einer bekannten Kitzinger Lokalität“ abspielten, so der Richter. Sie wurden nicht gebraucht.
Auch wenn beide Angeklagte alkoholbedingte Erinnerungslücken hatten, sagten sie: „So wie es in der Anklage steht, so kann es passiert sein.“ Und danach haben die beiden am frühen Morgen des 5. Februar 2011 in dem Lokal zugeschlagen. Pöbeleien endeten mit einer Kopfnuss ins Gesicht eines Unbeteiligten, der noch mit Fäusten traktiert wurde. Eine gebrochene Nase, Prellungen und Schürfwunden blieben zurück. Wenig später war ein weiterer Gast dran. Nach Schlägen gegen Kopf und Körper wurde das zweite Opfer kurz bewusstlos und hatte anschließend Schmerzen, ein blaues Auge und Prellungen.
Im gleichen Lokal, nur ein Stockwerk höher, gerieten die beiden Anfang April mit Kartenspielern in Streit. Es flogen Bierflaschen und Scherben und schließlich schlug der Ältere mit einem Barhocker zu. Folge: eine geplatzte Lippe, Prellungen und ein lockerer Schneidezahn.
Zehn Monate später saßen zwei Angeklagte vor dem Schöffengericht, die einen Schlussstrich ziehen wollten. Beide hatten zum Tatzeitpunkt erhebliche Probleme mit ihren Partnern und beide versuchten, diese Probleme im Alkohol zu ertränken. Die Folge waren massive Aggressionen, die in den gefährlichen Körperverletzungen gipfelten.
„So wie es in der Anklage steht, so kann es passiert sein.“Die Angeklagten vor dem Schöffengericht
Danach aber kam die Wende: Beide haben offenbar bemerkt, dass es so nicht weiter gehen kann. Beide haben aus eigenem Antrieb eine Verhaltens- und Alkoholtherapie begonnen. Und sie wollen dran bleiben. „Das hört sich schon mal gut an“, sagte der Richter, aber dennoch: Erst einmal aber ging es um die Strafen.
Für den Staatsanwalt waren die gefährlichen Körperverletzungen erwiesen. Für die sieht das Gesetz Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren pro Fall vor.
Einsicht und Reue, eine Entschuldigung und das Geständnis sprachen für die beiden. Die doch erheblichen Verletzungen und der Einsatz von gefährlichen Gegenständen sprachen gegen sie. Mit Blick auf zwei Vorstrafen, eine davon einschlägig, forderte der Staatsanwalt zwei Jahre für den Älteren und 20 Monate für den Jüngeren, der bisher einmal wegen Alkohol am Steuer aufgefallen war. Bewährung sei „gerade so noch einmal“ möglich.
„Zu viel“, waren sich die beiden Verteidiger einig. Sie hielten in beiden Fällen ein Jahr Freiheitsstrafe für ausreichend und angemessen. Das Schöffengericht orientierte sich am Antrag des Staatsanwalts, also einmal zwei Jahre und einmal 20 Monate. Da beide in solider sozialer Umgebung leben, Reue und Einsicht zeigten und ein Geständnis abgelegt hatten, war auch für das Gericht Bewährung möglich. Allerdings mit Auflagen: Die Angeklagten dürfen drei Jahre lang keinen Alkohol trinken und müssen die Abstinenz durch Laborberichte nachweisen. Weiter müssen sie die begonnene Therapie mindestens ein Jahr fortsetzen. Dazu kamen noch Geldauflagen, dem Einkommen angepasst, zwischen 500 und 800 Euro und der Hinweis: „Das Geständnis hat sie gerettet.“ Die sichtbar erleichterten Angeklagten nahmen das Urteil sofort an. Der Staatsanwalt verzichtet auf Rechtsmittel. Damit ist es rechtskräftig.
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