publiziert: 08.02.2012 15:28 Uhr
aktualisiert: 08.02.2012 15:38 Uhr
» zur Übersicht Kitzingen
    
    
Artikel
 

Schrift vergrößern Text    Schrift verkleinern Text KITZINGEN
Barhocker wird zur Waffe

Aus dem Gericht: Gefährliche Körperverletzung – Geständnisse bewahren vor Gefängnis

Ihr frühes Geständnis hat zwei Kitzinger vor dem Gefängnis bewahrt. Weil sie dreimal gemeinsam mit Fäusten und einmal mit einen Barhocker zugeschlagen hatten, verurteilte das Schöffengericht einen 28-Jährigen zu zwei Jahren und einen 27-Jährigen zu 20 Monaten Freiheitsstrafe, setzte die Strafe aber zu Bewährung aus.

Das Geständnis gleich zu Beginn der Verhandlung hat dem Gericht auch eine umfangreiche Beweisaufnahme erspart. Elf Zeugen waren geladen, um Licht in die Vorgänge zu bringen, die sich in „einer bekannten Kitzinger Lokalität“ abspielten, so der Richter. Sie wurden nicht gebraucht.

Auch wenn beide Angeklagte alkoholbedingte Erinnerungslücken hatten, sagten sie: „So wie es in der Anklage steht, so kann es passiert sein.“ Und danach haben die beiden am frühen Morgen des 5. Februar 2011 in dem Lokal zugeschlagen. Pöbeleien endeten mit einer Kopfnuss ins Gesicht eines Unbeteiligten, der noch mit Fäusten traktiert wurde. Eine gebrochene Nase, Prellungen und Schürfwunden blieben zurück. Wenig später war ein weiterer Gast dran. Nach Schlägen gegen Kopf und Körper wurde das zweite Opfer kurz bewusstlos und hatte anschließend Schmerzen, ein blaues Auge und Prellungen.

Im gleichen Lokal, nur ein Stockwerk höher, gerieten die beiden Anfang April mit Kartenspielern in Streit. Es flogen Bierflaschen und Scherben und schließlich schlug der Ältere mit einem Barhocker zu. Folge: eine geplatzte Lippe, Prellungen und ein lockerer Schneidezahn.

Zehn Monate später saßen zwei Angeklagte vor dem Schöffengericht, die einen Schlussstrich ziehen wollten. Beide hatten zum Tatzeitpunkt erhebliche Probleme mit ihren Partnern und beide versuchten, diese Probleme im Alkohol zu ertränken. Die Folge waren massive Aggressionen, die in den gefährlichen Körperverletzungen gipfelten.

„So wie es in der Anklage steht, so kann es passiert sein.“

Die Angeklagten vor dem Schöffengericht

Danach aber kam die Wende: Beide haben offenbar bemerkt, dass es so nicht weiter gehen kann. Beide haben aus eigenem Antrieb eine Verhaltens- und Alkoholtherapie begonnen. Und sie wollen dran bleiben. „Das hört sich schon mal gut an“, sagte der Richter, aber dennoch: Erst einmal aber ging es um die Strafen.

Für den Staatsanwalt waren die gefährlichen Körperverletzungen erwiesen. Für die sieht das Gesetz Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren pro Fall vor.

Einsicht und Reue, eine Entschuldigung und das Geständnis sprachen für die beiden. Die doch erheblichen Verletzungen und der Einsatz von gefährlichen Gegenständen sprachen gegen sie. Mit Blick auf zwei Vorstrafen, eine davon einschlägig, forderte der Staatsanwalt zwei Jahre für den Älteren und 20 Monate für den Jüngeren, der bisher einmal wegen Alkohol am Steuer aufgefallen war. Bewährung sei „gerade so noch einmal“ möglich.

„Zu viel“, waren sich die beiden Verteidiger einig. Sie hielten in beiden Fällen ein Jahr Freiheitsstrafe für ausreichend und angemessen. Das Schöffengericht orientierte sich am Antrag des Staatsanwalts, also einmal zwei Jahre und einmal 20 Monate. Da beide in solider sozialer Umgebung leben, Reue und Einsicht zeigten und ein Geständnis abgelegt hatten, war auch für das Gericht Bewährung möglich. Allerdings mit Auflagen: Die Angeklagten dürfen drei Jahre lang keinen Alkohol trinken und müssen die Abstinenz durch Laborberichte nachweisen. Weiter müssen sie die begonnene Therapie mindestens ein Jahr fortsetzen. Dazu kamen noch Geldauflagen, dem Einkommen angepasst, zwischen 500 und 800 Euro und der Hinweis: „Das Geständnis hat sie gerettet.“ Die sichtbar erleichterten Angeklagten nahmen das Urteil sofort an. Der Staatsanwalt verzichtet auf Rechtsmittel. Damit ist es rechtskräftig.

Von unserem Redaktionsmitglied Siegfried Sebelka
    
    

Diesen Artikel

  • Webnews einstellen
  • Teilen
Kontakt Redaktion     An Bekannten versenden     Druckversion
    
    

Die neuesten Kommentare

Es wurden noch keine Kommentare geschrieben...
Zum Kommentar abschicken bitte vorher einloggen
Benutzername Passwort
 
     
Sie sind noch kein Mitglied auf mainpost.de? Dann jetzt gleich »hier registrieren
    
    

Party

 
    

News

 
    

Sport

    
    

Termine Heute

 
    

Morgen

 
    

Suche

    
    

Live-Ticker 

    
    

KLASSE! 

KLASSE!
Das Medienprojekt für Schulen - alle Informationen. »mehr
    
Anzeige
    

s.Oliver Baskets TV

    
    

Gas

 
    

DSL

 
    

Strom

Gas
Tarifrechner
Kostenloser Gas-Tarifrechner mit allen aktuellen Anbietern und Tarifen.
Ihre PLZ
Verbrauch
    
    

Börsendaten

    
    

Anzeigen 

Traueranzeigen
Täglich aktuell auf mainpost.de: Traueranzeigen aus der Region.  »mehr
    
    

Pfiffikus - Zeitung für Kinder 

Die Zeitung für Kinder jetzt auch täglich im Internet auf mainpost.de lesen. »mehr
    
    

111 Dinge 

...die Sie in Mainfranken tun müssen:
Mit unserer großen Serie lernen Sie die Region neu kennen. »mehr
    
    

Recht auf Auskunft 

Kommunalpolitik
Bürger haben ein Recht auf politische Teilhabe und Journalisten ein Recht auf Auskunft. Das mussten auch einige Bürgermeister erst lernen. »mehr
    
    

Main-Post intern