publiziert: 09.02.2012 12:00 Uhr
aktualisiert: 09.02.2012 12:03 Uhr
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MAINSTOCKHEIM
Fahrer unter Drogen und mit ungesicherten Gasflaschen an Bord
Am Mittwochnachmittag haben Autobahnfahnder bei der Kontrolle eines Kleintransporters auf der A 3 nicht nur eine geringe Menge Betäubungsmittel sichergestellt. Der 21-jährige Fahrer stand zudem deutlich unter Einfluss von Betäubungsmitteln und die beförderten Gasflaschen waren auch nicht ausreichend gesichert.
Gegen 16 Uhr stoppten die Zivilfahnder den Sprinter mit niederländischer Zulassung. Auf die Frage der Beamten nach verbotenen Substanzen, händigte der Kraftfahrer laut Polizeibericht ein Tütchen mit Haschisch aus. Da der Mann auch drogentypische Auffälligkeiten zeigte und ein Drogenvortest positiv verlief, wurde eine Blutentnahme veranlasst.
Des Weiteren stellten die Ordnungshüter fest, dass im fast leeren Laderaum des Kastenwagens drei mit Helium gefüllte Gasflaschen längs statt quer zur Fahrtrichtung auf Holzpaletten lagen und der Holländer sie ohne weitere Sicherung transportiert hatte. Auch war das Fahrzeug überhaupt nicht für die Beförderung der gefährlichen Hochdruckbehälter ausgerüstet.
Die Weiterfahrt wurde unterbunden und das Gefahrgut von einer Spezialfirma abgeholt. Den jungen Mann erwartet nun neben einem Ermittlungsverfahren wegen der Drogenfahrt und des Drogenbesitzes auch noch eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen die Gefahrgutverordnung, schreibt die Polizei abschließend.
Gegen 16 Uhr stoppten die Zivilfahnder den Sprinter mit niederländischer Zulassung. Auf die Frage der Beamten nach verbotenen Substanzen, händigte der Kraftfahrer laut Polizeibericht ein Tütchen mit Haschisch aus. Da der Mann auch drogentypische Auffälligkeiten zeigte und ein Drogenvortest positiv verlief, wurde eine Blutentnahme veranlasst.
Des Weiteren stellten die Ordnungshüter fest, dass im fast leeren Laderaum des Kastenwagens drei mit Helium gefüllte Gasflaschen längs statt quer zur Fahrtrichtung auf Holzpaletten lagen und der Holländer sie ohne weitere Sicherung transportiert hatte. Auch war das Fahrzeug überhaupt nicht für die Beförderung der gefährlichen Hochdruckbehälter ausgerüstet.
Die Weiterfahrt wurde unterbunden und das Gefahrgut von einer Spezialfirma abgeholt. Den jungen Mann erwartet nun neben einem Ermittlungsverfahren wegen der Drogenfahrt und des Drogenbesitzes auch noch eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen die Gefahrgutverordnung, schreibt die Polizei abschließend.
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