aktualisiert: 03.02.2012 16:34 Uhr
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KITZINGEN
Junge Mutter wegen Betrugs zu Geldstrafe verurteilt
Aus dem Gericht: Online bestellt, aber nicht bezahlt – „Ich wollte die Wünsche der Kinder erfüllen“
„Man kann im Internet so viel bestellen, wie man will, wichtig ist, dass man das auch bezahlen kann.“ Das sagte Richter Marc Betz in einer Verhandlung vor dem Amtsgericht in Kitzingen einer mehrfachen jungen Mutter, die zwar viel bestellt, aber nichts gezahlt hatte. Folge: Verurteilung wegen Betrugs zu einer Geldstrafe von 1300 Euro (130 Tagessätze zu zehn Euro).
Die Frau ist kein unbeschriebenes Blatt. Zwei Einträge hat sie bereits im Bundeszentralregister. Zweimal geht es um Betrug. Erst im April 2011 war sie zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil sie im Internet zweimal Arznei- und Pflegemittel bestellt hatte ohne zu zahlen. Jetzt waren vier weitere Betrugsfälle aufgetaucht. Zwischen Mai 2009 und Dezember 2010 hatte sie viermal Einrichtungsgegenstände bestellt, „um die Kinderzimmer aufzuhübschen“.
Dabei war der Frau klar, dass das mit dem Zahlen schwierig werden könnte. Die mehrköpfige Familie lebte zu der Zeit von Hartz IV und dem Kindergeld. Die Familienkasse war mehr als klamm. „Aber da waren die Wünsche der Kinder, und die wollte ich erfüllen“, begründete sie die Bestellungen. Dann aber habe sie schnell die Übersicht verloren. „Ich habe die Rechnungen gar nicht mehr aufgemacht“, sagte die Frau.
Ein Verhalten, das sich nicht auszahlte und sie vor Gericht brachte. Da zeigte sie sich geständig und einsichtig und verwies darauf, das sich die finanziellen Situation zum Guten verändert habe, seit der Familienvater wieder arbeite. Mit dem Lohn, dem Kindergeld und dem inzwischen genehmigten Wohngeld komme die Familie über die Runden.
Spät, aber immerhin, hat die Frau zwei Tage vor der Verhandlung Kontakt mit dem Internet-Versandhaus aufgenommen und eine Lösung für die Bezahlung der Schulden auf den Weg gebracht. Dennoch, angesichts der Vorstrafen sprach der Staatsanwalt von „einer deutlichen kriminellen Energie“, die die Frau an den Tag gelegt habe. Eine Gesamtstrafe von 130 Tagessätzen (zu 20 Euro) hielt er für „nötig und angemessen“.
Die Anzahl der Tagessätze standen auch im Urteil. Allerdings senkte der Richter angesichts der mageren Einkünfte der Frau die Höhe des Tagessatzes auf zehn Euro. Die Familienkasse wird dennoch belastet: Die Frau muss 1300 Euro in Raten zahlen und gleichzeitig versuchen, ihre Schulden los zu werden. Das will sie schaffen. Das Urteil nahm sie an. Der Staatsanwalt stimmte zu. Es ist rechtskräftig.
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