publiziert: 03.02.2012 16:28 Uhr
aktualisiert: 03.02.2012 16:34 Uhr
» zur Übersicht Kitzingen
    
    
Artikel
 

Schrift vergrößern Text    Schrift verkleinern Text KITZINGEN
Junge Mutter wegen Betrugs zu Geldstrafe verurteilt

Aus dem Gericht: Online bestellt, aber nicht bezahlt – „Ich wollte die Wünsche der Kinder erfüllen“

„Man kann im Internet so viel bestellen, wie man will, wichtig ist, dass man das auch bezahlen kann.“ Das sagte Richter Marc Betz in einer Verhandlung vor dem Amtsgericht in Kitzingen einer mehrfachen jungen Mutter, die zwar viel bestellt, aber nichts gezahlt hatte. Folge: Verurteilung wegen Betrugs zu einer Geldstrafe von 1300 Euro (130 Tagessätze zu zehn Euro).

Die Frau ist kein unbeschriebenes Blatt. Zwei Einträge hat sie bereits im Bundeszentralregister. Zweimal geht es um Betrug. Erst im April 2011 war sie zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil sie im Internet zweimal Arznei- und Pflegemittel bestellt hatte ohne zu zahlen. Jetzt waren vier weitere Betrugsfälle aufgetaucht. Zwischen Mai 2009 und Dezember 2010 hatte sie viermal Einrichtungsgegenstände bestellt, „um die Kinderzimmer aufzuhübschen“.

Dabei war der Frau klar, dass das mit dem Zahlen schwierig werden könnte. Die mehrköpfige Familie lebte zu der Zeit von Hartz IV und dem Kindergeld. Die Familienkasse war mehr als klamm. „Aber da waren die Wünsche der Kinder, und die wollte ich erfüllen“, begründete sie die Bestellungen. Dann aber habe sie schnell die Übersicht verloren. „Ich habe die Rechnungen gar nicht mehr aufgemacht“, sagte die Frau.

Ein Verhalten, das sich nicht auszahlte und sie vor Gericht brachte. Da zeigte sie sich geständig und einsichtig und verwies darauf, das sich die finanziellen Situation zum Guten verändert habe, seit der Familienvater wieder arbeite. Mit dem Lohn, dem Kindergeld und dem inzwischen genehmigten Wohngeld komme die Familie über die Runden.

Spät, aber immerhin, hat die Frau zwei Tage vor der Verhandlung Kontakt mit dem Internet-Versandhaus aufgenommen und eine Lösung für die Bezahlung der Schulden auf den Weg gebracht. Dennoch, angesichts der Vorstrafen sprach der Staatsanwalt von „einer deutlichen kriminellen Energie“, die die Frau an den Tag gelegt habe. Eine Gesamtstrafe von 130 Tagessätzen (zu 20 Euro) hielt er für „nötig und angemessen“.

Die Anzahl der Tagessätze standen auch im Urteil. Allerdings senkte der Richter angesichts der mageren Einkünfte der Frau die Höhe des Tagessatzes auf zehn Euro. Die Familienkasse wird dennoch belastet: Die Frau muss 1300 Euro in Raten zahlen und gleichzeitig versuchen, ihre Schulden los zu werden. Das will sie schaffen. Das Urteil nahm sie an. Der Staatsanwalt stimmte zu. Es ist rechtskräftig.

lsl
    
    

Diesen Artikel

  • Webnews einstellen
  • Teilen
Kontakt Redaktion     An Bekannten versenden     Druckversion
    
    

Die neuesten Kommentare

Es wurden noch keine Kommentare geschrieben...
Zum Kommentar abschicken bitte vorher einloggen
Benutzername Passwort
 
     
Sie sind noch kein Mitglied auf mainpost.de? Dann jetzt gleich »hier registrieren
    
    

Party

 
    

News

 
    

Sport

    
    

Termine Heute

 
    

Morgen

 
    

Suche

    
    

Live-Ticker 

    
    

KLASSE! 

KLASSE!
Das Medienprojekt für Schulen - alle Informationen. »mehr
    
Anzeige
    

s.Oliver Baskets TV

    
    

Gas

 
    

DSL

 
    

Strom

Gas
Tarifrechner
Kostenloser Gas-Tarifrechner mit allen aktuellen Anbietern und Tarifen.
Ihre PLZ
Verbrauch
    
    

Börsendaten

    
    

Anzeigen 

Traueranzeigen
Täglich aktuell auf mainpost.de: Traueranzeigen aus der Region.  »mehr
    
    

Pfiffikus - Zeitung für Kinder 

Die Zeitung für Kinder jetzt auch täglich im Internet auf mainpost.de lesen. »mehr
    
    

111 Dinge 

...die Sie in Mainfranken tun müssen:
Mit unserer großen Serie lernen Sie die Region neu kennen. »mehr
    
    

Recht auf Auskunft 

Kommunalpolitik
Bürger haben ein Recht auf politische Teilhabe und Journalisten ein Recht auf Auskunft. Das mussten auch einige Bürgermeister erst lernen. »mehr
    
    

Main-Post intern