publiziert: 19.01.2012 14:37 Uhr
aktualisiert: 19.01.2012 14:38 Uhr
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Mobilfunk: Sender sucht Standort

Stadt Kitzingen bittet Bürger um Mithilfe
  • Suchkreis: In einem Umkreis von 250 Metern um das Kitzinger Rathaus sucht ein Mobilfunkbetreiber einen Standort für einen Sender.
    Grafik: Heike Grigull
Bild von

Die sogenannte Suchanfrage des Mobilfunkbetreibers Telefonica (vormals Telefonica O•) beschäftigt weiter die Stadt Kitzingen. Das Unternehmen sucht im Bereich der Innenstadt in einem Radius von rund 250 Metern um das Rathaus einen neuen Standort für eine Mobilfunkanlage – und hofft auf die Mithilfe der Stadt.

Die hat allerdings ein kritisches Auge, was die Standortwahl betrifft: Ein Anliegen der Stadt sei es, „eine Belastung durch Mobilfunkstrahlung für die Bevölkerung so gering wie möglich zu halten und neue Standorte möglichst außerhalb der Wohnbebauung und abseits von sensiblen Einrichtungen, wie Schulen und Kindergärten, unterzubringen“, heißt es in einem Presseschreiben der Stadt. Die erinnert auch an die Gestaltungssatzung für die Innenstadt. Diese enthält Vorgaben für die Errichtung von Mobilfunkantennen, „um das historisch geprägte Stadtbild zu schützen.“

Der städtische Arbeitskreis Mobilfunk hat sich laut Pressetext in seiner Sitzung am 11. Januar mit der Anfrage auseinandergesetzt. Die Bürger werden nochmals gebeten, sich mit der Verwaltung in Verbindung zu setzen, sobald sie von einem Beauftragten eines Mobilfunkbetreibers wegen der Errichtung einer Mobilfunkanlage angesprochen werden.

Ansprechpartner ist Stadtplaner Christian Pohl, Tel. (0 93 21) 20-61 06) vom städtischen Bauamt.

mey
    
    

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Die neuesten Kommentare

Quiring (3 Kommentare) am 25.01.2012 22:46

Direkt mit Anbieter verhandeln

Wenn man von einem Mobilfunkanbieter, also einem potentiellen Mieter, angesprochen wird, sollte man zunächst das Angebot prüfen.

Die Gemeinde anzusprechen, ist zunächst nicht nötig und auch nicht ratsam. Diese hat kein Recht, dem Vermieter zu untersagen, eine solche Standortvermietung vorzunehmen. Für Mobilfunkanlagen gilt ein Vorrangschutz. Örtliche Bauämter haben hier kein Einspruchsrecht. Die einzelne Kommune ist auch nicht behördlich befugt geschweige denn befähigt, eine angebliche "Belastung durch Mobilfunkstrahlung für die Bevölkerung so gering wie möglich zu halten". Der einzelnen Kommune fehlen dafür die fachlichen Voraussetzungen. Solche Fragen sind von übergeordneten Behörden längst geregelt.

Für Mobilfunkanlagen gelten längst hoheitlich überwachte Grenz- und Abstandswerte, die sicher sind.

Also, Vermieter, immer aufmerksam sein:

Nicht von übereifrigen Politikern ins Bockshorn jagen lassen und ein gutes Geschäft verleiden lassen. Wenn das Angebot annehmbar erscheint, einfach mit dem Mobilfunkbetreiber weiterverhandeln und die Sache zum Abschluss führen. zwinkern
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