publiziert: 21.09.2011 15:52 Uhr
aktualisiert: 21.09.2011 15:56 Uhr
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Unternehmer sucht Trost im Joint

Aus dem Gericht: Zu viel Marihuana gehortet – Zehn Monate Freiheitsstrafe

Das war nicht der typische Rauschgiftkonsument, der da auf der Anklagebank saß. Kein Jugendlicher, kein Heranwachsender und keiner, den das Leben besonders gebeutelt hat.

Vor dem Schöffengericht in Kitzingen saß ein 41-Jähriger, ein erfolgreicher Unternehmer. Der hatte versucht, eine schwierige Phase mit dem Rauchen von Joints zu überbrücken. Jetzt wurde er wegen „unerlaubten Besitzes von Betäubungsmittel in nicht geringer Menge“ zu zehn Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.

Bei dem Mann waren bei einer Hausdurchsuchung Marihuana, Haschisch und berauschende Pilz gefunden worden. Das Problem: Der reine Wirkstoffgehalt der Drogen lag bei 8,9 Gramm. Ab 7,5 Gramm Wirkstoff kennt der Gesetzgeber zumindest in Bayern keinen Spaß mehr. Da wird aus dem einfachen Besitz der „Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge“ und damit aus einem Vergehen ein Verbrechen. Der Strafrahmen steigt enorm, ein bis 15 Jahre sieht das Gesetz in solchen Fällen vor. Es sei denn, es ist ein minderschwerer Fall.

So einer saß vor den Richtern. Der Mann ist ein gestandener Handwerker und seit 2002 selbstständig. Er führt zwei Firmen erfolgreich. 2008 ging es nach seinen Aussagen „steil nach oben“, 2010 kamen dann Probleme. Unbezahlte Rechnungen, Gläubiger am Hals, viel Stress: „Ich war in einem psychischen Tief“, sagte der Mann über die Zeit Anfang 2011. „Und da bin ich auf die Idee gekommen, ein bisschen Gras zu kaufen.“

Das Bisschen wurde dann ein bisschen zu viel. Das lag an dem Dealer, der ihm aus einschlägigen Kreisen empfohlen wurde und der inzwischen aufgeflogen ist. „Der verkaufte nur in größeren Mengen“, sagte der Mann. Und so hat er sich zweimal in Würzburg mit Marihuana eingedeckt, einmal 70 Gramm für 800 Euro und einmal 100 Gramm für 950 Euro. Das meiste davon ist in seiner Wohnung gefunden worden. Mit dem erwähnten Gehalt an reinem Wirkstoff. Damit hatte er das Verfahren am Hals.

Vor dem Schöffengericht räumte der Mann alles ein. „Ich bin in einer schlimmen Phase auf eine dumme Idee gekommen“, sagte er. Die ganze Geschichte sei ihm eine „gescheite Lehre“ gewesen. Heute florierten seine Unternehmen, er expandiere und auch privat sei alles auf der Reihe, seit er eine Freundin habe. Drogen habe er seit Anfang des Jahres nicht mehr angefasst.

Das hörte sich alles gut an. Dennoch ging es um ein Verbrechen, betonte die Staatsanwältin. Wobei sie alle Voraussetzungen für einen minderschweren Fall erfüllt sah. Und da sinkt die Strafandrohung auf drei Monate bis fünf Jahre. Elf Monate hielt die Anklagevertreterin für angemessen, Bewährung sei möglich und eine Geldbuße von 5000 Euro müsse sein. Dem Verteidiger wären sechs Monate Recht gewesen. Im Urteil standen dann zehn Monate und die Bewährung auf drei Jahre. 5000 Euro hat der Mann an die Drogenberatung der Caritas zu zahlen. Dass er keine Drogen mehr anfasst, muss er in der Bewährungszeit bei unangekündigten Urintests nachweisen.

Der Angeklagte war einverstanden, die Staatsanwaltschaft auch. Das Urteil ist rechtskräftig.

Von unserem Redaktionsmitglied Siegfried Sebelka
    
    

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